Protokoll der Sitzung vom 30.04.2009

Anlage 3

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Vereidigung des neuen Senatsmitglied Dr. Ulrich Nußbaum

Gemäß Artikel 56 Abs. 2 der Verfassung von Berlin und § 3 Abs. 1 des Senatorengesetzes wurde vereidigt:

Herr Dr. Ulrich Nußbaum

Wahl (Nachwahl) eines Mitglieds sowie seines Stellvertreters für den Ausschuss für Verfassungsschutz

Es wurden gewählt:

Abg. Dr. Sebastian Kluckert zum Mitglied

Abg. Björn Jotzo

zum Stellvertreter

UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen konsequent in Berlin umsetzen

Der Senat wird aufgefordert, einen Bericht über die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten und darin zu berichten, bei welchen Gesetzen und Regelungen Änderungen erforderlich sind.

Darüber ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. März 2010 zu berichten.

Weiterentwicklung des Finanzierungssystems für Berlins Bezirke

Produktbezogene Budgetierung hat sich bewährt

Das bisherige Zuweisungssystem der produktbezogenen Zuweisung auf Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung ist prinzipiell erfolgreich und für eine aufgabengerechte Finanzzuweisung geeignet. Seine Ausgestaltung hat jedoch zu einer hochkomplexen Ausdifferenzierung der Budgetberechnungen zulasten von Transparenz und Überschaubarkeit des Gesamtsystems geführt.

Überarbeitung des Produktkatalogs

Ein allseits akzeptiertes und nachvollziehbares Zuweisungssystem muss überschaubar, handhabbar und überprüfbar sein. Dies erfordert eine Evaluation der Produktbildung mit dem Ziel der Straffung des Produktkatalogs bei gleichzeitig erhöhter Revisionssicherheit von Bezugsgrößen zur Mengenzählung. Dabei sind die Steuerungsrelevanz, die finanzielle Relevanz sowie die künftige Ämterstruktur zu beachten. Es sollte sowohl auf die Anzahl der Produkte als auch auf die richtige Produktbildung geachtet werden.

Die Bezirke werden aufgefordert, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die zusammen mit der Senatsverwaltung für Finanzen den bezirklichen Produktkatalog evaluiert und Vorschläge für eine mögliche Neustrukturierung des Katalogs macht. Es ist dabei auch zu prüfen, ob grundlegende Änderungen an Teilen der Produktstruktur oder -kategorisierung sinnvoll sein können, wie z. B. die Bildung von Verwaltungs- und reinen Transferprodukten sowie die gesonderte Budgetierung von Overheadkosten (z. B. bezirkseinheitlicher Regiekostentopf im Hinblick auf die Vereinheitlichung der Ämterstruktur). Senat und Bezirke werden aufgefordert, die entsprechende Arbeitsgruppe bis zum 30. Juni 2009 zu bilden und nach Möglichkeit bis Ende 2010 ihre Ergebnisse zu präsentieren.

Verfahren der Haushaltsaufstellung und -beratung

Im Interesse einer aufgabengerechten Finanzzuweisung muss sich die Bildung des Bezirksplafonds an dem aufgabenbezogenen Finanzbedarf der Bezirke orientieren.

Bei der Haushaltsaufstellung ergibt sich zwischen Plafondermittlung durch die Senatsverwaltung für Finanzen und der letztlichen Zuweisung an die Bezirke die Notwendigkeit von Zwischenschritten, Korrekturen und Eingriffen, die das Verfahren kompliziert machen. Eingriffe können aber notwendig sein, um technische Anpassungen vornehmen zu können, die Bezirke zu wirtschaftlichem Handeln oder zur Einhaltung politischer Vorgaben zu veranlassen.

Abweichungen des Bezirksplafonds vom rechnerischen Finanzbedarf (auf Basis der Daten der KLR) sollen durch Modellrechnungen nachvollziehbar und der politischen Debatte zugänglich gemacht werden. Das Parlament muss durch eine qualifizierte Berichterstattung in die Lage versetzt werden, seine Budget- und Steuerungsverantwortung frühzeitig wahrzunehmen und Plafond sowie Globalsummen qualifiziert beraten zu können.

