Es sind jeweils die Kosten, die Funktions- und Raumplanung sowie die Wirtschaftlichkeit gegenüberzustellen.
74. Der Senat wird aufgefordert, über die Arbeitsergebnisse der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe jeweils zum Februar zu berichten.
75. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss nachträglich einmal jährlich nach Abschluss der Beratungen der Quartiersräte in der zweiten Jahreshälfte über die konkreten Maßnahmen und Projekte ab einer Größenordnung von 50 000 Euro zu berichten. Soweit sich daraus Erkenntnisse ergeben, die Korrekturen erforderlich machen, können die Förderbedingungen des Programms im darauf folgenden Jahr entsprechend angepasst werden.
Die Bezirke werden aufgefordert einmal jährlich darzustellen, in welcher Weise die jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) in die Auftragsvergabe des Quartiersmanagements einbezogen wurden.
76. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss fortlaufend und regelmäßig, mindestens jedoch jährlich zum 1. April, über die Entwicklungsmaßnahme Parlaments- und Regierungsviertel zu berichten. Dabei sollen die jährlich neu zu beginnenden Maßnahmen und deren Planrechtfertigung, der Sachstand der im Bau befindlichen Maßnahmen und ggf. Gründe für relevante Kostenüberschreitungen dargestellt werden.
77. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird aufgefordert, dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr zur 1. Lesung des Einzelplans 12 der Haushaltsberatung 2012/2013 eine Übersicht über die konkreten Planungsvorhaben und ihren jeweiligen Stand vorzulegen.
78. Der Senat wird aufgefordert, den beabsichtigten mittelfristigen Trägervertrag zur Bewirtschaftung und Entwicklung des Tempelhofer Feldes dem
Hauptausschuss vorab zur Beschlussfassung vorzulegen. Insbesondere sind die Übertragung eines Treuhandvermögens sowie die Regelungen zur Bewirtschaftung desselben darzulegen.
Das Entwicklungskonzept für das Tempelhofer Feld ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr und dem Hauptausschuss unaufgefordert zuzuleiten.
Nach Beschlussfassung zum Entwicklungskonzept des Tempelhofer Feldes ist dem Hauptausschuss einmal jährlich über die Realisierung zu berichten.
79. Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Oktober dem Hauptausschuss einen Bericht über die Ausgaben aus Kapitel 12 70 Titel 540 03 – Leistungen des Regional- und S-Bahnverkehrs – des jeweiligen Vorjahres vorzulegen. Der Bericht soll die tatsächlich erbrachten Verkehrsleistungen aus den jeweiligen Verkehrsverträgen, Veränderungen des Linien- und Haltestellennetzes mit Begründung der Entscheidungen, Veränderungen der Takt- bzw. Betriebszeiten, die Ergebnisse des Qualitätsmonitorings, eventuell vorgenommene Abschläge wegen Minderleistungen und die Entwicklung der Fahrgastzahlen sowie die geleisteten Zahlungen des Landes an die jeweiligen Vertragspartner enthalten.
80. Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Oktober dem Hauptausschuss einen Bericht über die Erfüllung des Verkehrsvertrages mit der BVG sowie die Entwicklung des landeseigenen Unternehmens BVG ähnlich dem bisherigen Monitoring zu geben. Der Bericht soll Angaben zur erbrachten Verkehrs- und Betriebsleistung bei Bus, U- und Straßenbahn, Veränderungen des Linien- und Haltestellennetzes, Veränderungen der Betriebs- bzw. Taktzeiten, Entwicklung der Fahrgastzahlen, Entwicklung der Fahrpreise, Verwendungsnachweis für Leistungen zur Unterhaltung der Infrastruktur nach Unternehmensvertrag, Darstellung des Qualitätsmonitorings, Entwicklung der Verbindlichkeiten des Unternehmens, Entwicklung der Sach- und Personalkosten, Darstellung der Investitionen und Sanierungsmaßnahmen enthalten.
81. Der Senat wird aufgefordert, im Benehmen mit der BVG sicherzustellen, dass die Maßnahmen für einen behindertengerechten bzw. familienfreundlichen Ausbau von U-Bahnhöfen fortgesetzt werden. Dies ist ggf. im Rahmen des Verkehrsvertrages zu vereinbaren. Dem Hauptausschuss ist regelmäßig im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berichten.
82. Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, ob und ggf. wie kleinteilige bauliche Unterhaltungsmaßnahmen zu größeren Maßnahmen zusammengefasst und zeitlich koordiniert werden können. Dem
83. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss halbjährlich einen Bericht über den voraussichtlichen Mittelabfluss und die Einnahmeerwartung in den Kapiteln 12 40 und 12 95 (Programmmittel Wohnungsbauförderung) vorzulegen. Darin soll dargestellt werden, bei welchem Titel voraussichtlich mehr als 500 000 Euro nicht benötigt werden. Verlagerungen von mehr als 500 000 Euro aus einzelnen Titeln sind dem Hauptausschuss grundsätzlich vorab vorzulegen. Der Hauptausschuss kann nachträglich unterrichtet werden, wenn dieser Sachverhalt lediglich durch die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber der IBB aufgrund bestehender Deckungsmitteilungen bedingt ist.
84. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jeweils zur ersten Lesung der Haushalte die Finanzierungen und Folgelasten aller aus den Kapiteln 1240 und 1295 zu finanzierenden Förderprogramme in einer "Programmfibel" darzustellen.
