Protokoll der Sitzung vom 30.04.2009

Der Senat wird aufgefordert, ein entsprechendes Verfahren zu etablieren und dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. September 2009 zu berichten. Die Bezirke werden aufgefordert, zusammen mit der Senatsverwaltung für Finanzen bis zum 30. September 2009 ein Muster für eine standardisierte Personalplanung zu erarbeiten.

Hilfen zur Erziehung

Für das Jahr 2008 erfolgt eine Basiskorrektur der Kostenüberschreitungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung auf Grundlage von 319 Millionen Euro in Höhe von 75 Prozent zulasten des Landes und 25 Prozent zulasten der Bezirke.

Für das Jahr 2009 erfolgt im Rahmen der Nachbudgetierung eine Basiskorrektur der Mengenabweichungen in Höhe von 75 Prozent zulasten des Landes und 25 Prozent

zulasten der Bezirke. Grundlage ist die Zuweisung von 319 Millionen Euro.

Für die Jahre 2010 und 2011 erfolgt im Rahmen der Nachbudgetierung eine Basiskorrektur der Mengenabweichungen in Höhe von 75 Prozent zulasten des Landes und 25 Prozent zulasten der Bezirke.

Der Senat wird aufgefordert, eine Prüfung und Bewertung des vom Rat der Bürgermeister vorgelegten Modells vorzunehmen und dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zu berichten.

Neugestaltung des bezirklichen Wertausgleichs

Mit dem Wertausgleich soll ein gerechter Ausgleich zwischen den Bezirken (Art. 85 Abs. 2 Verfassung von Berlin) vorgenommen werden. Dieser dient zur Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse in der Stadt (Art. 65 Abs. 1 VvB).

Der bisherige produktbezogene Wertausgleich ist kompliziert, da uneinheitlich, seine Wirkung ist trotz seiner Komplexität marginal. Die dadurch erzielte Wirkung wird nicht überprüft. Daher muss ein neues System des Wertausgleichs etabliert werden, das zu einer Ausweitung und Standardisierung der Ausgleichsstrategie bei gleichzeitiger Schaffung von maximaler Transparenz bei der Umverteilung und der Mittelverwendung führt.

Grundsätzlich sind die angebotsgesteuerten Produkte für den Wertausgleich geeignet.

Derzeit sind bereits 13 finanzrelevante Angebotsprodukte mit unterschiedlichen Wertausgleichsstrategien in den bezirklichen Wertausgleich einbezogen. Zusammen enthalten sie etwa 50 Prozent der Kosten der Angebotsprodukte der soziokulturellen Infrastruktur in den Bezirken.

Für diese Wertausgleichsprodukte werden derzeit verschiedene Wertausgleichsmodelle (unterschiedliche Fachindikatoren in unterschiedlicher Gewichtung) und verschiedene Ausgleichsstrategien verwendet. Dadurch wird der Wertausgleich intransparent und in seiner finanziellen Wirkung marginalisiert.

Standardisierung und Transparenz

Einheitliches Modell für den Wertausgleich; Verzicht auf Fachindikatoren

Nur durch weitestgehende Standardisierung des Wertausgleichs kann Transparenz geschaffen werden. Deshalb soll für alle im Wertausgleich befindlichen Produkte ein einheitliches Modell für den Wertausgleich angewendet werden. Dabei soll auf die Berücksichtigung von unterschiedlichen Fachindikatoren für jedes einzelne Wertausgleichsprodukt (sozialräumliche Entwicklungstendenz, Bildungsindex, Ausländeranteil, städtebauliche Dichte, Einwohner bestimmter Altersklassen, Anzahl der Ver

einsmitglieder, Anzahl der HzL-Empfänger an bestimmten Altersklassen) und die hieraus entstehende Intransparenz der unterschiedlichen Wertausgleichsmodelle verzichtet werden.

Ein-Indikatoren-Modell – der sozial gewichtete Einwohner

Die sozialräumliche Entwicklungstendenz ist ein auf wissenschaftlicher Basis ermittelter Wert und bildet hinreichend wertausgleichsrelevante bezirkliche Unterschiede ab. Die Einbeziehung der weiteren Fachindikatoren führt möglicherweise, jeweils auf das einzelne Produkt bezogen, zu fachlich nachvollziehbaren Wertausgleichsmodellen; in der Summe der Wertausgleichsprodukte macht die Vielzahl der Indikatoren jedoch den Wertausgleich intransparent. Eine eindeutige Gewichtung nach der sozialräumlichen Entwicklungstendenz erscheint aus diesen Gründen zielführend.

Das Produkt aus sozialräumlicher Entwicklungstendenz und Einwohnerzahl führt zu einem die sozialräumlichen Unterschiede einerseits und die Einwohnerentwicklung andererseits berücksichtigenden Ein-Indikatoren-Modell, dem sozialräumlich gewichteten Einwohner.

Ausweitung durch stärkere Berücksichtigung der Planmengen (Modellmengen)

Die Ausgleichsstrategien müssen in Richtung einer stärkeren Berücksichtigung von Planmengen (Modellmengen) verändert werden, um der Marginalisierung des Wertausgleichs entgegenzuwirken. Eine Marginalisierung der finanziellen Wirkung des Wertausgleichs resultiert z. B. dadurch, dass derzeit für einige Produkte Ausgleichsstrategien, wie „Anhebung der beiden Bezirke mit den geringsten Ist-Mengen auf den Wert des 10. Bezirks“ angewendet werden. Die Ausgleichsstrategie für einen maximalen Wertausgleich würde in einer 100-prozentigen Anwendung von Modellmengen bestehen, weil somit jeder Bezirk pro gewichtetem Einwohner die gleichen IstMengen erhielte.

