jahres sowie das Ist-Ergebnis des abgelaufenen Rechnungsjahres, die Verfügungsbeschränkungen und die aktuelle Ausschöpfung in einer tabellarischen Übersicht vorangestellt werden.
b) Der Hauptausschuss erwartet, dass im Betreff von Vorlagen alle vorangegangenen Vorlagen zum gleichen Thema mit „roter Nummer“ genannt werden.
c) Für die Bezirke beträgt die Höhe der gegebenenfalls auszubringenden pauschalen Minderausgabe in den vorgenannten Fällen 50 000 Euro. Gleiches gilt für schwerwiegende Verstöße eines Bezirks gegen Auflagen und Beschlüsse des Abgeordnetenhauses, des Hauptausschusses oder gegen geltendes Haushaltsrecht.
d) Die Regelungen der Absätze a) und c) gelten auch für die Nichteinhaltung sonstiger Auflagenbeschlüsse.
8. Der Senat wird aufgefordert, die Wirtschaftspläne für Zuschussempfänger einschließlich der Betriebe nach § 26 LHO, der Eigenbetriebe, der zentralen Dienstleister BIM GmbH und der Kuratorialhochschulen des Landes Berlin künftig im Haushaltsplan wie folgt darzustellen: Gegenüberstellung der letzten zwei Jahre als Soll-Ist-Vergleich; Grundlage bilden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
die geplante Bilanzsumme unter Darstellung des Anlagevermögens mit der Summe der Sach-und Finanzanlagen, des Umlaufvermögens mit der Darstellung der kurzfristigen Forderungen, der langfristigen Forderungen und der liquiden Mittel, des Eigenkapitals, der Rückstellungen, der Verbindlichkeiten unterteilt in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten und der Kapitalzuführungen und
das geplante Geschäftsergebnis unter Darstellung der Erlöse, des Personalaufwands, des Sachaufwands, der Abschreibungen, der Entnahme aus Rücklagen und der gewährten Zuschüsse unterteilt nach Zuschüssen aus dem Landeshaushalt und Zuschüssen Dritter. Die Zuschüsse aus dem Haushalt sind zu gliedern in institutionelle Förderung und Projektförderung.
Zu den Haushaltsberatungen sind die Wirtschaftspläne der Zuschussempfänger ab einer Höhe des Zuschusses von 50 000 Euro (ggf. als Entwurf) rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen des Abgeordnetenhauses vorzulegen. Die Wirtschaftspläne der Betriebe nach § 26 LHO sind über den Hauptausschuss spätestens bis zur 2. Lesung des jeweiligen Einzelplans im Fachausschuss vorzulegen. Der Wirtschaftsplan des ITDZ ist rechtzeitig zu den
In Jahren ohne Haushaltsberatungen haben alle Einrichtungen, die Zuschüsse ab einer Höhe von 50 000 Euro aus dem Landeshaushalt erhalten, ihre beschlossenen und ausgeglichenen Haushalts- oder Wirtschaftspläne so rechtzeitig vorzulegen, dass sie spätestens zur letzten Sitzung des Hauptausschusses vor der Weihnachtspause und damit vor Beginn des nächsten Haushaltsjahres dem Hauptausschuss übermittelt werden können.
9. Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, dem Hauptausschuss bei allen Vorlagen zu Investitionsmaßnahmen mitzuteilen, ob die vorhandenen Richtwerte für Hochbau, Tiefbau oder Grünbaumaßnahmen eingehalten werden und, falls dies nicht der Fall sein sollte, eventuelle Überschreitungen zu begründen.
10. Der Senat wird aufgefordert, die im § 31 LHO und AV § 31 LHO vorgeschriebenen Angaben zu den Folgekosten von Investitionsmaßnahmen künftig in den Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen im Haushaltsplan abzudrucken. Sollte die BPU und die Folgekostenabschätzung zum Termin der Drucklegung im Ausnahmefall noch nicht vorliegen, so sind die entsprechenden Angaben dem Hauptausschuss in geeigneter Form in einer gesonderten Vorlage vorzulegen.
11. Die Senatsverwaltungen und die Bezirke haben im Rahmen der Haushaltsaufstellung darzustellen, wie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern sowie die Förderung von Frauen gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen bei der Haushaltsplanaufstellung gemäß Artikel 10 Abs. 3 der Verfassung von Berlin gesichert wird.
