c) einer Organisation, die die Interessen von Frauen vertritt, sowie eines Vertreters für Umweltbelange
zu Mitgliedern des Kuratoriums der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin sowie deren Stellvertreter
Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2005 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2005 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2005 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2005 Entlastung.
Der Unterausschuss „Haushaltskontrolle“ des Hauptausschusses hat in vier Sitzungen den Jahresbericht 2007 des Rechnungshofs von Berlin – Drs 16/0548, Rote Nr. 16/0028A – über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 2005 und die dazu vom Senat und den Bezirksämtern abgegebene
Stellungnahme – Drs 16/0852, Rote Nr. 16/0028 B – beraten. Im Unterausschuss wurde über sämtliche Textziffern (T) Bericht erstattet. Als Ergebnis dieser Beratungen sahen sich der Unterausschuss und entsprechend seinen Empfehlungen der Hauptausschuss veranlasst, folgende
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass es die damalige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport versäumt hat, gemäß § 37 Abs. 1 LHO die Einwilligung der Senatsverwaltung für Finanzen für Haushaltsüberschreitungen einzuholen.