lfd. Nr. 15 – VO-Nr. 16/124 – Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung – auf Antrag der CDU –;
lfd. Nr. 17 – VO-Nr. 16/126 – Bautechnische Prüfungsverordnung an den Ausschuss für Bauen und Wohnen – auf Antrag der CDU –.
Widerspruch dagegen höre ich nicht. Dann ist das so beschlossen. Von den übrigen Verordnungen hat das Haus damit Kenntnis genommen.
Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung beider Drucksachen an den Hauptausschuss. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.
Auf eine Beratung wurde inzwischen verzichtet. Vom Ältestenrat liegt eine Überweisungsempfehlung federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Integration, Arbeit, Berufliche Bildung und Soziales vor. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz sowie an den Hauptausschuss. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Stad
Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr sowie an den Hauptausschuss. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Die lfd. Nr. 43 wurde in Verbindung mit dem Tagesordnungspunkt 3 – Aktuelle Stunde – behandelt. Die lfd. Nr. 44 steht auf der Konsensliste.
Erlass einer Verordnung zur Bekämpfung alkoholbedingter Störungen der öffentlichen Ordnung (AlkoholVO)
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. – Zum Überweisungsvorschlag des Ältestenrats an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie federführend und mitberatend an den Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz höre ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.