Dies soll in der bewährten Form geschehen, wie sie bereits erstmalig mit dem Doppelhaushalt 2006/2007 praktiziert wurde. Dabei sind die konzeptionellen Weiterentwicklungen der AG GenderBudget, insbesondere die Ausweitung der Analyse auf die Zuwendungsempfänger und weitere ausgewählte Titel und Produkte und der Einstieg in konkrete Zielformulierungen zur Steuerung der Budgets unter Gendergesichtspunkten, zugrunde zu legen.
Um eine schnelle und frühzeitige Berücksichtigung von Gender-Budgeting in den entsprechenden Handlungsfeldern auf Senats- und Bezirksebene zu erreichen, ist die Datenerhebung/Datenpflege bei den bisher analysierten Haushaltstiteln/Produkten kontinuierlich fortzusetzen.
1. Bei der Beschaffung neuer Hardware soll darauf geachtet werden, dass die Verwendung von Open-Source-Betriebssystemen uneingeschränkt möglich ist. 2. Bei der Beschaffung von Software und der Erstellung von eigenen IT-Lösungen sind grundsätzlich offene Standards, die den Austausch zwischen verschiedenen Plattformen und Applikationen ermöglichen, vorzugeben. So weit wie möglich ist auf web-basierte Lösungen zurückzugreifen. 3. Der Senat wird darüber hinaus aufgefordert, für die verfahrensabhängige IT-Infrastruktur bis zur Haushaltsaufstellung 2012/13 die Budgetierung umzusetzen. Dabei sollen soweit möglich und sinnvoll berlininterne Benchmarks entwickelt sowie Benchmarks mit anderen Ländern und Kommunen verabredet werden, um Kosten- und Qualitätsvergleiche bezüglich verschiedener IT-Lösungen für gleichartige Aufgabenstellungen zu erhalten. 4. Die IT-Planungsübersicht ist fortzuentwickeln: Für alle Maßnahmen müssen im Sinne der Balanced Score Card Auftragserfüllung, Wirtschaftlichkeit, Nutzen und Mitarbeiterorientierung nachgewiesen werden und müssen hierbei insbesondere eine Gegenüberstellung quelloffener und proprietärer Lösungen enthalten. 5. Die Bestandsübersichten zu IT-Systemen müssen künftig Angaben zu folgenden Merkmalen enthalten: Verfügbarkeit und Offenheit des Quellcodes, offene Dokumentenformate, Plattformunabhängigkeit, standardisierte und offene Schnittstellen. 6. Die Fortschreibung der IT-Planungsübersicht ist – unabhängig von den Haushaltsberatungen – dem für Informationstechnik zuständigen Ausschuss jährlich jeweils bis zum 30. Juni vorzulegen. 7. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. November 2010 über den Stand der Reduzierung und Vereinheitlichung der IT-Fachverfahren zu berichten.
13. Das ITDZ ist aufzufordern, dem Land Berlin ein Angebot zum Aufbau und zur Führung eines zentralen Lizenzmanagements zu unterbreiten. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird aufgefordert, im Einvernehmen mit den Bezirken und den anderen Senatsverwaltungen die Voraussetzungen für ein zentrales Lizenzmanagement zu schaffen, um Einsparpotenziale zu erschließen. Dabei sind insbesondere die Möglichkeiten für den Erwerb von Landeslizenzen zu nutzen. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2010 zu berichten.
14. I. Der Senat wird aufgefordert, den begonnenen Standardisierungsprozess bei der verfahrens-unabhängigen IT-Infrastruktur fortzusetzen, um eine Vereinheitlichung der Produkte und der Kostenerfassung zu gewährleisten. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2011 zu berichten, wie das zum Haushalt 2010/2011 entwickelte Veranschlagungsmodell zu einem echten Budgetierungsmodell weiterentwickelt werden kann.
Dabei ist zu prüfen, wie bei einer Klassifizierung der verfahrensunabhängigen IT die durchschnittliche Einsatzdauer berücksichtigt werden kann. Ferner ist zu prüfen, wie der Einsatz von eigenem Personal gegenüber gekauften/gemieteten Serviceleistungen sowie der Ressourcen- und Energieverbrauch gewichtet und in die Kosten- und Leistungsrechnung einbezogen werden kann. Ein zeitnahes Controlling der Ergebnisse ist sicherzustellen.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Kostenrechnung soll ein berlineinheitlicher Vergleich der Kosten der verfahrensunabhängigen IT-Infrastruktur zwischen Hauptverwaltung und Bezirken ermöglicht werden. Ziel ist in Verbindung mit der Auflage I eine gemeinsame Medianbildung von Haupt- und Bezirksverwaltung. Dafür ist es erforderlich, alle Aufwände der Hauptverwaltung für die verfahrensunabhängige Infrastruktur gemäß der ITBuchungsrichtlinie dem Produkt 79452 Infrastrukturbetrieb zuzuordnen. Für Zwecke der dezentralen Ressourcensteuerung und dem zentralen Berichtswesen besteht gemäß der IT-Buchungsrichtlinie weiterhin die Möglichkeit, diesen Aufwand auf einem separaten Gemeinkostenträger zu bebuchen.
