Protokoll der Sitzung vom 17.03.2011

Antrag der Grünen Drs 16/3940

vorab an WiTechFrau

Lfd. Nr. 34: Antrag

Zurück auf den „goldenen Boden“ – das Handwerk in Berlin stärken

Antrag der FDP Drs 16/3943

vertagt

Lfd. Nr. 35: Vorlage – zur Beschlussfassung –

Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Sportstätte am Weißen See, Berliner Allee 127 im Bezirk Pankow, mit dem Ziel der Veräußerung und städtebaulichen Neuordnung

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/3925

an Sport (f), StadtVerk und Haupt

Anlage 2

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 gemeinsam in der Region Berlin-Brandenburg-Westpolen gestalten

Berlin lebt von Weltoffenheit. Die Stadt und die Region brauchen den internationalen Austausch, um im Standortwettbewerb weiter aufzuholen. Dementsprechend begrüßt das Abgeordnetenhaus das Ende der Übergangsregelungen und die Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit zum 1. Mai 2011. Das Abgeordnetenhaus bedauert jedoch, dass es auf Bundesebene nicht gelungen ist, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Nutzung der Chancen der Arbeitnehmerfreizügigkeit ermöglichen, ohne dass das Risiko von Sozialdumping hinreichend gebannt wäre.

Um den mit einer vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit einhergehenden Druck auf die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land zu vermeiden, um Lohndumping zu verhindern und die Schaffung einer wirtschaftlich fairen wie sozial gerechten Wettbewerbssituation zu befördern, fordert das Abgeordnetenhaus den Senat auf,

sich weiterhin für die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes für alle Branchen sowie gleichen Lohn für gleiche Arbeit, auch für die Leih- und Zeitarbeit, einzusetzen, um die zu befürchtenden Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt auszuschließen,

sich weiterhin für die Ausweitung des ArbeitnehmerEntsendegesetzes auf weitere Branchen einzusetzen und insbesondere darauf zu drängen, den Tarifvertrag der Leiharbeitsbranche unverzüglich für allgemein verbindlich erklären zu lassen, um eine Mindestvergütung auch für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen,

sich gemeinsam mit dem Land Brandenburg und den Nachbarwoiwodschaften in Westpolen abzustimmen, um die schrittweise Schaffung einer gemeinsamen Wirtschafts- und Arbeitsmarktregion Berlin-Brandenburg/Westpolen zu befördern – etwa durch eine regionale Arbeitsmarktpolitik unter fairen Bedingungen –, die auch die Fachkräftesituation einbezieht,

Möglichkeiten und Potenziale im Bereich der Qualifizierung von Berliner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für einen gemeinsamen deutsch-polnischen Arbeitsmarkt mit entsprechenden Partnern zu erschließen,

die Öffentlichkeit in Berlin ausführlich über die rechtlichen Rahmenbedingungen der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Vorbereitung der Berliner Arbeitsmarktpolitik auf dieses Ereignis sowie über Chancen

und Risiken auch unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen aus den EU-Staaten, die ihre Arbeitsmärkte bereits geöffnet haben, sowie aus den EUMitgliedsländern, aus denen Berlin und Brandenburg Zuwanderung erwarten, zu informieren,

das Monitoringinstrument der Arbeitsagenturen zur regelmäßigen Beobachtung der Veränderungen am Arbeitsmarkt im Zuge der EU-Erweiterung zu nutzen und regelmäßig jährlich zu berichten, erstmalig zum 30. April 2012.

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Hintergründe der Vergabepraxis der landeseigenen HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Verflechtungen mit politischen Parteien und Konsequenzen für das Land Berlin

I.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin richtet gemäß Artikel 48 der Verfassung von Berlin einen Untersuchungsausschuss ein, der die Hintergründe der Vergabepraxis der landeseigenen HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Verflechtungen mit politischen Parteien und Konsequenzen für das Land Berlin aufklären soll.

II.

Der Ausschuss besteht aus 13 Mitgliedern (5 Mitglieder der SPD-Fraktion, 3 Mitglieder der CDU-Fraktion, 2 Mitglieder der Fraktion Die Linke, 2 Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Grüne und 1 Mitglied der FDPFraktion) sowie deren Stellvertretern.

Jede Fraktion erhält für die personelle Unterstützung durch eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder einen wissenschaftlichen Mitarbeiter eine pauschale Erstattung nach § 8 Abs. 6 des Fraktionsgesetzes. Diese beträgt für die Dauer der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses 3 125 € monatlich; § 10 Abs. 1 des Fraktionsgesetzes gilt entsprechend. Dem Plenum ist bis zum 1. September 2011 ein Abschlussbericht vorzulegen.

III.