Einbezogene Produkte

Für die Zuweisung an die Bezirke 2010/2011 erstreckt sich der Wertausgleich auf die bisher einbezogenen Angebotsprodukte der soziokulturellen Infrastruktur.

Bei den Produkten der Grünflächenpflege ist eine Zuweisung ab 2010 ohne Indizierung auf Basis der Ist-Mengen des Basisjahres zu prüfen.

In Vorbereitung der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2012/2013 wird der Senat ersucht, unter Beteiligung der Bezirke die Aufnahme weiterer finanzrelevanter Angebotsprodukte in das Wertausgleichsverfahren zu prüfen. Dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ist bis Ende Juni 2010 Bericht zu erstatten.

Anreize durch Berücksichtigung der Ist-Mengen erhalten – einheitliche Wertausgleichsstrategie schaffen

Um für die Bezirke eine Anreizsituation zu schaffen, entsprechende Angebote vorzuhalten, sollen die IstMengen bei der Budgetierung der Wertausgleichsprodukte berücksichtigt werden.

In das Wertausgleichsverfahren sollen daher 50 Prozent der Ist-Mengen des Basisjahres einbezogen werden. Die Bestimmung der übrigen 50 Prozent der Planmengenvorgabe erfolgt als Fortschreibung der Ist-Mengen des Basisjahres.

Einheitliche Ausgleichsstrategie

Mit dieser für alle Wertausgleichsprodukte einheitlichen Ausgleichsstrategie ergibt sich zusammen mit dem EinIndikatoren-Modell für alle Wertausgleichsprodukte ein transparentes und weitestgehend standardisiertes Modell für den bezirklichen Wertausgleich.

Die Mindestkennzahlen der in den Wertausgleich einbezogenen Produkte sowie eine Modellrechnung der Umverteilungswirkungen für das Planjahr sind dem Hauptausschuss nach Festsetzung des Bezirksplafonds, spätestens mit der Übergabe des Haushaltsplanentwurfs an das Abgeordnetenhaus zur Kenntnis zu geben.

Nachweise über die Verwendung von Budgetgewinnen und weitere Evaluierung

Zur Evaluierung des Wertausgleichssystems soll eine Untersuchung der Verwendung der Wertausgleichsgewinne auf Basis der Zuweisungs- und Abrechnungsdaten der Bezirke durch die Senatsverwaltung für Finanzen durchgeführt werden. Die Bezirke sollen gleichfalls anhand der Planungen für ihre Haushalte über die Verwendung der Wertausgleichsgewinne befragt werden. Es soll eine wirkungsorientierte Betrachtung mit der Fragestellung, ob der Wertausgleich seinen Zielen gerecht wird – z. B. sozial gefährdete Gebiete/Bezirke zu stärken –, von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durchgeführt werden.

Im Interesse der Evaluierung der angestrebten Steuerungswirkung der gewichteten Zuweisungen ist die jährliche Ist-Mengenentwicklung bei Wertausgleichsprodukten dem Hauptausschuss (UA Bezirke) zur Kenntnis zu geben.

Es ist zu prüfen, ob zur weiteren Vereinfachung in einem folgenden Schritt eine finanzielle Aggregation der genannten Produkte zu einem „Wertausgleichsbudget" erwogen werden kann. Damit würde eine Summe für den Wertausgleich gebildet, die der politischen Steuerung (z. B. auch rein summarische Ausweitung/Begrenzung des Umfangs des Wertausgleichs) zugänglich wäre.

Der Senat soll ferner prüfen, inwieweit der Wertausgleich bei den Angebotsprodukten der soziokulturellen Infrastruktur, wie Musikschulen, Volkshochschulen, Bibliotheken und Jugendförderung, über die Definition von Mindestmengen (ggf. durch Umgruppierung der Planmengenkategorien) erfolgen kann.

Die Ergebnisse beider Prüfungen sind dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zu berichten.

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus über die Umsetzung eines entsprechenden Wertausgleichsmodells ab dem Haushaltsjahr 2011 bis zum 30. September 2010 zu berichten.

Zentralen Festplatz Berlin erhalten und planungsrechtlich sichern

Der Senat wird aufgefordert, den zentralen Festplatz am Kurt-Schumacher-Damm in Berlin-Mitte zu erhalten und zeitnah planungsrechtlich zu sichern. Ein Verkauf durch den Liegenschaftsfonds ist auszuschließen.

Außerdem wird der Senat aufgefordert, Mittel und Wege zu finden, um die Sicht auf den Festplatz durch teilweisen Abriss des Walls zu verbessern.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Mai 2009 zu berichten.

Vermögensgeschäft Nr. 2/2009 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Das Abgeordnetenhaus von Berlin beschließt die Entnahme der nachfolgend genannten Grundstücke bzw. der Teilflächen aus dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin – SILB – zum Zwecke des Verkaufs durch die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG. Die Entnahme aus dem SILB erfolgt zum Zeitpunkt des Termins des Eigentumsübergangs auf die Käufer der Grundstücke bzw. Teilflächen.

Vermögensgeschäft Nr. 6/2009 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Verkauf des 2 728 m² großen Grundstücks Charlottenstr. 96 - 97b in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg zu den vom Liegenschaftsfonds im Kaufvertrag vom 17. Dezember 2008 zur Urkundenrolle Nr. 71/2008 des Notars Dr. Bernd-Dietrich Olschewski in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Vermögensgeschäft Nr. 8/2009 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Verkauf des 803 m² großen Grundstücks Friedrichstr. 14 in Berlin/Friedrichshain-Kreuzberg zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 16. September 2008 zur Urkundenrolle Nr. 265/2008 des Notars Gerhard Link in Berlin wird zugestimmt.

Liegenschaft Bezirk Berlin Gemarkung Flur Flurstück Grundstücksfläche in m²