Für den Aufbau einer aussagefähigen Zeitreihe werden die Bezirke aufgefordert, im 1. Quartal 2010 die Kosten der verfahrensunabhängigen ITInfrastruktur insgesamt und pro IT-Arbeitsplatz für die Jahre 2007 und 2009 zur Verfügung zu stellen.
Dem für die IT-Angelegenheiten zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses ist halbjährlich beginnend mit dem 30. Juni 2011 zu berichten.
Zur Konsolidierung der in der Berliner Verwaltung eingesetzten IT-Anwendungen ist zu gewährleisten, dass die jeweiligen Verfahrensverantwortlichen und die Beauftragten für den Haushalt vor der Entwicklung oder Implementierung eines Verfahrens gemeinsam mit dem landeseigenen IT-Dienstleister ITDZ
die Möglichkeiten einer Nutzung bereits angebotener und eingesetzter eGovernment-Dienste prüfen und begründen, wenn eine Nachnutzung nicht möglich ist,
Bei IT-Anwendungen mit einem Ausgabevolumen im Einzelfall von mehr als 50 000 Euro ist dem Ausschuss für Verwaltungsreform, Kommunikations- und Informationstechnik über das Ergebnis der Prüfung zu berichten. Der Senat wird aufgefordert, für diese Berichte eine standardisierte Form zu entwickeln.
Der Senat wird beauftragt, zusammen mit den Bezirken einheitliche, verbindliche DMS-Standards festzulegen. Ab dem Haushalt 2012/13 sind nur Mittel für DMS-Entwicklungen bereitzustellen, die diesen Standards entsprechen. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 1. Oktober 2010 über die Entwicklung der DMS-Standards zu berichten.
Die Beschaffung von IT-Hardware in den Bezirken und der Hauptverwaltung hat unter dem Gesichtspunkt von Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit zu erfolgen (GreenIT). Es sind künftig nur noch entsprechend zertifizierte Geräte zu beschaffen. Dies ist bereits in den Ausschreibungen zu berücksichtigen. Der Betrieb der Server und IT-Arbeitsplätze soll ebenfalls ressourcenschonend erfolgen. Über den Energieverbrauch pro Arbeitsplatz ist von jeder Behörde im Rahmen des Facility Managements zu berichten.
15. Für alle IT-Investitionen über 5 000 000 Euro Gesamtkosten sind dem Hauptausschuss Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorzulegen.
16. Alle IT-Service-Vereinbarungen, die mit dem ITDZ und mit Dritten abgeschlossen wurden, sind unter dem Aspekt der Effizienz (Kosten vs. Leistungen) zu überprüfen. Ein Bericht soll dem Hauptausschuss zum 31. Dezember 2010 vorgelegt werden.
17. Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 15. August einen Bericht zu den aktuellen hauptstadtbedingten Ausgaben des Landes Berlin vorzulegen. Dort, wo eine Mitfinanzierung des Bundes besteht, ist diese auszuweisen. Der Bericht soll einen aktualisierten Überblick über die Entwicklung und den Inhalt des rechtlichen Regelwerkes zur Hauptstadtfinanzierung enthalten.
18. Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum Stichtag 30. Juni über die Entwicklung der Personalkosten je Vollzeit-Äquivalenten in den Jahren 2008 bis 2012 in der Hauptverwaltung und den Bezirken zu
berichten. In dem Bericht sind die zugrunde liegende Bemessungsgrundlage der Vollzeit (ggf. unterschiedliche Wochenarbeitszeiten) und die Gründe für ggf. festzustellende Abweichungen der Kostenentwicklung in einzelnen Landesdienststellen von der planmäßigen Lohndrift zu erläutern.
19. Die pauschalen Minderausgaben im Personalbereich im Haushalt 2011 sind bis zum 31. Januar 2011 aufzulösen und dem Hauptausschuss titel- und stellenscharf vorzulegen. Dabei ist darauf zu achten, dass die bisherige Schwerpunktsetzung des Stellenabbaus im Angestelltenbereich nicht weiter fortgeführt wird und der Beamtenbereich mindestens entsprechend seines Anteils an dem Gesamtpersonalbestand des jeweiligen Einzelplans berücksichtigt wird.
20. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die Einsparungen in der allgemeinen Verwaltung der Hauptverwaltung für das Jahr 2011 bis zum 30. Juni 2010 stellenplanmäßig belegt werden; zum gleichen Zeitpunkt sind die nach Abschluss des Auswahlverfahrens zum Zentralen Personalüberhangmanagement zu versetzenden Dienstkräfte dem ZeP und der Senatsverwaltung für Finanzen zu melden. Soweit die Bezirke von ihrem Recht, Personalüberhangkräfte ohne Mitgabe von Personalmitteln zu versetzen, im Jahr 2011 Gebrauch machen wollen (ZeP-Optionen 2011), müssen die stellenplanmäßige Belegung und die personenkonkrete Benennung der zu versetzenden Dienstkräfte spätestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Versetzungstermin erfolgen.
21. Alle Verwaltungen (Hauptverwaltung und Bezirke) werden verpflichtet, dem ZeP jeweils zum 31. Oktober eines Jahres eine stellenscharfe Fluktuationsprognose für die beiden Folgejahre zu übermitteln und dabei darzustellen, welche Stellen voraussichtlich zu welchem Zeitpunkt unter Anfrage an das ZeP neu besetzt werden sollen. Diese Fluktuationsprognose soll aus den Angaben zum altersbedingten Ausscheiden, zu den laufenden Altersteilzeitvereinbarungen sowie sonstigen individuellen Vereinbarungen bestehen. Alle Verwaltungen werden ferner gebeten, unter Zugrundelegung der Eckzahlen der mittelfristigen Finanzplanung dem ZeP jeweils zum 31. Oktober eines Jahres darzustellen, welche Stellen mit welcher Qualifikation und Dotierung in den beiden Folgejahren voraussichtlich zum ZeP versetzt werden.
22. Der Senat wird gebeten, bei der Fortschreibung des Personalstandsberichts im Sommer 2010 auf der Basis der Fluktuationsprognose (25 Prozent in den nächsten 8 Jahren), den Eckzahlen der mittelfristigen Finanzplanung und des Personalbestands des ZeP eine Prognose des Bedarfs an Außeneinstellungen in den einzelnen Qualifikationsbereichen
23. Das Abgeordnetenhaus erwartet von der Senatsverwaltung für Finanzen Halbjahresberichte per 30. März und 30. September an den Hauptausschuss über die Anträge aus Senatsverwaltungen und Bezirken auf Außeneinstellungen im Rahmen des Neueinstellungskorridors der allgemeinen Verwaltung und deren Bewilligung.
24. Das Abgeordnetenhaus erwartet vom Senat, dass der Beschluss zur Verstärkung des Kinderschutzes (24 Vollzeitäquivalente) zügig umgesetzt wird. Sofern im ZeP oder den Bezirken keine geeigneten Mitarbeiter vorhanden sind oder zeitnah verfügbar sein sollten, ist die Aufgabenerfüllung über Außeneinstellungen abzusichern. Dem Abgeordnetenhaus ist zum 31. März 2010 zu berichten.
25. Der Senat wird gebeten, bis zum 1. April 2011 für die Ressorts und Bezirke eine auf den Auswertungen der Statistikstelle Personal basierende tätigkeitsbezogene Ausscheidensprognose (Fluktuationsprognosen für die Hauptverwaltung und die Bezirke) zu erstellen sowie eine – die finanziellen Rahmenbedingungen und Evaluationsergebnisse berücksichtigende aufgabenorientierte, differenzierte und benchmarkgestützte – Fortschreibung des Personalbedarfskonzepts in Zusammenarbeit mit den Senats- und Bezirksverwaltungen vorzulegen, die verbindliche Zielzahlen und Einstellungskorridore für die gesamte unmittelbare Landesverwaltung festlegt. Der daraus folgende Ausbildungsbedarf ist darzustellen. Das Konzept ist jeweils zu den Haushaltsberatungen fortzuschreiben.
26. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jeweils bis zum 31. März darzustellen, in welchem Umfang die für den öffentlichen Dienst zur Verfügung gestellten Ausbildungsmittel für eine Ausbildung in zukunftsträchtigen Ausbildungsberufen ausgeschöpft wurden. Darüber hinaus soll gemeinsam mit den beteiligten Verwaltungen überprüft werden, wie