Protokoll der Sitzung vom 22.02.2007

Sascha Steuer

Andreas Statzkowski

Frank Henkel

Martina Michels

Oliver Schruoffeneger

Mieke Senftleben

Konsequenzen aus den neuen Ladenöffnungszeiten: erweiterten Bedarf an differenzierten Kinderbetreuungsangeboten decken!

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. September 2007 über die Auswirkungen des neuen Ladenöffnungsgesetzes auf den Bedarf und das Angebot an Kinderbetreuung über die in § 8 des Kindertagesförderungsgesetzes vorgesehenen Öffnungszeiten hinaus zu berichten. Insbesondere ist einzugehen auf die Entwicklung von

Bedarf und Angebot an Kindertageseinrichtungen, die eine Betreuung nach 21 Uhr und rund um die Uhr sowie an den Wochenenden zur Verfügung stellen,

Bedarf und Angebot im Bereich der Tagespflege und der kitaergänzenden Tagespflege in den einzelnen Bezirken,

flexiblen Angeboten der schulergänzenden Betreuung an offenen und gebundenen Ganztagsgrundschulen,

betrieblichen Angeboten sowie

Angeboten flexibler Kinderbetreuung durch freie Träger wie SHIA u.a..

Soweit der Senat Kenntnis davon hat, soll er ebenfalls berichten, wie und durch welche konkreten Maßnahmen Betriebe und Unternehmen des Berliner Einzelhandels bestrebt sind, die neue gesetzliche Regelung zum Ladenschluss familienfreundlich umzusetzen. Darüber hinaus sollen mit den Verbänden des Einzelhandels Gespräche geführt werden, wie sich die Wirtschaft an der Bereitstellung von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von Angestellten und Kunden beteiligen kann.

Vor 50 Jahren: „Interbau Berlin 1957“

Der Senat wird aufgefordert, das Veranstaltungsprogramm ‚50 Jahre Interbau – Interbau Berlin 1957’, welches durch den Bürgerverein Hansaviertel e. V., die Akademie der Künste, das Schinkel-Zentrum der TU und weitere Institutionen initiiert und organisiert wird, in angemessener Weise zu unterstützen. Ferner wird der Senat aufgefordert, in angemessener Weise das 20jährige Jubiläum der Internationalen Bauausstellung Berlin 1987 (IBA 1987) zu würdigen.

Einsetzung eines Sonderausschusses zur Prüfung der Auswirkungen der Rückgabe des Gemäldes „Berliner Straßenszene“ von Ernst Ludwig Kirchner aus dem Bestand des Berliner Brücke Museums auf weitere Kulturgüter in öffentlichen Einrichtungen

Das Abgeordnetenhaus von Berlin richtet gemäß Artikel 44, Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 20 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin einen Sonderausschuss ein, der die Hintergründe der Rückgabe des Gemäldes „Berliner Straßenszene“ von Ernst Ludwig Kirchner aus dem Bestand des Brücke-Museums klärt und Kriterien erarbeiten soll, wie die Berliner öffentlichen Museen und Sammlungen und die zuständige Verwaltung künftig mit Rückgabeforderungen transparent und plausibel umgehen sollen.

II.

Der Ausschuss besteht aus 9 Mitgliedern (4 Mitglieder der SPD-Fraktion, 2 Mitglieder der CDU-Fraktion, 1 Mitglied der PDS-Fraktion, 1 Mitglied der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, 1 Mitglied der FDP-Fraktion) sowie deren Stellvertretern.

III.

Der Sonderausschuss soll folgende Sachverhalte prüfen:

A. Faktenlage und Chronologie zur Rückgabe des Gemäldes „Berliner Straßenszene“ von E. L. Kirchner

1. Wann wurde das Restitutionsbegehren der Senatsverwaltung für Kultur, Wissenschaft und Forschung bekannt? Was hat der Senator darauf hin veranlasst? Wer wurde wann über das Restitutionsbegehren in Kenntnis gesetzt? Wann wurden der Senat und insbesondere der Regierende Bürgermeister in Kenntnis gesetzt?

2. Wie ist die Chronologie der Kontakte mit den Erben der Vorbesitzer des Gemäldes? Was bzw. mit welchem Ergebnis wurde jeweils von welchem Senatsbeauftragten verhandelt?

B. Ausschöpfung der Handlungsspielräume

1. Welche Handlungsspielräume bestanden für den Senat zugunsten eines Verbleibs des Gemäldes im Berliner Landesbesitz, und wie hat er sie genutzt?

2. Wie, durch wen und mit welchem Ergebnis wurde die Erfüllung der Rückgabevoraussetzungen

der Washingtoner Grundsätze aus dem Jahr 1998,

der von der Bundesregierung, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam beschlossenen „Erklärung zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ (Gemeinsame Erklärung) aus dem Jahr 1999 und

der von der Kultusministerkonferenz, vom Präsidium des Deutschen Städtetages, vom Kulturausschuss des Deutschen Landkreistages sowie von Kulturausschuss und Präsidium des Deutschen Städte- und Gemeindebundes im Jahre 2001 beschlossenen „Handreichung“ geprüft?

