Protocol of the Session on January 27, 2011

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[Mieke Senftleben (FDP): Ich sage Ihnen den mal!]

wobei ich nicht beurteilen kann, ob Sie mir alle Rahmenbedingungen dieses Falls, die man nachher zu seiner Beurteilung heranziehen kann, geschildert haben. Gesetzt den Fall, das sind die einzigen Rahmenbedingungen, dann würde mich das auch wundern. Aber ich betone ausdrücklich, die Gesamtsituation in der Schule und die Notwendigkeiten können auch durch andere Dinge bedingt sein. Ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie sie bewusst verschweigen, sondern dass Sie diese möglicherweise nicht kennen. Wir müssten uns dann den Fall tatsächlich in seiner Gesamtheit ansehen, um beurteilen zu können, ob das gerechtfertigt ist.

[Mieke Senftleben (FDP): Dann empfehle ich Ihnen, das zu tun!]

Ich benutze die Gelegenheit, weil es mit der Frage zusammenhängt, noch mal darauf hinzuweisen: Eine sachliche Diskussion in diesem Zusammenhang wird nur möglich sein, weil es logisch ist, wenn die Schulverwaltung akzeptiert, dass es ein halbes Jahr oder sogar ein Jahr, wie

in diesem Falle, eine Überversorgung von Schulen gibt, dass man dann auch eine Unterversorgung, die logischerweise an einer anderen Stelle auftritt, dann auch bereit ist zu akzeptieren, wenn sie praktisch zu keinen relevanten Nebenwirkungen in der Schule mit der Unterversorgung führen würde. Das würde mich freuen, weil es eine sachliche Diskussion dieses Problembereichs in diesem Parlament auch ermöglichen würde.

[Mieke Senftleben (FDP): Sie haben nicht den Mut, es so zu thematisieren!]

Danke schön! – Frau Senftleben, möchten Sie eine Nachfrage stellen? – Weil niemand anderes da ist! Ich schätze Sie so ein, dass Sie noch eine haben.

Da haben Sie völlig recht, Herr Präsident! – Sie haben eben ein Kernproblem angesprochen, Herr Senator, und da frage ich hier noch mal ganz klar: Wenn Sie selber die Probleme sehen, dass wir eben kurzfristig nicht unbedingt Lehrer umsetzen können, um kurzfristig ein Loch zu stopfen, aber irgendwo ein anderes Loch aufzutun, müssen dann nicht in der Tat umdenken, z. B. bei dem Thema Budgetierung, wäre es nicht auch – Frage an Sie – eine Lösung, dass die OSZ etwas von ihrem Budget an die anderen Schulen, die den Bedarf haben, abgeben und nicht die Person, weil natürlich hier Lücken gerissen werden, egal ob überversorgt oder nicht? Das ist die Frage, hier etwas neu zu denken und nicht nur zu sagen, Sie wünschten sich, sondern hier auch neue Wege zu beschreiten.

Herr Senator Prof. Zöllner!

Ja, und ich freue mich, dass Sie damit einen der Vorschläge, die ich im Qualitätspaket gemacht habe, implizit massiv unterstützen. Das ist schön.

[Beifall von Dr. Felicitas Tesch (SPD) – Mieke Senftleben (FDP): Das steht so nicht drin!]

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt geht es weiter mit eine Anfrage von Frau Kollegin Harant von der SPD-Fraktion zum Thema

Flugrouten – wie geht es weiter?

Bitte schön, Frau Harant!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie beurteilt der Senat den aktuellen Stand der Diskussion um die Flugrouten für den Flughafen BBI am Standort Schönefeld?

2. Welche Vorschläge, die in der Fluglärmkommission eingebracht wurden, haben aus Sicht des Senats Priorität, und wie wird der Senat sich für entsprechende Lösungen einsetzen?

