Protokoll der Sitzung vom 10.12.2009

der Einsatz von Schulhelfern und der Bewilligung von Schulhelferstunden (Anträge und erfolgte Bewilligungen) nach Jahrgangsstufen;

die Zahl der Fälle, in denen wegen einer NichtBewilligung von Schulhelferstunden eine gewollte integrative Beschulung der betroffenen Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht nicht möglich war;

eine Übersicht über die Anträge, Bewilligungen und Klagen bei den Jugendämtern, wenn von den Schulen Schulhelfer nicht oder nicht ausreichend gewährt wurden.

46. Der Senat wird aufgefordert, einen Bericht über die personelle Ausstattung der Berliner Schulen zu Beginn jedes Schuljahres (aufgeschlüsselt nach Schulstufen und Bezirken) jeweils dem Bildungs- und dem Hauptausschuss vorzulegen.

47. Der Senat wird aufgefordert, jeweils zum 30. Juni und zum 31. Dezember 2010 und 2011 zu berichten über:

die Entwicklung der Inanspruchnahme der Angebote des offenen Ganztagsbetriebes einschließlich der Förderumfänge differenziert nach Klassenstufen (bezirklich aufgeschlüsselt) und des daraus resultierenden Stellenbedarfs jeweils im offenen Ganztagsbetrieb und im gebundenen Ganztagsbetrieb;

die Entwicklung des Stellenbedarfs für den offenen Ganztagsbetrieb;

die Entwicklung der außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung durch freie Träger (Teilnehmerzahlen, Personal, finanzielle Mittel) sowie den Anteil freier Träger an der außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung an

öffentlichen Grundschulen insgesamt und aufgeschlüsselt auf die Bezirke;

den jeweiligen Besetzungsstand durch Personal des öffentlichen Dienstes sowie notwendige Neueinstellungen. In diesem Zusammenhang soll gesondert dargestellt werden, in welchem Umfang Teilzeit- bzw. befristete Verträge abgeschlossen und Personal aus dem Zentralen Stellenpool beschäftigt ist;

den Stand des Abbaus der Arbeitszeitkonten nach dem Anwendungstarifvertrag.

48. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis zum 30. Juni 2010 Vorschläge zu unterbreiten, wie die bisher über Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden von Lehrkräften erbrachten Leistungen zukünftig auch in anderen Organisationsformen erbracht werden könnten.

49. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. März 2010 über den Stand der Umsetzung des Beschlusses des Abgeordnetenhauses 16/2479 zu berichten, wonach der Senat aufgefordert ist, ein Verfahren festzulegen, „das es den Bezirken ermöglicht, für einen Übergangszeitraum im Zusammenhang mit der Schulstrukturreform benötigte Schulgebäude über den gemessen an der Zahl der Schülerinnen und Schüler bestehenden Bedarf vorzuhalten, ohne dadurch Nachteile bei den Bezirkszuweisungen zu erleiden“. Weiterhin ist darzulegen, wie sich die durch den Senat vorgenommene Absenkung der Höchstfrequenzen bei den Klassenstärken auf den im Rahmen der Zuweisung finanzierten Flächenverbrauch in den Bezirken auswirkt.

50. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. September 2010 einen Bericht über den Projektfortschritt bei der Entwicklung eines einheitlichen IT-Systems für die Berliner Schulen vorzulegen, in dem Ausschreibungen, vergebene Aufträge, gebundene und abgeflossene Mittel, fortgeschriebener Zeitplan sowie die Entwicklung des rechtlichen Rahmens dargestellt werden. Der Bericht ist dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie zur Stellungnahme und dem Hauptausschuss vorzulegen.

51. Der Senat wird aufgefordert, weiteren Schulen die Beteiligung an der Pilotphase Gemeinschaftsschule im Rahmen der bisherigen Konditionen und der jeweiligen bezirklichen Schulentwicklungsplanungen zu ermöglichen.

52. Der Senat wird beauftragt, jeweils bis zum 31. März 2010 und 2011 über die konkreten Schritte der Umsetzung der Schulstrukturreform (beginnende Integrierte Sekundarschulen, Modelle des Ganztagsbetriebs, aufgegliedert nach Bezirken) zu berichten. Dabei sind Erfahrungen bei der Entwicklung des Ganztagsbetriebs hinsichtlich der personel

len, organisatorischen und baulichen Ausstattung darzustellen, dem Wirken der Fortbildungsprogramme und der Sicherung gleicher Lehr- und Lernvolumina für Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien.

53. Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, das Konzept zur inhaltlichen Ausgestaltung, Organisation und Finanzierung der regionalen Lehrerfortbildung bis zum 31. Dezember 2010 dem Hauptausschuss vorzulegen.

54. Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Kulturprojekte GmbH, weitere Schritte zur Weiterentwicklung des Rahmenkonzepts kulturelle Bildung zu gehen. Dabei sind insbesondere:

der Bereich der gemeinsamen Qualifizierung von KünstlerInnen und AkteurInnen des Bildungs- und Jugendbereichs konzeptionell zu untersetzen,

die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass PilotProjekte, die im Rahmen der Weiterentwicklung des Rahmenkonzepts entstehen, mit anderen Projektanträgen in das Antragsverfahren des Projektfonds aufgenommen und berücksichtigt werden können sowie

die Einwerbung von Drittmitteln konzeptionell, institutionell und strukturell zu untersetzen.

Dem Abgeordnetenhaus ist darüber jährlich, erstmals zum 31. Januar 2010, zu berichten.

55. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses jeweils zum 30. Juni über den Stand der Entwicklung und Einführung der Integrierten Software Berliner Jugendhilfe (ISBJJugendhilfe) zu berichten und den damit verbundenen Finanzierungsaufwand darzulegen.

56. Der Senat wird aufgefordert, ein Konzept für die Zukunft zum einen des Lette-Vereins und zum anderen des Pestalozzi-Fröbel-Hauses insbesondere als Träger der Fachschule für Sozialpädagogik und der Fachoberschule für Gesundheit und Soziales zu entwickeln, einschließlich der finanziellen Rahmenbedingungen. Dem Hauptausschuss ist bis zum 31. Dezember 2010 zu berichten.

57. Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken als Träger der Kita-Eigenbetriebe eine laufende Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Eigenbetriebe im Hinblick auf die Auskömmlichkeit der zugewiesenen und eingestellten Mittel vorzunehmen und dem zuständigen Fachausschuss und dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses regelmäßig zum Ende des Jahres zu berichten.

58. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. März 2011 zu berichten, wie sich der Bedarf an sonder

pädagogischer Förderung von Schülerinnen und Schülern seit dem Schuljahr 2009/10 entwickelt hat und sich voraussichtlich bis 2015/2016 entwickeln wird und welche personellen Ressourcen für die Förderung zur Verfügung standen (aufgegliedert nach integrativen Maßnahmen / gemeinsamer Unterricht von Schüler/innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf und Förderung an Sonderschulen sowie nach Förderschwerpunkten).

Davon ausgehend soll dargestellt werden, welche Voraussetzungen für die Verwirklichung des im Schulgesetz enthaltenen „Vorrangs des gemeinsamen Unterrichts“ (§ 36 Abs. 2 Schulgesetz) erforderlich sind und wie diese künftig gewährleistet werden können.

59. Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport werden aufgefordert, in Verbindung mit den jeweils zuständigen Senatsverwaltungen die beabsichtigten Maßnahmen des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramms mit Maßnahmen, die aus anderen Programmmitteln finanziert werden, aufeinander abzustimmen und dabei den möglichen Einsatz dieser Programmmittel, wie z. B. Investitionspakt, Zukunftsinitiative Stadtteil (ZIS), Konjunkturprogramm II, Umweltentlastungsprogramm (UEP) u. a., zu prüfen.

60. Der Senat wird beauftragt, über die Verteilung und Bewirtschaftung der Mittel zur Schul- und Sportanlagensanierung in Kapitel 10 05 – Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Sonderfinanzierungsprogramme –, Titel 519 15 – Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen – Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm (SSSP) –, Kapitel 12 95 – Förderung des Wohnungsbaus –, Titel 893 12 – Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen des Rückbaus und der Aufwertung im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost – und Titel 893 23 – Baukostenzuschüsse zur Modernisierung und Instandsetzung von Infrastruktureinrichtungen (Investitionspakt) – sowie Kapitel 29 20 – Konjunkturpolitische Maßnahmen –, Titel 895 02 – Zusätzliche Ausgaben im Rahmen des Konjunkturpakets II – Bericht zu erstatten und die Berichterstattung quartalsweise an die Meldung an das Bundesministerium der Finanzen anzulehnen. Im Rahmen der Berichterstattung ist zu erläutern, wie der Abstimmungsprozess zwischen Mittelvergabe und konzeptionellen Überlegungen hinsichtlich der Schulentwicklung gestaltet und welche pädagogischen Standards zugrunde gelegt werden. Darüber hinaus ist darzulegen, inwiefern durch die Investitionsmaßnahmen kapazitätserweiternde Wirkung an einzelnen Standorten erzielt wird und wie mit dadurch ggf. nicht mehr benötigten Standorten zukünftig umgegangen werden soll.

61. Über die Verwendung der Mittel im Bereich der Jugendverbandsarbeit ist dem Hauptausschuss zum 30. Juni 2010 zu berichten.

62. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zu den Haushaltsberatungen 2012/2013 zu berichten, welche Maßnahmen erforderlich wären, um die Kostendeckung der Bereiche Übernachtung und Verpflegung im Bereich des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg auf 100 Prozent anzuheben.

