Lands Berlin wenig Chancen. – Das haben wir uns auch gesagt. Wir haben deswegen eine andere Initiative eingesetzt, die vorbeugend ist, die versucht, den Verwertungsprozess und den Gentrifizierungsprozess zu entschleunigen, indem wir die siebenjährige Kündigungsfrist bei Eigenbedarfskündigungen in der Beziehung breit in dieser Stadt verteilen werden. Wir werden da neue Wege gehen.
Die wird gegenwärtig erlassen, und zwar nicht nur im Rahmen der Milieuschutzbereiche, sondern es sind auch andere Bereiche, die in der Vergangenheit in der Beziehung der Gentrifizierung – – Sie, Herr Schäfer, denken immer nur an Kreuzberg. Aber die großen Aufwertungseffekte sind in der Hufeisensiedlung, in der Onkel-TomSiedlung, in Steglitz im Künstlerviertel abgelaufen, in den ehemals städtischen Unternehmen bzw. den Bundesunternehmen der Wohnungsvorsorge. Hier sind die Auswertungen erfolgt.
Hier werden wir mit einer starken Kündigungsschutzregelung entgegenwirken, nicht nur im Zusammenhang mit Kreuzberg, sondern für die ganze Stadt. Damit wollen wir einen Beitrag gegen Vertreibung und Gentrifizierung leisten. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Kollege! Solange das Parlament nicht nur aus Genossinnen und Genossen besteht, empfehle ich bei Ihrer nächsten Rede die konventionelle Anrede. Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Dr. Arndt! Sie haben uns in Ihrer durchaus entschlossenen Art gesagt, was der Senat alles tut. Ich habe vorhin schon einmal darauf hingewiesen: Seit ich mich erinnern kann, ist die SPD hier in der Verantwortung. Sie fangen gerade jetzt einmal mit irgendetwas an. Sie schreiben gerade jetzt einmal irgendetwas in Ihr Programm. Was ist denn Ihre Bilanz in der Wohnungspolitik? Was haben Sie denn erreicht?
Herr Buchholz, wir kommen gleich zueinander. – Wir haben hier in der letzten Sitzung gerade diese Kündigungsfristverordnung beantragt. Es ist schön, dass die Senatorin jetzt begonnen hat, daran zu arbeiten. Herz
lichen Dank! Aber das ist für so viele Jahre SPDRegierung und zehn Jahre Rot-Rot einfach zu wenig. – Danke!
Ich weiß nicht, wie oft die Opposition hier im Parlament ist und Sie im Ausschuss sind. Wir haben unzählige Anträge eingebracht, die Sie alle befürwortet haben. Sie sind auch umgesetzt worden.
Es war genau so im Bereich der Mietengesetzgebung bzw. mit dem Mietspiegel. Da waren Sie der einzige Unterstützer, den ich hier im Haus neben der Koalition hatte. Alle anderen waren weggetaucht. Schauen Sie sich doch die Protokolle an!
Später hat Sie der Mieterverein kritisch beäugt, auf welchen Hochzeiten Sie in den letzten Jahren getanzt haben. Ihre Konzepte der Wohnungspolitik – das kann man in den öffentlichen Blättern und insbesondere in Ihrer Hauspostille der „taz“ nachlesen – sind im Grunde genommen von gestern. Sie zielen nicht auf neuere Herausforderungen ab.
Wenn wir hier Wahlkampf machen wollen, können wir dies auch tun. Ich würde uns raten – wie wir es in der Vergangenheit getan haben –, Hand in Hand oder im Ausschuss an guten Konzepten für die Mieterinnen und Mieter zu arbeiten,
[Beifall bei der SPD – Daniel Buchholz (SPD): Die Grünen wollen doch alles verschlechtern. Das sind doch eure Anträge!]
Ich habe noch gar nicht angefangen. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Es ist bald wieder Wahlkampf. Fangen wir doch erst einmal von vorn an. Es gibt durchaus ein paar Punkte, die wir konstatieren müssen. In Berlin gibt es wieder mehr Nachfrage nach Immobilien. Es wird wieder mehr in Immobilien investiert. Das sind
Leider gibt es natürlich auch – das ist eine Nebenbedingung, die man unterschiedlich werten kann, aber wir müssen sie konstatieren – steigende Mieten auf der einen Seite, die in der Neuvermietung anscheinend – so kann man zumindest in bestimmten Bereichen sagen – stärker steigen. Für langjährige Bestandsmieter – so zeigt es auch der Mietspiegel – sind sie noch vertretbar. Aber – das ist auch wichtig – Wohnungspolitik verläuft nicht in einem Zeitraum von einem Jahr, auch nicht in einem Zeitraum von zwei oder drei Jahren, sondern deutlich langjähriger. Es zeichnet sich Handlungsbedarf ab.