Hinsichtlich der bereits abgeschlossenen Wohnungsbauprogramme sind – soweit hieraus noch Ausgaben zu leisten sind – die Leistungen nach Förderungswegen und Förderungsarten (z. B. Aufwendungsdarlehen, Aufwendungszuschüsse, Baudarlehen) kumuliert und differenziert darzustellen.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird aufgefordert, jeweils vor Beginn der Haushaltsberatungen über die Entwicklung der Sozialwohnungsbestände (Bestand im Vorjahr, Zugänge, Abgänge, Bestand am Ende des Vorjahres) in den Bezirken zu berichten.
mit welchen geeigneten Maßnahmen sichergestellt wird, dass die dem Land Berlin zustehenden GRW-Mittel möglichst vollständig genutzt werden können. Dazu sind alle für das laufende Jahr geplanten Projekte des Landes auf ihre Finanzierungsfähigkeit durch EFRE- bzw. GRW-Mittel zu überprüfen;
86. Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, ob und wie der Bearbeitungsablauf bei Förderungen (beispielweise bei der Meistergründungsprämie) so gestaltet werden kann, dass die Verwaltungskosten maximal 20 v. H. der jeweiligen Fördersummen ausmachen. Dem Hauptausschuss ist bis zum 30. April 2010 zu berichten. Dabei ist bezüglich der Meistergründungsprämie auch die Übertragung der Abwicklung auf die Handwerkskammer zu prüfen.
87. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich per 30. Juni einen ressortbezogenen Statusbericht über die Haushaltslage und per 31. Oktober spätestens bis zum 30. November, unter Berücksichtigung der aktuellen Steuerschätzung, eine zusammenfassende Prognose für den Jahresabschluss des Gesamthaushalts vorzulegen.
88. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss künftig im Rahmen des Liquiditätsberichts auch den aktuellen Stand der Verbindlichkeiten des Landes Berlin am Kreditmarkt (einschließlich der Verbindlichkeiten aus Kassenverstärkungskrediten), unterteilt in
89. a) Der Senat und die Bezirke werden ersucht, dem Hauptausschuss in jedem Einzelfall davon Kenntnis zu geben, wenn die für ein Bauvorhaben bereits anerkannten Gesamtkosten um mehr als 10 Prozent oder 250 000 Euro überschritten werden müssen. Mit dem Bericht ist ein Deckungsvorschlag für die Mehrkosten vorzulegen. Dieser Deckungsvorschlag darf nicht die Streckung der Finanzierung anderer Investitionsmaßnahmen beinhalten.
b) Der Senat und die Bezirke werden ersucht, für ausnahmsweise nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagte Maßnahmen dem Hauptausschuss vor Inangriffnahme der Maßnahme über die Ergebnisse der Prüfung der BPU zu berichten, sofern die bisher geschätzten Gesamtkosten um mehr als 10 Prozent oder 250 000 Euro verändert werden.
90. Der Senat wird aufgefordert, alle zwei Jahre – zusätzlich zu Beginn der Wahlperiode – einen Finanzhilfenbericht vorzulegen. Der Begriff der Finanzhilfen wird an die Systematik des Subventionsberichts des Bundes angepasst. Der Finanzhilfenbericht soll sowohl Finanzhilfen im engeren Sinne als auch finanzhilfenähnliche Leistungen in einer zahlenmäßigen Übersicht darstellen. Neben der zahlenmäßigen Übersicht soll der Bericht Angaben über den Grund der Gewährung der jeweiligen Finanzhilfe, das mit ihr verfolgte Ziel und den Zeitpunkt ihrer voraussichtlichen Beendigung beinhalten.
91. Die Grundstücke der BSGM Berliner Stadtgutliegenschafts-Management GmbH & Co. Grundstücks KG einschließlich der in treuhänderischer Verwaltung befindlichen Flächen in einer Größe über 10 000 qm oder mit einem unbereinigten Verkehrswert von über 500 000 Euro können nur nach Zustimmung des Abgeordnetenhauses Dritten zugewiesen oder veräußert werden.
92. Der Senat wird aufgefordert, dem Unterausschuss Vermögensverwaltung bzw. (je nach Zuständigkeit) dem Unterausschuss Beteiligungsmanagement und -controlling des Hauptausschusses jeweils zum Beginn der Haushaltsberatungen zu berichten über:
3. die zur Minimierung einer möglichen Inanspruchnahme eingeleiteten Maßnahmen auf Unternehmensebene,
93. Der Senat wird gebeten, dem Hauptausschuss bis zum 31. März 2010 zu folgenden Fragen zu berichten:
Welche Möglichkeiten gibt es, in der Vergütung zwischen Altbeschäftigen und Neubeschäftigen zu unterscheiden?
Was unternimmt der Senat hinsichtlich aller Beteiligungen des Landes, um die Flucht aus dem Tariflohn zu verhindern?
94. Der Senat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass in Unternehmen privaten Rechts, an denen das Land mehrheitlich beteiligt ist, bzw. bei mittelbaren Beteiligungen solcher Unternehmen, an denen das Land Berlin mehrheitlich beteiligt ist, bzw. bei Anstalten öffentlichen Rechts mindestens die Löhne, Gehälter, Entgelte der jeweils gültigen Branchentarifverträge Anwendung finden. Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, bei den o. a. Beteiligungen darauf hinzuwirken, dass bei den Löhnen, Gehältern, Entgelten für die Beschäftigten der Unternehmen ein „Mindestlohn“ von 7,50 Euro vertraglich vereinbart wird.