Der Untersuchungsausschuss soll folgende Sachverhalte prüfen:

A) HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH

1. Wie waren die Kommunikationsstrukturen zwischen der Geschäftsführung und dem Aufsichtrat generell organisiert?

2. Was waren die maßgeblichen Gründe dafür, dass sich die landeseigene HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH auf Vergaberechtsverstöße und risikoreiche Vergaben eingelassen hat?

3. Vor welchem Hintergrund hat die landeseigene HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH sich bewusst auf Vergaberechtsverstöße und risikoreiche Vergaben eingelassen?

4. Wer war in die Entscheidungen zu diesem Vorgehen seitens der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH und deren Kontrollgremien eingebunden oder hat Einfluss darauf genommen? Insbesondere welchen Kenntnisstand hatte der Aufsichtrat der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH bzw. die Aufsichtsratsvorsitzende?

5. Wer war in die Entscheidungen zu diesem Vorgehen seitens der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, des Senates und der Politik eingebunden?

6. Inwieweit haben Auftragnehmer der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH eigene Vorschläge unterbreitet, das Baukostencontrolling im Allgemeinen und das Vergabeverfahren im Besonderen entgegen dem geltenden Recht zu gestalten, und wie wurde innerhalb der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH mit diesen Vorschlägen umgegangen?

7. Zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang wurden Dritte über die Vergabepraxis der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, die zum einen gegen das bestehende Vergaberecht verstieß und zum anderen Risiken aufgrund von Kostenunterschreitungen barg, informiert? Wann wurden insbesondere der Aufsichtsrat bzw. die Senatsverwaltungen für Finanzen und Stadtentwicklung informiert? Wurde die rechtswidrige Vergabepraxis insbesondere am 9. Juni 2006 bei dem jährlichen Gesellschaftergespräch thematisiert?

8. Wie wurde das Gesellschaftergespräch am 9. Juni 2006 vorbereitet, wer hat in Person an diesem Gespräch teilgenommen, welche Unterlagen standen zur Verfügung, wem standen diese Unterlagen zur Verfügung, wurden sie vorab versandt, und war die rechtswidrige Vergabepraxis Thema des Gesellschaftergesprächs?

9. Waren dem Aufsichtsrat, insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzenden, die Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen von Ingenieur- und Architektenleistungen bekannt und in welcher Höhe, bzw. wurde der

Aufsichtsrat von der Geschäftsführung hierüber unterrichtet?

10. War die Einhaltung der Schwellenwerte bei Ausschreibungen Thema der Tagesordnung einer Aufsichtsratssitzung, insbesondere hat die Geschäftsführung den Aufsichtsrat über die Organisationsanweisungen der HOWOGE zur Ausschreibung und Vergabe von Leistungen informiert und wurden diese durch den AR ausdrücklich oder stillschweigend gebilligt?

11. Haben die informierten Dritten, insbesondere der Aufsichtsrat bzw. die beteiligten Senatsverwaltungen, die gewählte Vergabepraxis der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH ausdrücklich oder stillschweigend gebilligt?

12. Welche Risikoabschätzung wurde innerhalb der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH bezüglich der gewählten Vergabepraxis durchgeführt? Wie sah das Risikomanagement der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH in Bezug auf die Kostenunsicherheit insbesondere durch die Unterschreitung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI – aus?

13. Gab es zu irgendeinem Zeitpunkt Warnungen durch Mitarbeiter der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH oder Hinweise durch öffentliche Diskussionen, dass die gewählte Vergabepraxis gegen geltendes Recht verstieß und Risiken barg, und welche Schlussfolgerungen wurden daraus ggf. gezogen?

14. Gab es zu irgendeinem Zeitpunkt Warnungen durch Mitarbeiter oder Hinweise durch öffentliche Diskussionen, dass die gewählte Vergabepraxis gegen geltendes Recht verstieß und Risiken barg?

15. Haben sich die Geschäftsführer der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH vom Gesellschafter eine Haftungsfreistellung bezüglich der Vergabepraxis geben lassen?

16. Welche Unternehmen haben Aufträge von der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH durch vergaberechtswidrige Verfahren erhalten? Inwieweit spielte zwischen diesen Unternehmen und der Geschäftsführung der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH eine Parteizugehörigkeit bei der Auftragsvergabe mit dem gewählten rechtswidrigen Verfahren eine Rolle?

17. Welche Unternehmen haben bei vergaberechtswidrigen Verfahren Aufträge erhalten? Inwieweit bestanden zwischen diesen Unternehmen, der Geschäftsführung der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH und des Berliner Landesverbandes der SPD personelle Verflechtungen oder Absprachen?

18. Welche Diskussion gab es im Senat zu dem Übergang der Wohnungen von der GESOBAU AG an die HOWOGE im Frühjahr 2009 und nach dem öffentlichen Bekanntwerden der Vergabepraxis der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH Anfang 2010? Waren die Auftragnehmer der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH für die betroffenen Wohnungen bekannt?