Protokoll der Sitzung vom 25.03.2010

Es wurden gewählt:

Abg. Michael Müller (Fraktion der SPD)

Abg. Nicolas Zimmer (Fraktion der CDU)

Abg. Dr. Wolfgang Albers (Fraktion Die Linke)

Mieterbeiräte stärken

Der Senat wird aufgefordert, über die Eigentümerfunktion in den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zu bewirken, dass Mieterbeiräte als wichtiges Element der Effektivierung der Bestandsbewirtschaftung weiterhin zu fördern sind. Dafür sind einheitliche Regelungen in den Satzungen der Wohnungsbaugesellschaften aufzunehmen. Zur Förderung der Mieterbeiräte zählt auch, Wahlen zu Mieterbeiräten in allen Wohnungsbaugesellschaften zu

unterstützen. Zugleich sollen die Wohnungsbaugesellschaften ihre Mieterinnen und Mieter über die Arbeit von Mieterbeiräten informieren und mögliche Hürden für das Engagement in Mieterbeiräten abbauen.

Für ein größeres Engagement Deutschlands bei der Aufnahme von Flüchtlingen gemäß den UNHCR-Kriterien

Der Senat wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für ein größeres Engagement Deutschlands bei der Aufnahme von Flüchtlingen gemäß den UNHCR-Kriterien einzusetzen. In diesem Rahmen erklärt sich das Land Berlin bereit, regelmäßig ein Kontingent von Flüchtlingen aufzunehmen.

Ballungsräume stärken – EU-Entwicklungsziele anpassen

Der Senat wird aufgefordert, zusammen mit vergleichbaren europäischen Großstädten bei der Gestaltung der EUKohäsionspolitik zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in Europa für die Förderperiode ab 2013 darauf hinzuwirken, dass die Besonderheiten und der spezifische Bedarf urbaner Ballungsräume verstärkt Berücksichtigung finden. Dabei sollen folgende Ziele verfolgt werden:

1. Das sog. Ziel 2 zur Förderung von regionaler Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) muss erhalten und weiter dahingehend ausgerichtet werden, dass Innovationen und die Beiträge großer Städte zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie zu mehr Beschäftigung gezielt und nachhaltig gefördert werden können.

2. Bei der Festlegung von Fördergebieten im Sinne einer flächendeckenden Kohäsionspolitik ist das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf der Bevölkerung anderen Indikatoren vorzuziehen. Zur innerstaatlichen Mittelverteilung sind weitere sozioökonomische Kriterien heranzuziehen. Rein geographisch begründete Indikatoren werden dem Kohäsionsziel demgegenüber nicht gerecht.

3. Den Erfordernissen ausreichender regionaler Entscheidungsspielräume sowie einer weiteren Verwaltungsvereinfachung ist Rechnung zu tragen, sodass die Gesamtstrategie Berlins auch mit Hilfe der EUFördermittel umgesetzt werden kann.

Intensivierung der Beziehungen zur Republik Serbien

Der Senat wird aufgefordert, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung in ihrer außenpoliti

schen Verantwortung eine Strategie zur Intensivierung der Beziehungen Deutschlands zur Republik Serbien entwickelt.

Dazu sind Überlegungen anzustellen, in welchem institutionellen Rahmen solch eine intensivierte Zusammenarbeit anzusiedeln ist und welche Schwerpunkte für die serbischstämmige Bevölkerung in Deutschland von Relevanz sind. Bei den Überlegungen sollen die Interessenverbände der serbischstämmigen Bevölkerung einbezogen werden. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis 31. Oktober 2010 zu berichten.

Berliner Landeskonzeption gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus im Handlungsfeld „Bildung und Jugend für Demokratie“ weiterentwickeln und verstetigen

Der Senat wird aufgefordert, die in der Vorlage „Demokratie. Vielfalt. Respekt. – Die Berliner Landeskonzeption gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“, Drs 16/1509 vom 5. Juni 2008, beschriebenen Maßnahmen der Präventionsarbeit weiterzuentwickeln, deren systematische Vernetzung zu betreiben und wirkungsvolle Ansätze zu verstetigen.

Dabei soll insbesondere Folgendes erreicht werden:

Vernetzung der Kompetenzen für Schule und Jugendarbeit sowie der für die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften in der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit dem Fachwissen aus dem Berliner Beratungsnetzwerk mit dem Ziel, die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit rechtsextremistischen, rassistischen und antisemitischen Erscheinungen und Tendenzen in Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen zu unterstützen,

Erarbeitung von Formen der geregelten Zusammenarbeit der für Schule und Jugendarbeit zuständigen Verwaltungen einerseits sowie der jeweiligen pädagogischen Praxis andererseits,

Unterstützung bei der Einbeziehung der Auseinandersetzung der Schulen mit Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus in das Schulprogramm,

Förderung der Kooperation der Schulen mit außerschulischen Partnern in Anerkennung des Bildungsauftrags der außerschulischen Jugend-, Jugendbildungs- und jugendbezogener Projektarbeit,

Erarbeitung einer Handreichung für die Schulen über die Angebote der Beratungs- und Bildungseinrichtungen, die im Rahmen des Landesprogramms und der Landeskonzeption aktiv sind,

Umsetzung und Weiterentwicklung der Landeskonzeption als ressortübergreifende und gesamtstädtische Handlungsstrategie,

Entwicklung von Standards für den Umgang mit rechtsextremen Aktivitäten in Jugend- und Bildungseinrichtungen unter Einbeziehung entsprechender Erfahrungen in den Bezirken.