Eingriffe zur Anpassung der Globalsummen an den Bezirksplafond durch Normierung, Preis- und Mengenkorrekturen sowie kamerale Veranschlagungsleitlinien sind auf das notwendige Maß zu reduzieren und zu begründen.

Stärkung der Plafonddiskussion

Um das Verfahren einer politischen Debatte zugänglich zu machen, muss der Bezirksplafond vor der Haushaltsaufstellung durch die Bezirke im Abgeordnetenhaus dargestellt und beraten werden. Die von der Senatsverwaltung für Finanzen ergriffene Maßnahme, das Übersendungsschreiben an die Bezirke in einen Teil „Plafond" und

einen Teil „Zuweisung" zu teilen, wird deshalb begrüßt. Diese Maßnahme dient der Stärkung der parlamentarischen Befassung mit dem Bezirksplafond. Die einzelnen Schritte der Plafondbildung müssen dabei nachvollziehbar dargestellt werden. Leitlinie bei der Plafonddiskussion muss die Gewährleistung der Aufgabenwahrnehmung durch die Bezirke und deren aufgabengerechte Finanzierung sein. Die Gesamthaushaltslage muss dabei zu jedem Zeitpunkt berücksichtigt werden.

Bei der Bildung des Plafonds soll berücksichtigt werden, welche haushaltswirksamen zusätzlichen Ausgaben den Bezirken durch neue Rechtsvorschriften (Konnexitätsprinzip) entstehen und in welchem Umfang sie ggf. an Konsolidierungsmaßnahmen beteiligt werden.

Darüber hinaus soll die begonnene Debatte über Qualitäts- und Mindeststandards für bezirkliche Leistungen im Abgeordnetenhaus fortgeführt werden.

Der Senat wird aufgefordert, entsprechend der hier formulierten Anforderungen zu verfahren und zukünftige Übersendungsschreiben entsprechend zu gestalten.

Wesentliche Sachverhalte der Basiskorrektur vorher festlegen

Um für die Bezirke Verlässlichkeit hinsichtlich der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zu gewährleisten, sind wesentliche zu erwartende Sachverhalte für eine Basiskorrektur am Anfang eines Haushaltsjahres festzulegen. Bezirke müssen am Anfang des Jahres wissen, welche Sachverhalte – und soweit möglich, in welchen Größenordnungen – voraussichtlich das Jahresergebnis beeinflussen können. Die Sachverhalte sollen auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Verbesserung der Beteiligung der Bezirke bei Haushaltsplanaufstellung und -beratung

Die beabsichtigte Stärkung der Bezirke und die klare Verantwortungszuordnung muss sich im Beratungsverfahren der Bezirkshaushalte im Abgeordnetenhaus widerspiegeln. Zudem müssen die Bezirke bei der Haushaltsplanaufstellung besser beteiligt werden. Der Senator für Finanzen wird deshalb aufgefordert, mit den Bezirken im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung Einzelgespräche zu führen. Im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses sollen die Bezirke zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt angehört werden als bisher üblich. Im Rahmen einer Anhörung zur ersten Lesung des Haushaltsplanentwurfs (i. d. R. im September) sollen die ggf. aufgetretenen Probleme der bezirklichen Haushalte angesprochen werden, damit das Parlament im Rahmen seiner Beratung im Unterausschuss Bezirke die Möglichkeit hat, sich mit den verschiedenen angesprochenen Sachverhalten rechtzeitig inhaltlich zu befassen, bevor der Beschluss über die Haushaltspläne der Bezirke im Abgeordnetenhaus erfolgt. Die Befassung des Abgeordnetenhauses mit der von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgelegten Nachschau

der von den BVVen beschlossenen Bezirkshaushaltspläne bleibt wichtiger Bestandteil der Haushaltsberatungen, ersetzt aber nicht die politische Debatte über die bezirklichen Haushalte.

Facility-Management

Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, ob die Bezirke durch ein der Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) vergleichbares Modell zur betriebswirtschaftlichen Durchführung ihres Immobilienmanagements (z. B. durch Regionalisierung der Aufgabe) vergleichbare Effizienzgewinne erwirtschaften können. Ferner soll geprüft werden, wie ggf. eine freiwillige Zusammenarbeit der Bezirke mit der BIM auf dem Gebiet des Facility-Managements aussehen könnte, ohne dass dadurch Nachteile für Bezirke entstehen, die diese nicht wünschen. Dem Abgeordnetenhaus ist zum 31. März 2010 zu berichten.