Dazu antwortet die Frau Stadtentwicklungssenatorin. – Bitte schön, Frau Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Harant! Die Diskussion um die An- und Abflugrouten für den Flughafen Berlin-Brandenburg International hat sich zunehmend versachlicht. Die Beratungen in der Fluglärmkommission haben durchaus in der letzten Sitzung konstruktivere Züge gezeigt. Am 13. Dezember hatte die Fluglärmkommission der Deutschen Flugsicherung 14 Anträge von Mitgliedern der Kommission sowohl hinsichtlich alternativer Flugrouten als auch genereller planerischer Grundsätze mit der Bitte um Prüfung übergeben. In der Sitzung am 17. Januar haben dann Vertreterinnen und Vertreter der Deutschen Flugsicherung über erste Ergebnisse, aber noch nicht abschließende und verbindliche Ergebnisse der Prüfung informiert. Dabei ging es um die grundsätzliche Frage der Realisierbarkeit einzelner Vorschläge und ggf. um damit verbundene Folgen für die Verkehrsabwicklung und den Flughafenbetrieb. Es gab in dieser Sitzung auch eine Diskussion darüber, ob Ausnahmeregelungen von den von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation, der ICAO, vorgegebenen Standards für die Gestaltung der An- und Abflugrouten möglich sind. Das heißt, die Deutsche Flugsicherung hat zunächst dargestellt, dass sie es für eher unwahrscheinlich hält, dass solche Ausnahmegenehmigungen vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung akzeptiert werden.

Zu Ihrer Frage 2: Die geprüften Vorschläge beziehen sich ganz wesentlich auf den Parallelabflug gemäß Planfeststellungsbeschluss, und sie beziehen sich beim Westabflug von der Nordbahn auf den von Berlin vorgeschlagenen Geradeausflug mit einer Abknickung um 15 Grad nach Süden. Es gab darüber hinaus auch Fragen, die zur Optimierung des Westabflugs von dem Ministerium für Infrastruktur Brandenburgs vorgeschlagen worden sind, und es gab einige andere, die als grundsätzlich realisierbar, aber noch nicht zu Ende geprüft dargestellt worden sind.

Von der Gemeinde Eichwalde gab es Alternativvorschläge zum Ostabflug. Diese Alternativvorschläge wurden in dieser Sitzung der Fluglärmkommission von der Deutschen Flugsicherung als noch nicht oder kaum realisierbar eingeschätzt. Allerdings gibt es inzwischen einen Vorstoß, der sich auch schon in der Sitzung unter den Mitgliedern der Fluglärmkommission abgezeichnet hat, sich gegenüber dem Bundesaufsichtsamt für eine solche Variante auszusprechen. Inzwischen hat das Bundesministerium – nicht förmlich, aber doch immerhin in Verlautbarung gegenüber der Presse – eine wohlwollende Prüfung solcher Möglichkeiten zugesagt. Ob dies allerdings dazu führt, dass sich das Bundesverkehrsministerium gegenüber dem Bundesaufsichtsamt auch entsprechend einsetzt, scheint mir noch nicht abschließend geklärt zu sein. Wir haben keine offizielle Äußerung dazu.

Die Länder Berlin und Brandenburg setzen sich dafür ein, dass für die Ostabflüge Varianten, wie sie von der Gemeinde Eichwalde vorgestellt worden sind, und die entsprechende Ausnahmeregelung, wie sie z. B. für München gilt, gefunden werden, und sie setzen sich nach wie vor dafür ein, dass bei den Abflügen in Richtung Westen auf der nördlichen Landebahn geradeaus und dann mit einem geringen Abknicken nach Süden geflogen werden kann.

Danke schön! – Frau Harant hat eine Nachfrage und hierfür das Wort.

Ihren Ausführungen habe ich entnommen, dass da noch vieles im Fluss ist und geprüft wird. Gleichzeitig wächst aber die Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger sowohl im Westen als auch im Südosten Berlins. Sie wollen möglichst bald wissen, was Sache ist. Darum frage ich Sie noch einmal: Bis wann wird es eine Entscheidung über endgültige Flugrouten geben, mit denen die Leute dann auch zurechtkommen müssen?

Frau Senator Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Harant! Selbstverständlich drängen die Mitglieder der Fluglärmkommission, aber vor allen Dingen auch die Länder auf eine zügige Entscheidung. Ich muss Ihnen allerdings sagen, dass es bei solchen Ausnahmemöglichkeiten, wie sie bei den Ostabflügen sowohl von den Ländern als auch von vielen Mitgliedern der Fluglärmkommission präferiert werden, erforderlich ist, eine Sicherheitsanalyse vorzunehmen. Diese Sicherheitsanalyse zu veranlassen und dann gegebenenfalls durch die Bundesregierung eine solche Ausnahme gegenüber der internationalen Organisation geltend zu machen, würde ein biss

chen Zeit in Anspruch nehmen. Wir erwarten, dass bei der nächsten Sitzung der Fluglärmkommission die Deutsche Flugsicherung sich äußert, dass nach Möglichkeit Ergebnisse der Prüfung vorgelegt werden, aber dass im Interesse der Sicherheit auch solche Vorprüfungen vorgenommen worden sind.

