Protokoll der Sitzung vom 09.12.2010

[Beifall von Dr. Andreas Köhler (SPD)]

Dann stimmen wir jetzt über das Gesetz zum Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab. Der Fachausschuss empfiehlt hierzu gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Annahme.

Hierzu ist die namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzustellen, und zwar an der Seite des Stenographentisches. Zweitens bitte ich die Beisitzerinnen und Beisitzer nach vorn. Eine namentliche Abstimmung ist mit Namensaufruf durchzuführen, wie wir wissen. Ich bitte ein Mitglied des Präsidiums die Namen der Abgeordneten aufzurufen. Das ist Kollegin Grosse. Die Stimmkarten werden durch die Präsidiumsmitglieder ausgegeben.

Ich weise darauf hin, dass die Stimmabgabe erst nach Namensaufruf möglich ist. Sie finden die Urnen jetzt vor, die eindeutig gekennzeichnet sind, eine Urne für die JaStimmen, eine für die Nein-Stimmen und eine für die Enthaltungen sowie die nicht benötigten restlichen Karten und Umschläge. Ich eröffne also die Abstimmung über das Gesetz zum Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

[Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten]

Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass alle die Möglichkeit hatten, abzustimmen. Bis zum Ergebnis der Auszählung wird die Sitzung unterbrochen.

[Auszählung]

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung wieder und bitte Sie, Platz zu nehmen!

Das Ergebnis der Abstimmung lautet: Abgegebene Stimmen 145. Ja-Stimmen 75, Nein-Stimmen 70. Damit ist das Gesetz zum Vierzehnten Rundfunkstaatsvertrag so beschlossen.

[Uwe Doering (Linksfraktion): Keiner klatscht Beifall! – Unruhe]

Meine Damen und Herren! Würden Sie bitte wieder die notwendige Aufmerksamkeit aufbringen!

Ich rufe auf

lfd. Nr. 5:

Zweite Lesung

Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes

Beschlussempfehlung Recht Drs 16/3660 Antrag der SPD, der CDU, der Grünen, der Linksfraktion und der FDP Drs 16/3520

Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel zu verbinden. – Ich höre

hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I und II mit der Drucksachennummer 16/3520. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Zum Gesetzesantrag aller fünf Fraktionen mit der Drucksachennummer 16/3520 empfiehlt der Rechtsausschuss einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen die Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich frage jetzt die einzelnen Fraktionen. – Die Fraktion der Linken, die Grünen. Langsam, aber sicher gehen die Finger hoch, auch bei den Sozialdemokraten, der CDU und der FDP. Ich frage nach Gegenstimmen. – Ich frage nach Enthaltungen. – Das ist auch nicht der Fall. Deshalb ist das Zwanzigste Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes angenommen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 6:

Zweite Lesung

Zwölftes Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes – Zwangsmitgliedschaft in der Studierendenschaft beenden!

Beschlussempfehlung WissForsch Drs 16/3667 Antrag der FDP Drs 16/3323

Punkt 6 steht auf der Konsensliste. Er wird vertagt, wie ich gerade höre.

Tagesordnungspunkt 7 ist bereits als Priorität der Fraktion die Linke sowie der Fraktion der SPD unter Tagesordnungspunkt 4.1 beraten worden.

Ich komme zur

lfd. Nr. 8:

Zweite Lesung

Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AG SGB II) und zur Änderung weiterer Gesetze

Beschlussempfehlungen IntArbBSoz und Haupt Drs 16/3671 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/3589

Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der vier Artikel zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschriften, die Einleitung sowie die Artikel I bis IV, das ist die Drucksache 16/3589.

Für die gemeinsame Beratung sind jeweils fünf Minuten Redezeit vorgesehen. – Ich höre, die Reden werden zu Protokoll gegeben.

Die Umstrukturierung der Jobcenter in Berlin wird im Januar abgeschlossen sein. Ich bin froh, dass die Arbeit in

den Jobcentern trotz der Turbulenzen um die Neuordnung funktioniert hat und es keine zusätzlichen Probleme für die Erwerbslosen gab. Wir haben am Grundsatz der zwölf Jobcenter festgehalten, weil nur so der zweigliedrige Aufbau in Berlin – Land und Bezirke – berücksichtigt werden kann. Wir haben die landesweite Steuerung gestärkt und trotzdem die Mitsprache der Bezirke gesichert. Wir haben einheitliche Rahmenbedingungen für die Berliner Jobcenter gefordert, und die Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Arbeit und der Regionaldirektion, die kurz vor der Unterzeichung steht, sieht das vor. So wird es zukünftig einheitliche Öffnungszeiten in den Jobcentern geben. Erwerbslose werden nach einem Umzug weiterhin ihre Leistungen erhalten und müssen nicht, wie heute noch, einen Neuantrag stellen. Und es wird in Zukunft gewährleistet sein, dass Erwerbslose und ihre Familien nicht mehr immer wieder neu mit unterschiedlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über ihre Fragen und Probleme reden müssen, sondern persönliche Ansprechpartnerinnen und -partner haben. Uns ging es darum, trotz der Rahmenbedingungen von Hartz IV Verbesserungen für die Erwerbslosen herbeizuführen, und hier sind wir auf einem guten Weg.

