In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob eine verstärkte Förderung der Verbundausbildung, in die die öffentlichen Unternehmen mit einbezogen werden sollen, als sinnvoll erachtet wird.
Ebenfalls soll geprüft werden, inwieweit Ausbildungsmittel auch in den landeseigenen Unternehmen öffentlichen wie privaten Rechts eingesetzt werden können.
Geprüft werden soll auch, inwieweit Ausbildungsmittel, die nicht ausgeschöpft werden, kurzfristig für die Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres im Bereich der Erzieher, für Arbeitslose, die eine entsprechende Ausbildung/Umschulung absolvieren, eingesetzt werden können.
Unabhängig davon sollten nicht ausgeschöpfte Ausbildungsmittel auch verwendet werden, um in begrenztem Umfang die dauerhafte Übernahme von Nachwuchskräften nach Abschluss ihrer Ausbildung mit einem Abschluss von mindestens 1,9 mit Schwerpunkt auf Nachwuchskräfte mit Migrationshintergrund, zu finanzieren.
Darüber hinaus ist dem Hauptausschuss zum 31. März Bericht über die dem „Solidarfonds“ zugeflossenen nicht verausgabten Ausbildungsmittel und ihre Verwendung im Rahmen des solidarischen Finanzausgleichs zu erstatten.
27. Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, dem Haupt- und dem zuständigen Fachausschuss des Abgeordnetenhauses Quartalsberichte über den Stand der Kosten- und Mengenentwicklung in den Bezirken in den verschiedenen Leistungsbereichen der Hilfen zur Erziehung im Vergleich zu den jährlichen Zumessungen zu übermitteln.
Der Senat wird aufgefordert, zusätzlich jeweils zum 30. Juni und zum 31. Dezember über den Stand der Realisierung der zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und den Bezirken am 16. Oktober 2009 geschlossenen Zielvereinbarung über die Einführung eines standardisierten Fachcontrollings Hilfe zur Erziehung nach SGB VIII in den bezirklichen Geschäftsbereichen Jugend und auf gesamtstädtischer Ebene in der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung zu berichten.
Der Hauptausschuss erwartet von den Bezirken, dass sie die zugewiesenen Mittel für fallunspezifische Arbeiten / Fallteamarbeit in Höhe von jeweils 150 TEuro in den Jahren 2010 und 2011 auch tatsächlich für diese Zwecke ausgeben und jeweils – durch die für Jugend zuständige Senatsverwaltung zusammengefasst – bis zum jeweiligen Jahresende dem Hauptausschuss berichten.
28. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus alle zwei Jahre zum 31. Oktober einen Fortschrittsbericht über die Zusammenarbeit zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin sowie die weitere Zusammenlegung von Behörden und Son
29. Der Senat wird beauftragt, dem Hauptausschuss bis zum 31. März 2010 über die Entwicklung der Teilnehmerzahlen im Religions- und Lebenskundeunterricht nach Einführung des Faches Ethik und die daraus folgenden finanziellen Auswirkungen zu berichten. Gleichzeitig soll die Entwicklung der Schülerzahl in den entsprechenden Unterrichtsangeboten an den Grundschulen dargestellt werden.
30. Der Senat wird ersucht, beim Aufsichtsrat der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH darauf hinzuwirken, dass aus dem Etat der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH das Preisgeld für die Kinoprogrammpreisvergabe um 70 000 Euro auf 300 000 Euro erhöht wird.
31. Der Senat wird aufgefordert, den zuletzt vorgelegten Bericht über die Entwicklung der Versorgungsausgaben nach jeweils zwei Jahren fortzuschreiben und dem Hauptausschuss vorzulegen.
32. Der Senat berichtet dem Abgeordnetenhaus unter Wahrung der bisherigen Berichtssystematik jeweils zum 30. Juni über den Fortschritt der Umsetzung des Programms Service Stadt Berlin sowie über die Leitprojekte und die aus Kapitel 05 01 kofinanzierten Projekte halbjährlich zum 30. Juni und zum 31. Dezember.
33. Der Senat wird beauftragt, auf der Grundlage der veränderten Verfahrensweise (siehe Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Drucksache 15/5541) jeweils im November dem Hauptausschuss einen Bericht über das Sportstättensanierungsprogramm vorzulegen, aus dem hervorgeht:
34. Der Senat wird aufgefordert, jährlich über den Stand der Maßnahmeplanung und -realisierung im Rahmen der zur Bädersanierung bereitgestellten 50 Millionen Euro zu berichten. Die aus anderen Landes-, nationalen und EU-Programmen zusätzlich zum Einsatz kommenden Mittel sind gesondert darzustellen.
35. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird aufgefordert, mit der Investitionsbank Berlin – IBB – zu prüfen, ob von dort zur Ergänzung des Vereinsinvestitionsprogramms für nach dem Sportförderungsgesetz förderungswürdige Sportorganisationen für Vorhaben ab einer Investitionssumme von über 1 Million Euro pro Einzelfall ein Förderprogramm aufgelegt werden kann. Bei der programmatischen Ausgestaltung ist insbesondere sicherzustellen, dass sich die Grundzüge der Sportförderung in Berlin auch hier abbilden. Dem Hauptausschuss ist bis zur Sommerpause 2010 zu berichten.
Die Senatsverwaltung für Justiz wird ersucht, dem Hauptausschuss für die vorgenannten Bereiche jährlich bis zum 31. August über die Geschäftsentwicklungen und die Verfahrensdauern jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklung im Bundesgebiet zu berichten.
37. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird aufgefordert, jährlich bis zum 30. Juni einen Bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie der Senat sicherstellen wird, dass zum Ausbildungsstart am 1. September allen ausbildungswilligen Jugendlichen – einschließlich der nicht versorgten Jugendlichen aus dem vorherigen Jahr – ein Ausbildungsplatz in Berlin angeboten werden kann.
38. Der Senat wird aufgefordert, bis Ende Februar 2010 einen Bericht über die Auswertung des Trägermodells in Tempelhof-Schöneberg durch die Katholische Hochschule für Sozialwesen sowie den Schlussfolgerungen daraus vorzulegen.
Ebenso wie in der Jugend- und Familienhilfe soll den Bezirken im Sozial- und Gesundheitsbereich eine Wahlfreiheit bei der Beauftragung eines Einzelfallhelfers im Träger- oder Honorarmodell eingeräumt werden.
39. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. März 2010 über die Fortführung der Bundesbeteiligung am APP zu berichten sowie bis zum 31. Mai 2010 einen Bericht über die Situation auf dem Ausbildungsmarkt vorzulegen.
40. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird gebeten, dem Hauptausschuss zum 31. Mai 2010 zu berichten, welche konkreten Projekte mit dem Aktionsprogramm zur Berufsausbildung angeschoben worden sind.
41. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni über die Weiterentwicklung der Maßnahmen des Öffentlichen Beschäftigungssektors zu berichten, d. h. über Teilnehmerzahlen, Einsatzfelder, Fördermitteleinsatz von Jobcenter und Land Berlin, Kofinanzierung weiterer Stellen und genutzte arbeitsmarktpolitische Instrumente.
42. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird ersucht, dem Hauptausschuss jährlich bis zum 31. Oktober über die Geschäftsentwicklung und die Verfahrensdauer der Arbeitsgerichtsbarkeit jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklung im Bundesgebiet zu berichten.
43. Der Senat wird aufgefordert, in der Zielvereinbarung mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales eine Bearbeitungszeit im Schwerbehindertenbereich zu vereinbaren, die sicherstellt, dass bei maximal 10 v. H. der Anträge eine Bearbeitungszeit von mehr als sechs Monaten auftritt. Die Initiativen zur Vereinfachung des Bundesrechts (Reduzierung der Zahl der Abstufungen) sind fortzusetzen. Über die weiteren notwendigen Verfahrensänderungen und Ausstattungsveränderungen zur Erreichung dieses Zieles ist dem Hauptausschuss bis zum 30. Juni 2010 zu berichten.
44. Der Senat soll prüfen, wie die Mobilitätsangebote für nichtumsetzbare Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer flexibler gestaltet werden können. Sowohl bei einer Ausschreibung als auch bei einer Verlängerung des Betreibervertrags für den Sonderfahrdienst soll nichtumsetzbaren Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern ähnlich wie beim Taxikonto die Nutzung eines besonderen Fahrdienstes ermöglicht werden. Die finanziellen Auswirkungen sind darzulegen.
45. Der Senat wird aufgefordert, das Bewilligungsverfahren für den Einsatz von Schulhelfern mit dem Ziel zu überprüfen und anzupassen, dass Transparenz des Verfahrens für die Beteiligten und Vergleichbarkeit zwischen den Bezirken erhöht und in geeigneten Fällen mehrjährige Bewilligungen für den Schulhelfereinsatz ermöglicht werden. Darüber hinaus soll dargestellt werden, in welchen Fällen Anspruch auf Eingliederungsleistungen besteht und in welchem Verhältnis diese zur Bewilligung und Finanzierung von Schulhelferstunden stehen.
der Einsatz von Schulhelfern und der Bewilligung von Schulhelferstunden (Anträge und erfolgte Bewilligungen) nach Jahrgangsstufen;