Zentrales Personalüberhangmanagement

Für die Bezirke soll ein verbindliches Verfahren für Stellenbesetzungen etabliert werden. Gleichzeitig soll das Zentrale Personalüberhangmanagement (ZeP) als zentraler Personaldienstleister für Land und Bezirke weiterqualifiziert und damit auch seine Personalentwicklungsplanung verbessert werden.

Die Bezirke werden dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2009 dem ZeP eine standardisierte dreijährige Personalplanung vorzulegen, die jährlich fortzuschreiben ist, um ihm in diesem Rahmen eine gezielte Qualifizierung von Mitarbeitern im Voraus zu ermöglichen. Unter dieser Voraussetzung wird ein verbindliches Verfahren in drei Phasen für die Besetzung von offenen Stellen festgelegt.

Phase 1: Meldung der offenen Stellen, Besetzung aus dem ZeP

In Phase 1 melden die Bezirksämter (ausschließlich durch die Serviceeinheit Personal) offene Stellen mit genauer Beschreibung eines Anforderungsprofils an das ZeP. Innerhalb einer Frist von vier Wochen muss dieser den Bezirken geeignetes Personal benennen. Dazu muss die Qualität der Vorauswahl durch das ZeP und dessen Vermittlungskompetenz gestärkt werden. Kommt es innerhalb dieser Frist zur Besetzung der offenen Stelle durch das ZeP, endet das Verfahren. Kommt es zu keiner Meldung oder zu einer Fehlmeldung des ZeP beginnt Phase 2. Als Anreiz für den Bezirk, die Stelle nach Möglichkeit mit Bewerberinnen/Bewerbern aus dem ZeP zu besetzen, ist zu prüfen, ob bei Besetzung aus dem ZeP das Land Berlin für das erste Jahr einen Anteil von z. B. 10 Prozent der Personalkosten übernimmt. Auch ist die Frage zu prüfen, ob bei den Vorstellungsgesprächen grundsätzlich Vertreter des ZeP anwesend sein sollen.

Sollte das ZeP zum aktuellen Zeitpunkt keine geeigneten Mitarbeiter anbieten können, wird aber unter Berücksich

tigung der bezirklichen Personalplanung die Möglichkeit gesehen, in einer überschaubaren und verbindlich festzulegenden Frist entsprechende Nachqualifizierungen oder Schulungen durchzuführen, ist dieses dem Bezirk mitzuteilen. Keinesfalls kann eine Wartefrist wegen Nachschulungen länger als drei Monate betragen.

Phase 2: Interne Ausschreibung

In Phase 2 hat das Bezirksamt das Recht zur internen Ausschreibung der Stelle im öffentlichen Dienst des Landes Berlin. Dazu ist keine weitere Genehmigung nötig. Kommt es innerhalb einer Frist von vier Wochen zu einer Besetzung der Stelle, endet das Verfahren. Findet sich im öffentlichen Dienst des Landes Berlin keine geeignete Bewerberin/kein geeigneter Bewerber, beginnt Phase 3. Während Phase 2 haben Bewerberinnen/Bewerber aus dem ZeP selbstverständlich die Möglichkeit, sich weiterhin zu beteiligen. Ihnen ist bei vergleichbarer Qualifikation der Vorrang zu geben.

Der Bezirk hat die Pflicht gegenüber dem ZeP nachzuweisen, dass sich keine geeigneten Bewerberinnen/Bewerber für die offene Stelle gemeldet haben. Für diese Prüfung steht dem ZeP eine Woche zur Verfügung.

Phase 3: Öffentliche Ausschreibung

In Phase 3 kann der Bezirk die Stelle ausschreiben und im Rahmen des bezirklichen Einstellungskorridors, des bezirklichen Stellenplans und der verfügbaren Mittel für Personal eine Außeneinstellung, ggf. befristet, vornehmen. Für die Prüfung der Außeneinstellung durch die Senatsverwaltung für Finanzen gilt eine Frist von zwei Wochen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein begründeter Einspruch anhand der formalen Kriterien, kann die Einstellung erfolgen.

Bei Etablierung dieses Verfahrens ist die Veröffentlichung der ZeP-Angebotsliste nicht mehr erforderlich.