1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuordnung des nachfolgend genannten Grundstückes zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin mit Wirkung zum 1. Januar 2009 zu.
2. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Entnahme der nachfolgend genannten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen aus dem Sondervermögen des Landes Berlin zum Zwecke des Verkaufs durch die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG zu. Die Entnahme aus dem SILB erfolgt zum Zeitpunkt des Termins des Eigentumsübergangs auf die Käufer der Grundstücke.
2. Turmstraße 21 Mitte 422 ca. 1 954 (Anlage 2) Teilfläche, gekennzeichnet mit den Buchstaben A,B,C,D,A