22. Der Senat von Berlin wird aufgefordert, für die Entwicklung einer gemeinsamen gesamtstädtischen Akzeptanzkampagne zu werben. Ziel soll sein, die gemeinsame Ablehnung aller Formen von Diskriminierung – seien es beispielsweise Rassismus, Homo- und Transphobie, Islamophobie oder Antisemitismus – und das gemeinsame Bekenntnis zu einer Wertschätzung von Vielfalt öffentlichkeitswirksam zum Ausdruck zu bringen. Dabei soll die Stärkung von und die Ermunterung zur Eigeninitiative, das Lernen von Akzeptanz durch Auseinandersetzung im Vordergrund stehen, nicht die Belehrung. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2010 zu berichten.
23. Der Senat von Berlin wird aufgefordert, die Unterstützung von Initiativen für die rechtliche Gleichstellung von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung fortzusetzen. Bundesratsinitiativen zur Vollendung der rechtlichen Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft sind in geeigneter Weise zu initiieren oder zu unterstützen. Gleiches gilt für die Wiedergutmachung von gesetzlichem Unrecht (wie Verurteilungen nach § 175 StGB a. F.) in beiden deutschen Staaten durch Rehabilitierung und eine angemessene Entschädigung. Senat und Abgeordnetenhaus sind gefordert, in öffentlichen Debatten zum Abbau von Diskriminierungen gegenüber Transgendern und Transsexuellen aktiv zu werden und sich für die Verwirklichung ihres Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Reform von Bundesgesetzen über den Bundesrat einzusetzen.
24. Der Senat von Berlin wird aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2009 einen Zwischenbericht vorzulegen, um das Abgeordnetenhaus und die Berliner Öffentlichkeit über den Stand der Umsetzung der „Initiative Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“ zu informieren. Damit wird die Unterstützung der Aktivitäten auf allen Ebenen befördert, Sensibilität gegenüber dem Thema befördert und eine öffentliche Begleitung ermöglicht, die beim Aufspüren von Defiziten und bei der Entwicklung von Ideen zu ihrem Abbau hilft.
Wahl von zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des Kuratoriums der Universität der Künste Berlin sowie zwei Stellvertretern oder Stellvertreterinnen
Medizinisch-therapeutische Versorgung der Schüler/-innen mit Behinderungen bedarfsgerecht gewährleisten
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Mai 2009 zu berichten, wie die für die Beschulung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen notwendige medizinisch-therapeutische Versorgung an den sonderpädagogischen Förderzentren und in der gemeinsamen Erziehung/Integration der Grund- und Oberschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft bedarfsgerecht gewährleistet wird.
Der Senat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Kranken- und Pflegekassen die im Rahmen des Pflegeerweiterungsgesetzes vorgesehenen Pflegestützpunkte in Berlin zügig und nachhaltig einrichten.
Die neutrale Beratung, unabhängig von den Leistungserbringern und Geldgebern, muss sichergestellt sein.
Die Beratung muss über alle möglichen Formen der Pflege und über alle zugelassenen Pflege- und Betreuungsanbieter informieren.
Der Grundsatz umfassender Beratung aus einer Hand für die Betroffenen und ihre Familienangehörigen bzw. Vertrauenspersonen muss umgesetzt werden. Aufgabe der Pflegestützpunkte ist auch die Beratung der Angehörigen insbesondere über die Möglichkeiten ihrer Unterstützung.
Die Sicherstellung der eigenen Häuslichkeit (selbstbestimmt und selbständig zu Hause oder in einer gemeinschaftlichen Wohnform) in Verbindung mit einer gesicherten und bedarfsgerechten Pflege hat Vorrang vor einer Heimunterbringung.
Pflegestützpunkte sollen keine parallele Struktur an Beratung aufbauen, sondern sind in das vorhandene Netz der Beratung rund um die Pflege, wie z. B. den „Koordinierungsstellen Rund ums Alter“, den Ange
boten der Wohlfahrtsverbände und weiterer vorhandener Angebote der ambulanten und stationären Pflegebetreuung einzubetten.
Pflegestützpunkte sollen wohnortnah, niedrigschwellig und flächendeckend in Berlin eingerichtet werden.
Ebenso ist es erforderlich, dass alle Pflegestützpunkte Menschen mit Migrationshintergrund kultursensibel beraten können. In relevanten Stadtteilen ist auch die muttersprachliche Beratung für Migranten und Migrantinnen durch qualifiziertes Personal vorzuhalten, gegebenenfalls mit Unterstützung durch den Gemeindedolmetschdienst.
Eine Spezialisierung einiger Pflegestützpunkte auf kleinere Zielgruppen mit einem besonderen Bedarf an Beratung und Angeboten ist vorzunehmen, z. B. für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.
Die Erkenntnisse der beiden Berliner Pilotpflegestützpunkte (Koordinierungsstellen „Rund ums Alter“ Friedrichshain-Kreuzberg und Treptow- Köpenick), die im Rahmen der „Werkstatt Pflegestützpunkte“ arbeiten, sind zu berücksichtigen.
Der Senat wird aufgefordert, sich auf Bundesebene und in Zusammenarbeit mit Brandenburg und der DB AG für eine schnelle Elektrifizierung und den Ausbau der Strecke Berlin-Stettin einzusetzen.
der Ringbahnsteig Regionalbahn die geplante Überdachung erhält und dafür auf die vorgesehenen sechs Wartehäuschen verzichtet wird,
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, darauf hinzuwirken, dass Busspuren dem ÖPNV auch wirklich zur Verfügung stehen. Dazu sind folgende Maßnahmen zu prüfen:
Durchführung einer Öffentlichkeitskampagne zur Erhöhung der Akzeptanz der Busspuren durch die übrigen Verkehrsteilnehmer.
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Juni 2009 zu berichten, welche erforderlichen Schritte eingeleitet wurden bzw. einzuleiten sind, um das Profil der Investitionsbank Berlin als Förder- und Strukturbank für die Berliner Wirtschaft weiter zu schärfen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Maßnahmen darzustellen, die seitens der IBB unternommen werden, um die Folgen der gegenwärtigen Finanz- und Beschäftigungskrise für den Berliner Wirtschaftsraum abzumildern. Folgende Zielsetzungen sind dabei zu berücksichtigen:
Eine innerbetriebliche Trennung der Bereiche AltImmobilienkredite und Wirtschaftsförderung ist konsequent fortzuführen.
Im Immobilienbereich sollen die AltImmobilienkredite geregelt auslaufen. Verkäufe von Kreditengagements sind dabei nicht vorzunehmen. Umfinanzierungen sowie Förderprogramme im Bereich Klimaschutz, Energieeinsparung und Seniorenwohnen sollen ermöglicht werden.
Mit der IBB soll abgeklärt werden, wie die Arbeit der regional zuständigen Berater für die monetäre Wirtschaftsförderung als Ansprechpartner für alle bezirklichen Wirtschaftsfördereinrichtungen weiter verbessert werden kann.
Die Förderangebote müssen aus Sicht der Kundinnen und Kunden transparent und eindeutig voneinander abgegrenzt sein.
Die Vergabe von Mikro- sowie KMU-Krediten für kleine bzw. Kleinstunternehmen wird unter geringem organisatorischem Aufwand weiterhin für diese Unternehmen zügig entschieden und umgesetzt.