Die Dynamik – an diesem Punkt müssen wir auch einmal zu Fakten kommen – zeigt Folgendes: In den Jahren 2000 bis 2008 sind die Kaltmieten um 11 Prozent gestiegen. Die Warmmieten sind allerdings in demselben Zeitraum um 20 Prozent gestiegen. Diesen Fakt muss man sich genauer anschauen. Bei den Nebenkosten sind es insbesondere öffentliche Abgaben, Steuern und Ähnliches, die den Prozess sehr deutlich verstetigen. Das ist eine Verantwortung, die der Senat in Berlin mit zu vertreten hat.
Das Gleiche gilt für das Thema Einkommen. Daher wird sich auch die Dynamik, die wir jetzt empfinden und die sich in den nächsten Jahren noch ein Stück weit verschärfen wird – die Mieten sind im Warmbereich um 20 Prozent, im Kaltbereich um 11 Prozent gestiegen –, verstärken. Die Einkommen sind nur um 8 Prozent gestiegen. Diese Dynamik macht sehr deutlich, dass hier Handlungsbedarf besteht, insbesondere im Bereich des Wachstums.
Die allgemeinen Diskussionen werden wir sicherlich noch im Ausschuss führen. Ich will dennoch noch zwei, drei Sätze zu den Anträgen sagen. Ich glaube, das ist auch hier wichtig. Wir haben im Ausschuss neulich dieselbe Frage gestellt, wie es mit dem Messen und Wiegen im Berliner Wohnungsbestand aussieht. Dort wurde uns geantwortet, dass derzeit Messen und Wiegen nicht durchgeführt wird. Insofern hat dieser Passus, Herr Otto, durchaus seine Berechtigung in dem Antrag, denn um den Wohnungsmarkt genau abschätzen zu können, um sauber planen zu können, müssen wir auch sauber messen und wiegen.
Wir haben derzeit – wenn man sich mit den statistischen Daten beschäftigt – rund 100 000 Haushalte mehr als wir Wohnungen in Berlin haben. Dennoch haben wir einen Leerstand von ungefähr fünf Prozent. Das heißt also, dass die Statistiken nicht ganz sauber sind. Die Statistiken bedeuten in diesem Fall, um genau messen und steuern zu können, dass hier über Jahre hinweg ein Bedarf besteht. Richtig messen und wiegen halten wir deshalb für sehr, sehr wichtig.
Ob wir dann gleich wieder in Reglementierungen eintreten sollen – die Erfahrungen haben wir gemacht, der Berliner Wohnungsmarkt hat fast ein Jahrzehnt benötigt, um sich zu regenerieren, damit wir in ein gewisses Fahrwasser gelangt sind –, sollten wir sehr genau überlegen. Das Thema Milieuschutzsatzung, der zweite Antrag an der Stelle, sehen wir grundsätzlich an der Stelle eher kritisch. Wir sehen, dass Sanierungsgebiete halbwegs erfolgreich laufen. Wir wissen auch, dass wir gerade in Berlin mehr Eigentum brauchen und Eigentümer benötigen, um eine stabile Entwicklung zu haben. Wir wissen aber auch, dass wir Mieter schützen müssen. Wir wollen gleichzeitig Investitionen in klimatechnische Entwicklungen. Wir wollen Investitionen in nachhaltiges Wohnen, in seniorengerechtes Wohnen. Wir wollen natürlich auch bessere Wohnqualität in einigen Bereichen. All das wird nicht ohne das Thema mehr Eigentum und mehr Investition gehen.