63. Die Gliedkörperschaft Charité – Universitätsmedizin Berlin wird aufgefordert, ihren Wirtschaftsplan jährlich vorzulegen. In Jahren ohne Haushaltsberatungen ist der Wirtschaftsplan so rechtzeitig vorzulegen, dass er spätestens zur letzten Sitzung des Hauptausschusses vor der Weihnachtspause und damit vor Beginn des nächsten Haushaltsjahres dem Hauptausschuss übermittelt werden kann.

64. Der Senat wird aufgefordert, auf der Grundlage der für den Zeitraum 2010 bis 2013 abgeschlossenen Hochschulverträge dem Abgeordnetenhaus zu berichten, wie das in § 1 vereinbarte leistungsbasierte Finanzierungssystem ausgestaltet und umgesetzt wird. Dabei ist über das konkrete Modell zur Ausgestaltung des leistungsbasierten Finanzierungssystems bis zum 31. März 2010 zu berichten. Über die praktische Umsetzung des leistungsbasierten Finanzierungssystems ab dem Jahr 2012 ist bis zum 30. Juni 2011 zu berichten. Die Berichte sind jeweils dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für Wissenschaft und Forschung vorzulegen.

65. Der Senat wird aufgefordert, in Zielvereinbarungen mit den Universitäten ein Anreizsystem für eine stärkere Internationalisierung der Hochschulen zu entwickeln. Dabei sollen insbesondere der Anteil ausländischer Studierender und Lehrender sowie die Förderung von Hochschulpartnerschaften berücksichtigt werden. Dem Hauptausschuss ist zum 31. Dezember 2010 zu berichten.

66. Der Senat wird beauftragt, bis zum 31. März 2010 dem Ausschuss für Wissenschaft und Forschung und dem Hauptausschuss ein aktualisiertes Zukunftskonzept der Charité, das die Darstellung des Finanzbedarfs beinhaltet, vorzulegen.

Einzelplan 11 – Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz –

67. Bei der energetischen Sanierung von Gebäuden der öffentlichen Infrastruktur des Landes Berlin ist nachzuweisen, dass entsprechende Maßnahmen hinsichtlich technischer Machbarkeit und der Amortisationszeiträume geprüft worden sind.

68. Der Senat wird aufgefordert erneut im Rahmen von Gesprächen auf die zeitnahe Fusion der Verbraucherzentrale Berlin mit der Verbraucherzentrale Brandenburg einwirken und darüber bis zum 30. September 2010 zu berichten.

69. Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan des Landes Berlin aufgenommen sind, erhalten Fördermittel für Investitionen nach dem KHG/LKG. Dazu gehören auch Fördermittel für Darlehen an andere Krankenhausträger gemäß Darlehensfinanzierungsprogramm (1995-2015).

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus zum 30. September 2011 darzustellen, wie diese Mittel nach dem Auslaufen der Zahlungspflicht für den Schuldendienst zum 15. Juni 2015 weiter für Krankenhausinvestitionen zur Verfügung gestellt werden und zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser beitragen können.

70. Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, ob die Gebühr für die zweite Leichenschau an Standorten, die nicht in den Berliner Krematorien liegen, deutlich erhöht werden kann. Dem Hauptausschuss ist bis zum 30. Juni 2010 zu berichten.

Einzelplan 12 – Stadtentwicklung –

71. Der Senat wird aufgefordert, für die städtischen Sanierungsgebiete jährlich zum 30. September eine Kosten- und Finanzierungsübersicht – analog zur Kosten- und Finanzierungsübersicht der Entwicklungsgebiete – zu erstellen und dem Hauptausschuss vorzulegen.

72. Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert sicherzustellen, dass bei der Aufhebung von Sanierungsgebieten die volle Abrechnung und Einziehung von Ausgleichsbeträgen gewährleistet werden. Dazu ist dem Hauptausschuss bis zum 31. März 2010 ein abgestimmtes Konzept vorzulegen, dessen Umsetzung entweder bei gleichzeitiger Aufhebung mehrerer Sanierungsgebiete in einem Bezirk in Korrelation zur bezirklichen Personalausstattung und zur gesetzlichen Frist für die Abrechnung und Einziehung der Ausgleichsbeträge die volle Einziehung der Ausgleichsbeträge sichert oder wonach die Aufhebung der Sanierungsgebiete mit hinreichender Frist lediglich sukzessive erfolgt.

73. Der Senat wird beauftragt, Alternativen zur Unterbringung der Zentral- und Landesbibliothek (ZLB) zu prüfen und dem Ausschuss für Bauen und Wohnen, dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr sowie dem Hauptausschuss vorzustellen. Zu untersuchen sind: – ein Neubau am Tempelhofer Damm

die Unterbringung in den baulichen Anlagen des ehemaligen Flughafens unter mindestens teilweiser Einbeziehung der Flughafengebäude (Nutzung der vorhandenen Bauteile, Anbauten, Hofüberdachungen, Haus-in-Haus-Lösungen z.B. in den Hangars, Depotflächen im Bestandsgebäude oder als Speicherneubau)

Standort Kindl-Brauerei

Standort Amerika-Gedenk-Bibliothek

ggf. weitere geeignete Standorte.