Protokoll der Sitzung vom 11.09.2008

T 61 - 67

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat aus Kreditermächtigungen, die die Kreditobergrenze überschreiten und auf dem ungeschriebenen Ausnahmetatbestand des Artikels 87 Abs. 2 VvB (extreme Haushaltsnotlage) beruhen, keine Ermächtigungsreste bildet, sondern Kreditaufnahmen der jeweiligen laufenden Ermächtigung zurechnet.

3. Jüdische Gemeinde zu Berlin

T 108 - T 113

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die Höhe der Überzahlungen an die Jüdische Gemeinde zu Berlin nunmehr kurzfristig ermitteln lässt und die sich daraus ergebenden Rückforderungsansprüche zeitnah geltend macht.

4. Betreutes Wohnen

T 169 - 178

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat nach Abschluss des Projektes „Heime für Erwachsene mit Behinderungen“ sachgerechte analoge Lösungen im Rahmenvertrag und anschließend in den Maßnahmepauschalen der einzelnen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche umsetzt.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember

2008 zu berichten.

5. Jugendberufshilfe

T 187 - 197

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für Jugend zuständige Senatsverwaltung durch großzügig vereinbarte Regelausstattungen an Personal sowie die Überschreitung dieser Standards in der Vereinbarungspraxis überhöhte Entgelte im Bereich der Jugendberufshilfe vereinbart und somit ungerechtfertigte Mehrausgaben der bezirklichen Jugendämter in erheblicher Höhe verursacht hat.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat bei den Kostenvereinbarungen mit Trägern der freien Jugendhilfe den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter besonderer Berücksichtigung der Finanzlage Berlins Rechnung trägt sowie Standards in allgemeinen Leistungsbeschreibungen als oberes Kostenniveau einhält.

Es erwartet ferner, dass der Senat auch bei den noch in Trägervertragsverhandlung befindlichen drei Trägerverträgen nachhaltig auf die Absenkung bestehender Standards für die Ausstattung mit Leitungspersonal hinwirkt, um eine Reduzierung überhöhter Entgelte zu erreichen.

6. Drittmittelforschung

T 198 - 204

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass auch die Humboldt-Universität zu Berlin, die Freie Universität Berlin und die Technische Universität Berlin die Drittmittelforschung an ihren Hochschulen gemäß § 40 BerlHG durch Satzung regeln.

Es erwartet ferner, dass der Senat bis zum 31. Oktober 2008 berichtet, ob die drei Universitäten entsprechende Satzungsregelungen getroffen oder vorbereitet haben.

7. Beteiligungsmanagement und -controlling von Hochschulen

T 208 - 210, 213, 214, 217 - 219

Das Abgeordnetenhaus erwartet bis zum 31. Oktober 2008, dass

− die an privatrechtlichen Unternehmen beteiligten Berliner Hochschulen für jede Beteiligung unverzüglich konkrete Unternehmensziele festlegen,

− die Freie Universität Berlin (FU) prüft, ob die Voraussetzungen für eine weitere Beteiligung an

der IP Institut für Personalmanagement GmbH noch gegeben sind, und

− die Technische Universität Berlin (TU) nunmehr alle finanziellen Forderungen aus wirtschaftlichen Beziehungen zur Berlin Cert- Prüf- und Zertifizierstelle für Medizinprodukte GmbH an der TU mit Nachdruck verfolgt.

8. Bioabfälle

T 222

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass vor der Errichtung von zwei Vergärungsanlagen für Bioabfall eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt wird, die auch ökologische Faktoren umfasst.

T 226

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat bis 31. Oktober 2008 darüber berichtet, wie und bis zu welchem Zeitpunkt das vom Senat behauptete Einsparpotenzial von 2,6 Millionen € realisiert werden soll.

9. Gemeinschaftsinitiative URBAN II

T 239 - 250

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat bei programmbezogenen baulichen Maßnahmen sorgfältig prüft, ob die Projekte nachweislich zum Erreichen der Programmziele beitragen können, und bei der Planung und Realisierung eine angemessene ZweckMittel-Relation sicherstellt.

10. Vermarktung von Werberechten

T 253 - 257

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat für eine befriedigende Aufteilung des Erlöses zugunsten Berlins sorgt und zum 30. November 2008 berichtet, wie nach Beendigung des laufenden Vertrages zukünftig verfahren werden soll.

Insbesondere ist darzustellen, ob eine rechtzeitige Kündigung des Vertrages und eine zukünftige Vermarktung der Werberechte im Wege eines unbeschränkten Wettbewerbs beabsichtigt und geboten ist, um zu dem für Berlin wirtschaftlichsten Ergebnis zu gelangen.

11. Einstandspflichten

T 263 - 268

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat künftig die Angaben in der im Haushaltsplan enthaltenen

Schulden- und Belastungsbilanz über Haftungsrisiken Berlins nicht auf eine Auswahl der von der Senatsverwaltung für Finanzen übernommenen Gewährleistungen beschränkt, sondern vollständig ausweist.

Es erwartet ferner, dass der Senat die Buchführung auch für solche Gewährleistungen anordnet,

− die ohne eine gesetzliche Ermächtigung übernommen wurden bzw. die Annex einer Rechtsbeziehung sind oder

− die aufgrund gesetzlicher Einstandspflichten bestehen.

Haftungsrisiken, deren Bezifferung noch nicht möglich ist, sind zumindest dem Grunde nach vollständig zu erfassen.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat künftig gemäß dem Beschluss des Hauptausschusses vom 19. Februar 2003 in die als Anlage zum Haushaltsplan beigefügte Übersicht sämtliche Bürgschaften, Garantien s o w i e sonstige Gewährleistungen einbezieht, und zwar auch solche, die von anderen Stellen als der Senatsverwaltung für Finanzen übernommen wurden.

12. Beteiligungsverwaltung

T 290 - 296

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat noch nicht alle Beteiligungsunternehmen veranlasst hat, Prüfungsvereinbarungen mit dem Rechnungshof nach § 104 LHO abzuschließen.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die Geschäftsleitungen der Beteiligungsunternehmen, insbesondere der Vivantes GmbH sowie der Wohnungsbaugesellschaften Berlins veranlasst, entsprechend den Hinweisen für Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen mit dem Rechnungshof unverzüglich und uneingeschränkt Prüfungsvereinbarungen abzuschließen.