Protokoll der Sitzung vom 25.02.2010

1. Die bestehende Härtefallregelung (Mietausgleichvorschriften) für vom Wegfall der Anschlussförderung betroffene Mieterinnen und Mieter soll überprüft werden, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit einer Verlängerung der bisher geltenden Fristen für die Gewährung befristeter Mietzuschüsse und Umzugsbeihilfen.

2. Der Senat soll eine gütliche Lösung mit den Eigentümern unterstützen.

3. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sollen betroffenen Mietern Angebote für Ersatzwohnungen machen, die Wohnungsbaugenossenschaften sollen ebenfalls einbezogen werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2010 zu berichten.

Fairer Umgang mit Praktikantinnen und Praktikanten in der Berliner Verwaltung und Berliner Verwaltungsunternehmen

Für die Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten in den Senatsverwaltungen und den nachgeordneten Verwaltungen und Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung werden nachfolgend dargelegte Regeln für das Anbieten von Praktika als Leitlinie festgelegt:

Praktika in der Berliner Verwaltung dienen der Berufsorientierung und der praktischen Berufsbildung.

Praktikantinnen und Praktikanten sollen in Arbeitsabläufe integriert werden, dürfen aber keine Vollzeitstellen ersetzen. Die dauerhafte Wahrnehmung von Aufgaben oder Arbeitsschritten durch Praktikantinnen und Praktikanten ist nicht zulässig.

Die Dauer von Praktika wird regelmäßig auf drei Monate begrenzt. Ausnahmen sollen nur im Rahmen von Ausbildungsgängen, in denen längere Praktika vorgeschrieben sind, sowie für Praktika im Rahmen von staatlichen Programmen gelten.

Praktikantinnen und Praktikanten, deren Praktika nicht Teil einer Schul-, Fachhochschul- oder Hochschulausbildung sind, sind angemessen zu vergüten, soweit die Laufzeit des Praktikums mehr als einen Monat beträgt.

Über die Umsetzung wird dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Juni 2010 berichtet.

Melderecht verbessern!

Der Senat wird aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen, dass zur Vermeidung von Scheinanmeldungen die Mitwirkung des Vermieters beim Meldeverfahren gewährleistet wird. Die Mitwirkung des Vermieters soll in einer Weise erfolgen, die mit dem Projekt des Bundes für ein elektronisches Meldewesen vereinbar ist.

Ausgliederung des Sportmuseums Berlin und des Grünauer Wassersportmuseums aus dem Verbund der Stiftung Stadtmuseum Berlin

Das Abgeordnetenhaus stimmt gemäß § 11 Abs. 1 Museumsstiftungsgesetz folgenden Maßnahmen zu:

Das Sportmuseum Berlin und das Grünauer Wassersportmuseum werden mit Wirkung vom 1. Januar 2010 aus dem Verbund der Stiftung Stadtmuseum Berlin ausgegliedert und in den Zuständigkeitsbereich des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, überführt.

Die Rechte an beweglichen Sachen, insbesondere die Sammlungsgegenstände, Archivalien und Bücher, sowie die sonstigen Inventargegenstände, die zum Zeitpunkt der Ausgliederung im Eigentum der Stiftung Stadtmuseum Berlin standen und dem Sportmuseum Berlin bzw. dem Grünauer Wassersportmuseum zugeordnet waren, werden dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, unentgeltlich übertragen.

Zum Zeitpunkt der Ausgliederung gehen sämtliche Rechte und Pflichten der Stiftung Stadtmuseum Berlin in Bezug auf das Sportmuseum Berlin bzw. das Grünauer Wassersportmuseum auf das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, über.

Fortführung der Beschlüsse vom 12. Juli 2001 und 9. Dezember 2004 bei Erbbaurechtsverträgen für ehemals bezirkliche Pflegeeinrichtungen nach § 71 Abs. 2 SGB XI nach Novellierung der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 a und b

Die am 12. Juli 2001 und 9. Dezember 2004 vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossenen Konditionen für den Abschluss von Erbbaurechtsverträgen für ehemals bezirkliche Pflegeeinrichtungen nach § 71 Abs. 2 SGB XI haben weiterhin Geltung.

Vermögensgeschäft Nr. 24/2009 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Verkauf des 6 413 m2 großen Grundstücks BerlinMitte, Pohlstr. 43-53 zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 15. Juni 2009 zur Urkundenrolle Nr. P 454/2009 des Notars Rüdiger Probst in Berlin wird zugestimmt.

Vermögensgeschäft Nr. 31/2009 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Verkauf des insgesamt 2 655 m2 großen Grundstücks Dolgenseestr. 29, 30, 31 in Berlin-Lichtenberg zu den im Kaufvertrag vom 16. November 2009 zur Urkundenrolle Nr. 97/2009 des Notars Burkhard Weis in Berlin vom Liegenschaftsfonds vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Vermögensgeschäft Nr. 1/2010 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Verkauf des 2 133 m2 großen Grundstücks BerlinMitte, Otto-Braun-Straße / Wadzeckstraße / Planstraße 4 / Planstraße 6 zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 20. November 2009 zur Urkundenrolle Nr. 233/2009 des Notars Olaf Pakull in Berlin wird zugestimmt.