Aufklärung des Schicksals von ehemaligen Berliner Heimkindern, Fürsorgezöglingen, Schülerinnen und Schülern – Benennung einer Anlauf- und Beratungsstelle für Opfer von Gewalt und Missbrauch
1. eine unabhängige und hinsichtlich des spezifischen Bedarfs der Hilfesuchenden qualifiziert besetzte Berliner Anlaufstelle zu benennen, welche solchen Menschen Beratung und Hilfestellungen bietet, die in der Vergangenheit in Obhut von Berliner Kinderheimen und Einrichtungen der Fürsorgeerziehung sowie Schulen in privater oder öffentlicher Trägerschaft Opfer von Gewalt und Missbrauch waren,
2. eine wissenschaftliche Erforschung der Verhältnisse in Berliner Heimen in den 40er- bis 70er-Jahren und deren Dokumentation zu unterstützen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Forschungsarbeit insbesondere auch Bedingungszusammenhänge ermittelt, welche Missbrauch und Gewalt unter institutioneller Aufsicht und Obhut möglich gemacht haben und bis heute zur Bewertung aktueller Fälle von Kindeswohlgefährdung durch die staatliche Heim- und Schulaufsicht herangezogen werden können.
mit einer umfassenden Kampagne der regionalen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung in Berlin flächendeckend über die Existenz und die möglichen Zugänge zu der zu benennenden Beratungsstelle in Kenntnis gesetzt wird und dadurch möglichst alle Betroffenen eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme erhalten,
hinsichtlich Qualifikation des Personals der Anlaufstelle sicherzustellen, dass nicht lediglich eine statistische Erfassung der Opfer beziehungsweise Dokumentation der Gesamtproblematik ermöglicht wird,
zu prüfen, wie die Unabhängigkeit und der zielgruppenspezifische Auftrag einer entsprechenden Anlaufstelle in Anbindung an oder in eigenständiger Ergänzung zu vorhandenen Einrichtungen gesichert werden können,
zur Erforschung der Bedingungen in Berliner Heimen Informationen und Akten zugänglich zu machen sowie Kontakte zu Zeitzeugen zu vermitteln.
Der Senat wird aufgefordert, mithilfe einer Bundesratsinitiative zur Änderung der Ausschlussfrist des § 51 Abs. 1 Nr. 7 des Aufenthaltsgesetzes zu ermöglichen, dass Ausländerinnen und Ausländer nach einem Schulabschluss in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium im Ausland absolvieren können, ohne ihre Aufenthaltserlaubnis allein deswegen zu verlieren, weil sie sich dazu länger als sechs Monate im Ausland aufhalten. Auch Rentnerinnen und Rentner und deren Ehegatten, die nach langjährigem Aufenthalt in Deutschland im Alter in ihre Herkunftsländer zurückkehren, sollen ihre Aufenthaltserlaubnis in Deutschland unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts im Herkunftsland behalten können.
Menschen, die seit mindestens fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis besitzen, soll ebenfalls der längere Auslandsaufenthalt ermöglicht werden.
Der Senat wird aufgefordert, über die Situation des Berliner Behindertensports zu berichten. Dieser Bericht soll Angaben zu folgenden Sachverhalten beinhalten:
die Entwicklung der Anzahl der aktiven Behindertensportlerinnen und -sportler in Berlin seit dem Jahr 2000 – Angabe nach Sportarten –,
die Entwicklung der für den Behindertensport zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel sowie die Entwicklung der Übungsleiterpauschale seit dem Jahr 2000,
die Situation und die Bedürfnisse der behinderten Wassersportler als Nutzer der Anlagen der Berliner Bäderbetriebe,
die Zusammenarbeit zwischen dem Behindertensportverband und den Fachverbänden im Hinblick auf den Zustand, die Beschaffungsmöglichkeiten und Bedürfnisse der Vereine von Sportgeräten wie Rennrollstühle, spezielle Boote usw.