Doch die Bundesregierung geht den umgekehrten Weg, denn die im Bundeshaushalt vorgesehenen Einsparungen werden weitreichende Folgen für die aktive Arbeitsmarktpolitik und bittere Einschnitte für die Erwerbslosen selbst nach sich ziehen. Das Elterngeld für Arbeitslosengeld-II-Empfangende wird ebenso gestrichen wie die Beiträge für die Rentenversicherung und der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfangende. Die Regelungen bei den Kosten der Unterkunft sollen verschlechtert werden. Und während sich die Bundesländer auf die entscheidende Abstimmung im Bundesrat vorbereiten, die Bundesregierung Mehrheiten für ihre Kürzungsorgie sucht, trifft sich die Führungsriege der Hamburger Grünen sonntagnachmittags in der Kneipe und beschließt mal eben den Ausstieg aus der Verantwortung einer schwarz-grünen Koalition, die schon am Ende war, als sie begann. Einen aktuellen Anlass für die Flucht wenige Wochen vor der Abstimmung im Bundesrat gab es nicht. Faktisch stärken die Grünen damit Schwarz-Gelb. Die Erwerbslosen und sozial Benachteiligten werden es Ihnen zu danken wissen.

Allein in Berlin werden voraussichtlich 200 Millionen Euro weniger für die aktive Arbeitsmarktpolitik zu Verfügung stehen. Wir brauchen aber ein Arbeitsmarktprogramm, das die Kompetenzen und Erfahrungen der Erwerbslosen in den Mittelpunkt stellt, um ihnen Wege in Erwerbsarbeit zu öffnen. Wir brauchen weiterhin öffentlich geförderte Beschäftigung, und zwar in erster Linie für diejenigen, die schon lange arbeitslos sind. Und wir brauchen sinnvolle und längerfristige Beschäftigung und nicht, wie jetzt von der Regionaldirektion geplant, vor allem kurzfristige Maßnahmen. Und wir brauchen auch weiter den ÖBS, mit dem wir für existenzsichernde Arbeitsplätze für Erwerbslose sorgen. Das Bundesarbeitsministerium hat nun endlich zugelassen, dass wir in Berlin auch die Bürgerarbeit als Finanzierungsgrundlage für den

ÖBS nehmen können. Damit können wir den ÖBS verstetigen und allen Unkenrufen zum Trotz den Nachweis führen, dass es eine Alternative zur Billiglohnlogik der Ein-Euro-Jobs und prekären Beschäftigung gibt.

Die Diskussionen im Sozialausschuss haben unser Urteil über das vorliegende Ausführungsgesetz zum SGB II nicht ändern können. Wir bleiben trotz des Änderungsantrages der Koalition, bei unserer Ablehnung. Dieser Änderungsantrag bewirkt nichts. Er ist nur kosmetische Tünche, denn von dem Versprechen, damit die Bedenken der Bezirke ernst zu nehmen, ist nichts zu spüren. Man könnte sogar von einer regelrechten Brüskierung des Rats der Bürgermeister sprechen. Seine inhaltlichen und rechtlichen Bedenken wurden einfach vom Tisch gefegt. Aber auch die ausführlichen und beschwichtigenden Erläuterungen der Staatssekretärin überzeugten uns nicht. Sie konnte damit unsere Auffassungen und Argumente nicht entkräften.

Nach wie vor sehen wir folgende Punkte äußerst kritisch:

1. Die unterschiedlichen Gegebenheiten der Berliner Bezirke finden keine Berücksichtigung.

2. Es fehlt die Definition, was unter gesamtstädtischen Interesse verstanden werden muss.

3. Nach wie vor sind die Paragraphen enthalten, die in Bezirksbelange eingreifen. Das sind vor allem:

§ 4 Absatz 3 – Recht des Senats zur vorzeitigen Abberufung von entsandten Bezirksvertretern –,

§ 4 Absatz 4 –Weisungsrecht des Senats in inhaltlichen Fragen an die Bezirkvertreter in der Trägerversammlung – und

§ 6 – Änderung der Bezirksaufsicht abweichend vom Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz.

Was wir jedoch als noch viel problematischer empfinden, ist der Umstand, dass wichtige Fragen der parlamentarischen Kontrolle entzogen werden, weil deren Inhalte auf Zielvereinbarungen oder auf den Erlass von Ausführungsvorschriften verschoben werden.

Im folgenden Punkt wiederhole ich mich:

Vom Übergang des Bezirkspersonals in die Agentur über die Qualität der Betreuung bis hin zu Festlegungen bei den kommunalen Wiedereingliederungsleistungen sowie Aussagen zur notwendigen Datenübermittlung zwischen den beteiligten Einrichtungen ist alles, alles eine riesige Blackbox.

Das kann nach unserer Ansicht nicht mitgetragen werden. Denken Sie einmal nur an die vielen rechtlichen Probleme, die sich allein mit dem Übergang der kommunalen Mitarbeiter in die Jobcenter ergeben! Völlig offen ist hier beispielsweise, wer denn letztendlich die personalwirtschaftlichen Befugnisse in welchen Fragen hat. Man hätte dies im Ausführungsgesetz sehr gut dem Grunde nach

regeln können. Doch danach sucht man vergeblich in dieser Vorlage.