3. Waren die Provenienzforschungen ausreichend, um die Entscheidung für den Abschluss des Restitutionsvertrages rechtfertigen zu können? Welche Untersuchungsaufträge wurden diesbezüglich vergeben?

4. Warum wurde die infolge der Gemeinsamen Erklärung in Magdeburg eingerichtete Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste nicht mit der Angelegenheit befasst? Warum wurde nicht die für den Fall rückgabebedingter Differenzen eingesetzte „Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NSverfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz“ angerufen?

5. Welche weiteren Anstrengungen hat der Senat unternommen, um die von den Washingtoner Grundsätzen geforderte „gerechte und faire Lösung“ zu ermöglichen? Inwieweit wurde die Hilfe der Bundesregierung zur Durchsetzung des von ihr mitunterzeichneten Abkommens gesucht?

C. Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns

1. Was und aufgrund welcher Vorprüfung hat die Finanzverwaltung veranlasst, der Restitution zuzustimmen und die Zustimmung ohne Einschaltung des Senatskollegiums und des Abgeordnetenhauses zu erteilen? Warum wurden keine parlamentarischen Ausschüsse in das Verfahren einbezogen? Hat der Senat hierbei gegen bestehendes Recht der Landeshaushaltsordnung (LHO) verstoßen?

2. Warum hat die Staatsanwaltschaft wenige Tage nach der Verbringung des Gemäldes nach New York vom 8. November 2006 die Ermittlungen in Bezug auf die gegen die Senatoren Dr. Flierl und Dr. Sarrazin sowie die Staatssekretärin Kisseler gerichtete Strafanzeige wegen Untreue eingestellt, obwohl erhebliche Bedenken dokumentiert und vorgetragen worden waren? Wurde das Verhalten der Staatsanwaltschaft politisch beeinflusst, bzw. gab es diesbezügliche Weisungen? Ist durch die Einstellung der Ermittlungen versäumt worden, die Verbringung des Gemäldes zu verhindern?

D. Künftiger Umgang mit Restitutionsverfahren bei Kunstwerken aus Berliner Sammlungen

1. Welcher veränderte Abstimmungsbedarf zwischen dem Berliner Senat, den Einrichtungen und dem Abgeordnetenhaus besteht bei künftigen Restitutionsanfragen gegenüber Kulturgütern aus öffentlichen Einrichtungen, um ein transparentes Verfahren zu erreichen?

2. Wie sind die personellen und sachlichen Ressourcen einzuschätzen, die in den Kultureinrichtungen notwendig sein müssen, um dort eine aktive Provenienzforschung zur Verbesserung des Herkunftsnachweises eines Kunstwerkes in den jeweiligen Sammlung zu erreichen? Müssen diese gegebenenfalls verbessert werden? Welchen Zeitraum würde eine Klärung der Herkunft der wichtigsten Bestände in Anspruch nehmen? Welche Mittel wären nötig, um die zur Klärung erforderliche Provenienzforschung zu leisten? Wie und in welcher Form können die Mittel bereitgestellt werden, um den betroffenen Häusern die Möglichkeit zu kontinuierlicher Forschung statt wie bisher ausschließlich zu „Krisenprovenienzforschung“ in akuten Fällen zu geben?

3. Wie kann eine aktive Rückgabepraxis gegenüber eindeutig als NS-Raubkunst zu klassifizierenden Kulturgutes aus Berliner Museen und Sammlungen erreicht werden?

4. Welcher Handlungsbedarf besteht gegenüber dem Umgang mit Kulturgütern in Berliner Sammlungen, die in Folge der Bodenreform-Verstaatlichung oder als enteignete Kunstwerke zur Zeit der DDR in öffentlichen Besitz gelangten?

5. Welche Werke im Eigentum von öffentlichen Kultureinrichtungen Berlins stehen auf der Liste des schützenswerten „nationalen Kulturgutes“? Unter welchen Voraussetzungen werden Kulturgüter auf diese Liste gesetzt, und welche Bedeutung hat diese Liste tatsächlich zum Schutz der Kulturgüter?

6. Besteht aus Berliner Sicht Bedarf an einer Überarbeitung der Handreichung zur Rückgabe vorwiegend NSverfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, und wie sollte diese künftig aussehen?

7. Besteht ein landesrechtlicher Handlungsbedarf?

Die Arbeit des Sonderausschusses ist bis zum 31. Dezember 2007 befristet.

Grundstückskauffälle nach dem Verkaufsgesetz vom März 1990 zu landeseigenen Grundstücken

Der Senat wird aufgefordert, für alle Grundstücke, auf die sich der Beschluss des Abgeordnetenhauses über Grundstückskauffälle nach dem Verkaufsgesetz vom März 1990 zu landeseigenen Grundstücken vom 1. Februar 2007 bezieht, keine Verfahren einzuleiten bzw. das Verfahren so lange auszusetzen, bis das Abgeordnetenhaus von Berlin über den vorzulegenden Bericht und die weitere Verfahrensweise abschließend beraten und beschlossen hat.