Das Abgeordnetenhaus lehnt die Pläne der schwarzgelben Bundesregierung zur Einschränkung des Mieterschutzes im Wohnungswesen entschieden ab und fordert den Senat auf, sich gegenüber der Bundesregierung für eine Beibehaltung der bestehenden Regelungen einzusetzen und gegebenenfalls im Bundesrat gegen jede Aufweichung der berechtigten Schutzinteressen der Mieterinnen und Mieter zu stimmen.
Das Abgeordnetenhaus lehnt insbesondere die Pläne für eine „verkürzte Kündigungsfrist“ für Vermieter ab. Nach den Plänen der neuen Bundesregierung soll auch für Vermieter künftig nur noch eine dreimonatige, statt wie bisher sechs- bis neunmonatige Kündigungsfrist bei Kündigung wegen „Eigenbedarf“ oder „nicht angemessener wirtschaftlicher Verwertung“ gelten.
Dabei ist es für die Hauseigentümer in der Regel deutlich einfacher, einen Nachmieter zu finden, als für den Mieter, eine neue, vergleichbar gute und preisgünstige (bezahlbare) Wohnung zu finden. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass mit jedem Mieterwechsel für den Vermieter bei der Neuvermietung eine weitere Mieterhöhungsmöglichkeit besteht, was insgesamt zu einer Erhöhung des allgemeinen Mietniveaus beiträgt.
Das Abgeordnetenhaus begrüßt grundsätzlich sämtliche Anstrengungen zur energetischen Sanierung von Gebäuden, um auch dadurch einen Beitrag für einen nachhaltigen Klimaschutz zu leisten. Abgelehnt werden jedoch die Pläne der Bundesregierung zur generellen „Duldung“ von energetischen Modernisierungen. Diese „Duldung“ sieht vor, dass die Mieterinnen und Mieter in ihrem Recht beschnitten werden sollen, die Miete für den Zeitraum mindern zu können, wenn die Baumaßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Wohnnutzung führen.
Abgelehnt wird auch das Vorhaben der Bundesregierung, „klimafreundliche Sanierungen“ in die „freie Entscheidung des Vermieters“ zu stellen. Vielmehr ist es notwendig, den Mieterinnen und Mietern das Recht einer Mietminderung einzuräumen, sofern der Hauseigentümer den Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung nicht nachkommt. In diesem Zusammenhang soll künftig der Energieausweis zum festen Bestandteil jedes Mietvertrages gemacht werden.
Der Senat wird aufgefordert, zur Unterstützung der mit großen Mieterhöhungen konfrontierten Mieterinnen und
Mieter des sozialen Wohnungsbaus, u. a. im FannyHensel-Kiez, Schöneberger Straße, folgende Schritte zu unternehmen:
1. Die bestehende Härtefallregelung (Mietausgleichvorschriften) für vom Wegfall der Anschlussförderung betroffene Mieterinnen und Mieter soll überprüft werden, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit einer Verlängerung der bisher geltenden Fristen für die Gewährung befristeter Mietzuschüsse und Umzugsbeihilfen.