Herr Braun hat eine Nachfrage und hat dazu das Wort.

Frau Senatorin! Ich finde, Sie haben ein bisschen um die Antwort herumgeredet. Mich interessiert konkret die Frage, ob sich der Senat von Berlin, vertreten durch seine Vertreter, in der Fluglärmkommission dafür einsetzen wird, dass der Südwesten Berlins, aber auch der Bereich Südneukölln, Lichtenrade usw. von abgehenden Flugzeugen des Flughafens BBI nicht überquert wird, oder tut er das nicht?

Frau Senatorin – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Braun! Es geht um die Haltung des Landes Berlin, die sich schon in der Sitzung der Fluglärmkommission ausgedrückt hat, als der Antrag, vertreten durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, eingebracht worden ist, einen Geradeausflug in Richtung Westen für die Nordbahn vorzuschlagen. Und dieser Vorschlag wird von der Deutschen Flugsicherung intensiv geprüft. Er wird im Ergebnis sogar grundsätzlich für möglich gehalten, aber es gibt noch keine Entscheidung.

Deshalb versichere ich Ihnen noch einmal gern, dass das Prinzip gilt: selbstverständlich Sicherheit zuerst, vor allen Dingen aber, so wenig wie möglich Menschen durch Fluglärm zu belasten. Dazu gehört, dass wir uns selbstverständlich für eine Entlastung des Südwestens von Berlin einsetzen, aber – das war die Anfrage von Frau Harant – für ein faires Verfahren, selbstverständlich auch für eine geringere Belastung, so weit dies möglich ist, bei den Ostanflügen. Da kann man nicht den einen Teil Berlins gegen den anderen ausspielen, sondern es kommt auf ein Ergebnis an, bei dem die Belastung insgesamt so gering wie möglich ist.

Danke schön, Frau Senatorin!

Jetzt geht es weiter mit einer Anfrage des Kollegen Friederici von der CDU-Fraktion zu dem Thema

Herr Wowereit: Was haben Sie denn nun nach der Neujahrspressekonferenz für die Fahrgäste der Berliner S-Bahn schon erreicht?

Bitte schön, Herr Friederici!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Was hat denn Herr Wowereit nach seiner Neujahrspressekonferenz vor drei Wochen für die Fahrgäste der Berliner S-Bahn erreicht: Wo bleiben Ersatzverkehre, erhöhte Wagenreserven, Entschädigungen und weitere Chefgespräche mit Bahnchef Grube, die endlich zu spürbaren Erleichterungen für die Fahrgäste führen?

2. Welche Strategie verfolgt der Berliner Senat angesichts des Not-Not-Fahrplans in Zukunft bei der S-Bahn: endlich neue Fahrzeuge zulasten der S-Bahn, Sanierung in Wagen, Technik und Betrieb mittels Sanierungsvertrag oder Teilausschreibung oder eine komplette Ausschreibung, die entweder das komplette oder jeweilige Teilnetz betrifft, oder die Direktvergabe an ein Unternehmen?

Zur Beantwortung hat die Senatorin für Stadtentwicklung Frau Junge-Reyer das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Friederici! Wir hatten gemeinsam die Gelegenheit, den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn am 10. Januar im Ausschuss des Abgeordnetenhaus zu hören. Herr Dr. Grube hat in dieser Anhörung im Verkehrsausschuss dargestellt, dass es keine Lösung für die strukturellen Probleme bei der S-Bahn gibt, die eine kurzfristige Verbesserung möglich machen. Einen Termin für die Wiederherstellung des bestellten Verkehrsangebots könnte Herr Dr. Grube ebenfalls nicht benennen.