Fortschreibung und Weiterentwicklung des Maßnahmeplans zur Bekämpfung des sekundären Analphabetismus
Der Senat wird aufgefordert, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Berliner Hochschulen, der Berliner Bezirke und der Jobcenter in Berlin
1. zu berichten, welche Ergebnisse in der Bekämpfung des sekundären Analphabetismus seit der Vorlage der Mitteilung – zur Kenntnisnahme – „Konsequenzen aus dem Armutsbericht (IV): Erarbeitung eines Maßnahmeplans zur Bekämpfung des sekundären Analphabetismus in Berlin“ – Drucksache 15/3256 vom 14. Oktober 2004 – erreicht wurden. Insbesondere ist die Wirksamkeit der 2004 vorgesehenen Maßnahmen im vorschulischen und schulischen Bereich sowie in der Erwachsenenqualifizierung einzuschätzen und zu berichten, welche Konsequenzen der Senat zu ziehen gedenkt.
2. den Maßnahmeplan zur Bekämpfung des funktionalen Analphabetismus fortzuschreiben. Ausgehend von den bisher erreichten Ergebnissen und Erfahrungen in der Bekämpfung des sekundären Analphabetismus und der Bewertung der aktuellen Situation sollen geeignete präventive Maßnahmen in der Grundschulzeit und Maßnahmen der nachholenden Alphabetisierung in der Sekundarstufe der allgemeinbildenden Schule, in der beruflichen Bildung sowie in der Erwachsenenqualifizierung entwickelt werden.
In der Grundschule muss insbesondere gewährleistet werden, dass am Ende der Jahrgangsstufe 4 individuell festgestellt wird, inwieweit jedes Kind die Grundlagen des Lesens, Schreibens und Rechnens beherrscht und die im Rahmenlehrplan vorgegebenen Kompetenzen entwickelt hat.
Bei festgestellten Defiziten, gegebenenfalls auch zu späteren Zeitpunkten, sind altersgerechte Fördermaßnahmen zu entwickeln, um für die betroffenen Schülerinnen und Schüler späteren funktionalen Analphabetismus und unzureichende Grundbildung weitestgehend auszuschließen.
inwieweit die vorhandene Angebotsstruktur der Träger dem Bedarf und den Erfordernissen einer nachholenden Alphabetisierung gerecht wird,
inwieweit niedrigschwellige Angebote, um funktionale Analphabeten aus dem gesellschaftlichen Aus holen zu können, vorhanden sind und angenommenen werden,
welche speziellen Angebote für Jugendliche und Erwachsene mit Migrationshintergrund, die nicht oder nur unzureichend in ihrer eigenen Herkunftssprache alphabetisiert sind, vorhanden sind oder entwickelt werden können.
Auf der bezirklichen Ebene ist eine Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter, den freien Trägern – Lesen und Schreiben e.V., AOB – und den Volkshochschulen anzustreben.
Um die Forschung auf diesem Gebiet zu befördern, sind zusammen mit den Berliner Hochschulen analog der „PASS-alpha“ Studie für Dresden Untersuchungen und Studien für Berlin durchzuführen und zu finanzieren.
Zur Begleitung und Evaluierung der Alphabetisierungsangebote ist eine dauerhafte Arbeitsgruppe vom Senat zusammen mit den Expertinnen und Experten der Alphabetisierungsarbeit einzurichten.
Die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 26. Oktober 2006 für die 16. Wahlperiode wird wie folgt geändert:
„(2) Entsprechend der Regelung des Absatzes 1 werden stellvertretende Mitglieder gewählt, die im Fall der Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds dessen Rechte und Pflichten wahrnehmen. Die Anzahl der stellvertretenden Mitglieder entspricht der Anzahl der ordentlichen Mitglieder. Kann das ordentliche Mitglied seine Rechte und Pflichten nicht wahrnehmen, wird es durch ein stellvertretendes Mitglied derselben Fraktion vertreten.“
Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin – Wahl des Regierenden Bürgermeisters
Dem Verkauf des insgesamt 3 016 m² großen Grundstücks Zillestr. 86 in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf zu den vom Liegenschaftsfonds am 25. August 2010 zur Urkundenrolle Nr. 922/2010 des Notars Reinhard Melchert in Berlin angenommenen Bedingungen wird zugestimmt.
Dem Verkauf des insgesamt 1 366 m² großen Grundstücks Reichenberger Str. 131 in Berlin FriedrichshainKreuzberg zu den vom Liegenschaftsfonds im Kaufvertrag vom 16. Juli 2010 zur Urkundenrolle Nr. 121/2010 des Notars Peter Pflüger in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.