Über die Umsetzung und Weiterentwicklung des Landesprogramms und die Ergebnisse der Evaluation der Förderprogramme ist alle zwei Jahre zu berichten. Dem Abgeordnetenhaus ist erstmals bis zum 31. Dezember 2010 zu berichten.

Künstlerinnen und Künstler und Hartz IV

Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen seiner Arbeitsmarktpolitik professionelle Künstlerinnen und Künstler zu unterstützen, die kurz- oder mittelfristig nicht vom Erlös ihrer künstlerischen Arbeit leben können.

Die dafür notwendigen Maßnahmen sollen dazu dienen, dass die Betroffenen aus dieser Berufsgruppe für eine vertretbare Zeit ihren eigentlichen Beruf nicht aufgeben müssen, bis sie durch andere Arbeitsgelegenheiten in den regulären Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Der Senat wird deshalb aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass

1. bei der bevorstehenden Neuordnung der Jobcenter Ansprechpartner für Künstlerinnen und Künstler in allen Jobcentern benannt werden, die sowohl als Multiplikatoren nach innen wirken, als auch Sprechstunden für Künstlerinnen und Künstler durchführen und sie sachgerecht beraten,

2. unter Hinzuziehung von Berufsverbänden Kriterien für die Prüfung festgelegt werden, ob hilfesuchende Künstlerinnen und Künstler sich nach dem Förderzeitraum durch eigene Arbeit ihre Existenz sichern können,

3. Künstlerinnen und Künstler auch weiterhin als Selbstständige behandelt werden und ihnen mit den Eingliederungsvereinbarungen nach dem „Berliner Modell“ der Agentur für Arbeit Nord Gelegenheit gegeben wird, durch eigene künstlerische Tätigkeit ausreichend Erwerbseinkommen zu erzielen, bevor sie durch Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach SGB II in kulturellen Tätigkeitsfeldern integriert werden,

4. die Finanzierung von erwerbswirtschaftlich bedingtem zusätzlichem Raumbedarf gemäß SGB III bzw. SGB II ermöglicht wird, wenn Künstlerinnen und Künstler über kein oder ein zu geringes Einkommen verfügen,

5. bei der anstehenden Änderung der AV Wohnen zu prüfen ist, inwieweit eine Überschreitung der Richtwerte möglich ist, wenn die betreffende Wohnung regelmäßig für berufliche Zwecke genutzt werden muss und für die Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit notwendig ist.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Oktober 2010 zu berichten.

Freie Fahrt für den Busverkehr – Vorrangschaltungen für Busse planmäßig umrüsten und in Betrieb nehmen

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, das Beschleunigungsprogramm für Busse und Straßenbahnen prioritär umzusetzen und im neuen Nahverkehrsplan entsprechende Vorgaben zu machen sowie mit einem jährlich abzurechnenden Maßnahmenplan zu untersetzen. Dazu sind sowohl Lichtzeichenanlagen umzurüsten wie auch neue Busspuren auszuweisen bzw. vorhandene zu optimieren. Ziel ist eine deutliche Reisezeitverkürzung zugunsten des ÖPNV.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31.Dezember 2010 zu berichten.

Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs von Berlin im Haushaltsjahr 2008

Das Abgeordnetenhaus erteilt gemäß § 101 LHO Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs im Haushaltsjahr 2008.

Vermögensgeschäft Nr. 3/2010 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Verkauf des 10 548 m2 großen Grundstücks in 16341 Panketal, Ortsteil Zepernick, Schönerlinder Straße gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 10. Dezember 2009 Drucksache 16/2850 – II.B.91 – zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 5. Mai 2009 zur Urkundenrolle Nr. 211/2009 des Notars Dr. Peter Engel in Berlin, der Nachbeurkundung vom 9. September 2009 zur Urkundenrolle Nr. 621/2009 des Notars Dr. Peter Engel in Berlin und der Genehmigungserklärung vom 30. Dezember 2009 zur Urkundenrolle Nr. 702/2009 des Notars Klaus Hellmann in Celle wird zugestimmt.

Vermögensgeschäft Nr. 6/2010 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Verkauf des 7 440 m2 großen Grundstücks BerlinFriedrichshain-Kreuzberg, Kochstr. 27, 28 / Zimmerstr. 810 zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 8. Dezember 2009 zur Urkundenrolle Nr. S 585/2009 des Notars Alexander Schröter in Berlin wird zugestimmt.

Berücksichtigung des Datenschutzes und Verhinderung von marktbeherrschenden Standards bei der Umsetzung des IT-Staatsvertrags

Der Senat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass bei der Ausführung des Staatsvertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung des Artikels 91c GG – folgende Punkte Berücksichtigung finden:

1. Beim Einsatz von Informationstechnologie (IT) des informationstechnischen Verbindungsnetzes zwischen Bund und Ländern, sowie bei der Festlegung von ITSicherheits- und Interoperabilitätsstandards durch den IT-Planungsrat sind der verfassungsrechtlich gebotene Schutz der informationellen Selbstbestimmung und die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme zu gewährleisten.

2. In der noch zu beschließenden Geschäftsordnung des IT-Planungsrats ist die besondere Beachtung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ausdrücklich zu fixieren.