Natürlich wissen wir auch, dass Mieter geschützt sein müssen. Insofern denken wir eher, dass wir in dem Bereich der Eigenbedarfskündigung, dem Schutz vor Eigenbedarfskündigung, etwas tun müssen, als in der Frage des Umwandlungsverbots über Verordnungen zu diskutieren. Das halten wir auf gar keinen Fall für den richtigen Weg. Wir denken hier eher an den Schutz der Mieter und – Herr Dr. Arndt hat es ausgeführt – die Möglichkeit des Eigenbedarferwerbs. Das scheint aus unserer Sicht sehr sinnvoll zu sein und hat sich ein Stück weit sehr langsam – wie im Wohnungsbereich üblich – bewährt. Insofern stellt sich hier eher die Frage der Überprüfung des Schutzes und der Überprüfung, ob die Frist von sieben Jahren auch weiter angewandt wird. Es läuft aus im Land Berlin. Dabei scheint es eher sinnvoll, dies fortzuführen, als ein weiteres Reglementierungsinstrument einzuführen. Insofern freuen wir uns auf die Beratung im Ausschuss und hoffen, dass wir in Summe in einigen Bereichen messen und wiegen. Wir sollten einen Konsens erzielen, weil es wichtig ist und eine exakte Grundlage für die Wohnungspolitik der kommenden fünf Jahre sein sollte. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Gegensatz zu Herrn Otto, der auf seinen Antrag überhaupt nicht eingegangen ist, werde ich mich an den beiden Anträgen ein wenig abarbeiten. Die Grünen fordern mit ihrem Antrag den Senat auf zu prüfen, ob durch die Umnutzung von Wohnungen in Gewerberäume, die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum gewährleistet ist. Das heißt, der Senat soll prüfen, ob Berlin einen angespannten Wohnungsmarkt hat.
Bei einem angespannten Wohnungsmarkt könnte der Senat beispielsweise ein Zweckentfremdungsverbot von Wohnungen erlassen. Anders ist das aber bei den Ferienwohnungen. Ferienwohnungen sind nach allgemein herrschender Rechtsauffassung eine Sonderform des Wohnens. Hier hat der Senat bereits im Sommer mit einer Beherbergungsverordnung reagiert. Mit dieser Verordnung wurde klargestellt, dass ab einer bestimmen Größenordnung Ferienwohnungen wie Beherbungsstätten zu behandeln sind. Das war die Frage, was wir getan haben.
Ob diese Verordnung wirksam ist und die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen wirksam eindämmen kann, sollte nach zwölf Monaten evaluiert werden. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass die Ferienwohnungen ab einer zu bestimmenden Größenordnung zukünftig wie ein Gewerbeunternehmen behandelt werden sollten.
Nun zur Frage des angespannten Wohnungsmarkts: Auch hier sind rechtliche Vorgaben zu beachten. Das OVG Lüneburg sagt zum angespannten Wohnungsmarkt, Voraussetzung für eine solche Situation seien 3 bis 4 Prozent Leerstand und länger als sechs Monate. Das OVG Hamburg kommt zu der Feststellung, wenn man über einen angespannten Wohnungsmarkt reden wolle, komme es auf die Leerstandsquote an. – Wir wissen, nach § 5 Wirtschaftsstrafrecht, inzwischen auch durch BGH bestätigt, muss das gesamte Gebiet einer Gemeinde betrachtet werden.
Wie macht man also das Anliegen der Grünen, das in der Tendenz auch unser Anliegen ist, rechtssicher? – Der BBU gibt, Herr Otto, für seine Bestände über die Stadt gesehen eine Leerstandsquote von 3,5 Prozent an. Eine Studie der GSW beziffert den Leerstand mit 4,2 Prozent. Die IBB geht von einer Quote von 5,46 Prozent aus. Alle Daten beziehen sich auf die gesamte Stadt. Es lässt sich aus den Studien aber ablesen, dass der Trend deutlich nach unten geht und wir stadtweit bald die 3-ProzentMarke erreicht haben werden. Bekannt ist auch, dass in einigen Bezirken der Innenstadt die Leerstandsquote bereits deutlich unter 3 Prozent liegt. Dies ist also die Datenbasis, die uns bereits vorliegt. Von den Normen der Rechtsprechung – das gesamte Gebiet einer Gemeinde muss betrachtet werden und 3 Prozent Leerstandsquote – ist das noch ein Stückchen entfernt.
Ich meine aber, wir sollten nicht abwarten, bis der Leerstand die Quote von 3 Prozent erreicht hat, um dann tätig zu werden; Politik muss vorausschauend handeln und somit jetzt aktiv werden.