Unsere Gedanken sind bei den Opfern der Katastrophe, bei ihren Angehörigen, bei den Arbeitern des Atomkraftwerks Fukushima und bei den Menschen in unserer Partnerstadt Tokio. Wir wollen den Menschen in Tokio und in ganz Japan nach besten Kräften helfen.
Das Abgeordnetenhaus bittet den Senat und die Berliner Bevölkerung, Spenden und alle Hilfe zu leisten, die von Berlin aus für die so hart betroffenen Menschen möglich sind. Wir unterstützen die Initiative des Regierenden Bürgermeisters, der seinem Amtskollegen in Tokio und dem japanischen Botschafter bereits Hilfe angeboten hat.
Die Bundesregierung will die sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke zur Sicherheitsüberprüfung vorübergehend vom Netz nehmen. Das Abgeordnetenhaus hält diese Entscheidung, die die Zustimmung der Atomkraftwerksbetreiber erfordert, für unzureichend. Das Abgeordnetenhaus von Berlin fordert als erste Konsequenz aus der Atomkatastrophe von Fukushima, dass diese sieben ältesten Atomkraftwerke und der störanfällige Reaktor in Krümmel jetzt per Gesetz endgültig stillgelegt werden. Die Laufzeitverlängerung muss zurückgenommen und die strengeren Sicherheitsanforderungen des „Kerntechnischen Regelwerks“ verbindlich gemacht werden.
Wir begrüßen, dass sich das Land Berlin gemeinsam mit anderen Bundesländern im Bundesrat klar für einen konsequenten Ausstieg aus der Atomenergie einsetzt. Wir benötigen jetzt einen unumkehrbaren Beschluss zum Ausstieg aus der Atomkraft und mindestens die Rückkehr zum alten Ausstiegsgesetz. Wir wollen zudem einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien, um den Atomausstieg zu beschleunigen und die Energiewende zu vollziehen.
Das Abgeordnetenhaus sieht auch das Land Berlin in der Verantwortung, einen noch größeren Beitrag zum Atomausstieg zu leisten. Die bisherigen Anstrengungen zur Energieeinsparung müssen fortgeführt und verstärkt werden. Auch eine durchgängige Orientierung auf Nachhaltigkeit und die Berücksichtigung ökologischer Kriterien leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuordnung der in der Anlage 1 A genannten Grundstücke bzw. Teilflächen zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin – SILB – mit Wirkung zum 1. Januar 2011 zu.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuordnung der in der Anlage 1 B genannten Grundstücke bzw. Teilflächen zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin – SILB – mit Wirkung vom 1. Januar 2012 zu.