Protokoll der Sitzung vom 13.11.2008

[Beifall bei der FDP]

Deswegen sind wir auch nicht der Meinung der CDU, von Herrn Braun, dass dieser Antrag sinnlos ist. Wir würden in der Tat gern anhand dieses Antrags über die Ergebnisse der Enquetekommission sprechen. Da wir in den letzten Jahren immer wieder kritisiert haben, dass Herr Wowereit als Kultursenator gerade keine Schwerpunkte gesetzt und kein Konzept für seine Kulturpolitik hat, können wir das vielleicht anhand dieses Berichts nachholen.

Ich habe mir allerdings auch nur zwei Fragen zu diesem Antrag aufgeschrieben. Frau Ströver hat sie beide hier in ihrem Debattenbeitrag erwähnt. Das erste ist in der Tat die Frage, warum der Kultursenator, der rot-rote Senat nicht das von selbst tut, was hier gewünscht wird. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit. Auch bei dem Zweiten hat Frau Ströver recht: Warum stimmen wir über diesen Antrag nicht sofort ab, Herr Brauer? Was sollen wir mit diesem Antrag im Kulturausschuss tun, außer uns ebenfalls gegenseitig zu versichern, es sei ein gutes Ziel, der Senat solle berichten?

Dementsprechend fordere ich Sie zum Ende meiner Redezeit auf, noch einmal kurz in sich zu gehen. Vielleicht wollen Sie eine sofortige Abstimmung, dann können wir auch schneller über die Ergebnisse des Senats beraten. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei der FDP – Zuruf von Christian Gaebler (SPD)]

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meyer! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten. – Dazu höre ich keinen Widerspruch.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 5:

II. Lesung

Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz des Landes Berlin (Schriftgutaufbewahrungsgesetz – SchrAG)

Beschlussempfehlung Recht Drs 16/1814 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/1686

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Paragrafen miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.

Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die §§ 1 bis 3 der Drucksache 16/1686. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme der Beschlussvorlage. Wer dem Schriftgutaufbewahrungsgesetz gemäß Drucksache 16/1686 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion, die Fraktion der CDU, die Linksfraktion, die Fraktion der Grünen und die Fraktion der FDP. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist das Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz des Landes Berlin angenommen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 5 A:

Dringliche II. Lesung

Gesetz zum Staatsvertrag über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie

Beschlussempfehlung Haupt Drs 16/1898 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/1759

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Paragrafen miteinander zu verbinden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch.

Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die §§ 1 und 2 auf Drucksache 16/1759. Der Hauptausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der FDP die Annahme der Beschlussvorlage. Wer der Drucksache 16/1759 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD, die Fraktion der CDU, die Linksfraktion und die Fraktion der Grünen. Die Gegenprobe! – Das ist die Fraktion der FDP. Enthaltungen? – Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist das Gesetz zum Staatsvertrag über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie angenommen.

Ich komme zur

lfd. Nr. 6:

I. Lesung

Sechstes Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/1851

Ich eröffne die I. Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Hauptausschuss. – Dagegen höre ich keinen Widerspruch.

Ich komme zur

lfd. Nr. 7:

I. Lesung

Zweites Gesetz zur Änderung des Berliner Energiespargesetzes

Antrag der Grünen Drs 16/1880

Ich eröffne die I. Lesung. Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der Grünen. Frau Kubala hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Macht die Fenster zu, wir heizen doch nicht für draußen!“, diesen Spruch hat der eine oder andere aus dem Plenum sicher schon in seiner Kindheit gehört. Es war auch sinnvoll, nicht die Fenster zu öffnen, wenn man in der Wohnung geheizt hat, Energie verbraucht hat. Eine alte Weisheit – muss aber offensichtlich neu gelernt werden!

Mittlerweile haben wir eine weite Diskussion über den Klimawandel. Jede Tonne CO2, die wir durch Gebäudesanierung, durch Energieeffizienz einsparen können, wird gutgeschrieben. Gleichzeitig sprießen die Heizpilze und Heizstrahler aus dem Boden. Man fragt sich: Was soll dieser Irrsinn?

[Beifall bei den Grünen]

Auf der einen Seite eine Klimaschutzdiskussion, die jede Tonne Kohlendioxid, die nicht an die Atmosphäre abgegeben wird, zählt, und auf der anderen Seite heizen wir die Atmosphäre mit Heizstrahlern auf.

Diesem Irrsinn wollen wir ein Ende machen. Vor anderthalb Jahren haben wir über eine Kleine Anfrage an den Senat erfahren, wie viel Kohlendioxid diese Heizstrahler abgeben. Das sind 3,5 Kilo in der Stunde, bei einem durchschnittlichen Verbrauch zwei Tonnen pro Jahr.

Die FDP – das habe ich in der Diskussion gemerkt – hat hier noch Informationsdefizite. Sie kann noch nicht ganz einschätzen, welche Klimakiller das sind. Den Herren und Damen empfehle ich zu diesem Thema unsere kleine Informationspostkarte.

Als wir vor anderthalb Jahren die Diskussion zum Klimakillerpilz, zum Heizstrahler in Berlin begonnen haben, haben wir bemerkt, dass viele Gastronomen und viele Kunden gar nicht wissen, unter welch einem Klimakiller sie sitzen. Schnell haben wir ein Aha-Erlebnis ausgelöst. Leider tritt diese Diskussion um das Verbot der Heizpilze auf der Stelle.

Vor etwa einem Jahr haben die fünf Innenstadtbezirke sehr fortschrittlich, sehr umweltbewusst in die Sondernutzungserlaubnisse für öffentliches Straßenland das Heizpilzverbot aufgenommen.

[Beifall bei den Grünen]

Und es kommt hinzu: Es gibt auch umweltbewusste Gastronomen, die ganz bewusst auf die Heizpilze verzichten, weil sie wissen, dass das Klimakiller sind. Stattdessen legen sie für ihre Kunden Heizdecken,

[Heiterkeit – Beifall von Sebastian Czaja (FDP)]

nein, nicht Heizdecken, sondern Decken, hin. Die Umweltsenatorin, die in den letzten anderthalb Jahren immer wieder in Aussicht gestellt hat, dass sie gegen die Heizpilze vorgehen will, wollen wir jetzt mit dieser Gesetzesänderung zwingen, Farbe zu bekennen.

[Beifall bei den Grünen]

Wir fordern von der Umweltsenatorin, dass sie in das Energiespargesetz folgenden Passus aufnimmt:

Der Betrieb von gasbetriebenen Anlagen und Elektrostrahlern auf Freiflächen, Terrassen und Balkonen zum Zwecke des Heizens ist untersagt.

Diese deutliche Aussage wird den Heizpilz und den Heizstrahler ein für alle Mal vom öffentlichen Straßenland verbannen. Wir wollen mit diesem Antrag ein ganz klares Zeichen setzen, dass wir diese Klimakiller ablehnen. Wir wollen mit dieser gesetzlichen Regelung aber auch die Bezirke unterstützen, die mit der Sondernutzungserlaubnis kein scharfes Schwert für das Verbot haben. Wir wollen Rechtssicherheit schaffen und auch die Gastronomen unterstützen, die diese Klimakillerpilze nicht aufstellen.

[Beifall bei den Grünen]

Geben Sie diesem Antrag Ihre Zustimmung, dann werden die Heizpilze in Berlin ab morgen abgestellt!