Mit dem behelfsmäßigen Fahrplan von 60 km/h gibt es für Fahrgäste in diesem Winter zumindest ein planbares, nach Aussagen der S-Bahn stabiles Verkehrsangebot, allerdings mit einem offensichtlichen Notfahrplan, der nur ein eingeschränktes Verkehrsangebot aufrechterhält. Grundlage dafür ist die Bereitstellung von Fahrzeugen in einem Umfang, wie es vor dem Wintereinbruch 2010 im Dezember der Fall gewesen ist. Allerdings sind mit diesem Notfahrplan zum Teil erhebliche Nachteile wie längere Fahrzeiten, ausgedünnte Takte und Anschlussverluste verbunden.

Vor allem die großen Probleme im Nacht- und im Wochenendfrühverkehr haben dazu geführt, dass nach der Vorstellung des neuen Fahrplans in ganz erheblichem

Umfang von der S-Bahn nachgebessert werden musste. Inzwischen gibt es auf der einen Seite Ersatz- und Ergänzungsverkehr im Schienenpersonennahverkehr, z. B. die Linie des Regionalverkehrs ganztags von Spandau bis Charlottenburg, die Linie des Regionalverkehrs 13 über Jungfernheide bis zum Hauptbahnhof und die Linie RE 6 von Spandau bis Gesundbrunnen. Natürlich gibt es auch die inzwischen schon dargestellten zusätzlichen Direktfahrten der Niederbarnimer Eisenbahn bis Gesundbrunnen.

Aber die S-Bahn hat erneut, und zwar innerhalb der letzten 24 Stunden, dargestellt, dass sie offensichtlich nicht in der Lage gewesen ist, diesen Notfahrplan mit hinreichenden Planungskapazitäten auszustatten. Das heißt, dieser Notfahrplan ist, wie Herr Buchner zu meine Überraschung – das gebe ich zu – eingestehen musste, mit viel heißerer Nadel gestrickt, als dies bisher zugegeben wurde. Wir arbeiten deshalb gemeinsam mit der S-Bahn und dem VBB innerhalb der letzten zwei, drei Tage und auch der letzten Stunden und laufend an einer weiteren Verbesserung nach einer dezidierten Analyse des Wochenendverkehrs durch die S-Bahn.

Inzwischen wissen wir, dass einige Verbesserungen erreicht worden sind, insbesondere in Abstimmung mit der BVG, die sich hier sehr konstruktiv zeigt. Es fehlt allerdings an einigen Anschlusspunkten – insbesondere sind hier Ahrensfelde, Frohnau, Wartenberg, Wuhletal, aber auch Spandau, Wittenau und Buch zu nennen – noch an einer konkreten Lösung der Anschlussfragen. Ich darf Ihnen versichern, dass die S-Bahn mit erheblichen Anstrengungen versucht – und zwar aktuell auch zurzeit –, diese Fragen zu lösen.

Weitere Erleichterungen für den Betrieb sind voraussichtlich zum Ende des ersten Quartals und nach den neuerlichen Zusicherungen der S-Bahn möglicherweise zu Ende Februar zu erwarten. Bei den Entschuldigungsleistungen habe ich mehrfach und unmissverständlich die Forderung an die Deutsche Bahn herangetragen, so zu entschädigen, wie das beim letzten Mal zum Ende des Jahres 2010 der Fall gewesen ist. Inzwischen ist von der Deutschen Bahn angekündigt worden, morgen eine entsprechende Erklärung abgeben zu wollen.

Wie Sie wissen – damit komme ich zu Ihrer Frage 2 –, sind die entsprechenden Mängel im S-Bahnverkehr nach Aussage der Deutschen Bahn auf Mängel an den Fahrzeugen zurückzuführen. Nach meiner Einschätzung sind sie in ganz erheblichem Umfang auf Mängel im Betrieb und auf Mängel in der Wartung, vor allem aber auch auf Mängel an der Bahninfrastruktur zurückzuführen. Die Länder haben mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung deshalb in einem intensiven Gespräch gefordert, dass ein Qualitätssicherungsplan für die Infrastruktur für die S-Bahn Berlin erarbeitet wird. Wir befinden uns aktuell in der Vorbereitung eines solchen Gesprächs mit der Deutschen Bahn, und ich bin sicher, dass wir diese Verhandlungen sehr zügig führen

müssen. Uns kommt es vor allem darauf an, dass die Deutsche Bahn bzw. die S-Bahn darstellt, welche konkreten Maßnahmen sie zur Sicherung der Qualität des vorhandenen Angebots mit Fahrzeugen vornimmt.