Protocol of the Session on March 17, 2011

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Danke schön! – Es antwortet die Senatorin für Stadtentwicklung, Frau Junge-Reyer – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Goetze! Dem Senat ist eine derartige Auffassung der BVG nicht bekannt. Zutreffend ist vielmehr Folgendes: Das Bezirksamt Spandau hat dem Senat und der BVG Mitte Februar mitgeteilt, dass das Bezirksamt in Zukunft in den Straßen Zeestower Weg und Isenburger Weg ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 t anordnen möchte. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat daraufhin – in Abstimmung mit der BVG und dem Bezirk – einen Klärungsprozess mit dem Ziel eingeleitet, die Erschließung der Eigenheimsiedlung Staaken unter diesen Bedingungen sicherzustellen. Hierbei wird zur Zeit auch ein Vorschlag des Bezirks zu einer alternativen Linienführung über den Torweg geprüft. Die Erschließung der Eigenheimsiedlung Staaken mit dem öffentlichen Nahverkehr wird mit Sicherheit weiterhin sichergestellt werden; ggfs. wird es zu längeren Fußwegen zu den Haltestellen im Umfeld kommen müssen.

Zur zweiten Frage: Der Senat stellt den Bezirken – wie Sie wissen – Instandhaltungsmittel auch in diesem Winter zusätzlich zur Verfügung. Das sind für alle Bezirke zusätzlich 25 Millionen Euro für die Straßenunterhaltung. In vorliegendem Fall ist es Aufgabe des Bezirksamts Spandau, Prioritäten zu setzen und einerseits für einen Stra

ßenzustand zu sorgen, der auch den Busverkehr zulässt. Auf der anderen Seite scheint es aber so zu sein – und das sind die neusten Angaben des Bezirksamts Spandau –, dass hier ein grundlegender Straßenneubau einschließlich eines Schmutzwasserkanals durch die Berliner Wasserbetriebe geplant ist. Wenn es eine solche Planung gibt und der Bezirk diese Planung umsetzen möchte, dann muss er sich mit den Berliner Wasserbetrieben abstimmen und – wenn er zu dem Schluss kommen sollte, es handele sich nicht allein um eine Straßenunterhaltung – bei der Beantragung der Mittel für den kommenden Haushalt eine entsprechende Anforderung mit der Investitionsplanung abgeben. Ich bin sicher, dass das Bezirksamtsmitglied, das Sie kennen, dieses Verfahren ebenfalls kennt.

Gemeinsam mit der BVG suchen wir darüber hinaus – für den Fall, dass es zu umfangreichen Arbeiten kommen sollte – auch nach alternativen Linienführungen der Buslinie 237, und zwar für den Fall, dass der Zeestower Weg und der Isenburger Weg zumindest temporär durch diese Baumaßnahme nicht befahrbar wären.

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Goetze. – Bitte schön!

Frau Senatorin! Da wir gerade das Thema Investitionsplanung und das Vorziehen von wichtigen Maßnahmen hatten – sehen Sie eine Chance dafür, dass eine solche Grundinstandsetzung des betroffenen Straßenzuges nicht fünf oder sechs Jahre warten muss im Rahmen der regulären I-Planung, sondern auch vorgezogen werden kann, um eine ganze Siedlung wieder rechtzeitig an den ÖPNV anzubinden?

Frau Senatorin – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Goetze! Ich bin ganz sicher, dass das Bezirksamt zunächst im Rahmen der Prioritätensetzung für die Anmeldung für die Investitionsplanung bezirksintern sagen wird, welche Investition am wichtigsten ist. Wenn es dann zu einer Priorisierung kommt und der Bezirk die entsprechende Dringlichkeit gegenüber dem Hauptausschuss deutlich machen kann, dann bin ich ganz sicher, dass der Bezirk eine gute Chance hat. Lassen Sie uns aber zunächst einmal darauf vertrauen, dass der Bezirk diese Arbeit in Angriff nimmt und mit einer ordentlichen und vernünftigen Begründung darstellt, was hier wirklich gemacht werden muss. Inzwischen scheint es nicht so zu sein, als hätte man sich schon zwischen der Frage Instandhaltung oder Grundinstandsetzung entschieden. Also: Ran an die bezirkliche Planung!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Danke schön!

Es geht weiter mit der Frage Nr. 3 des Kollegen Ziller von den Grünen zum Thema

Pilotvorhaben „öffentliches WLAN Netz Berlin“ noch in 2011

Bitte schön!

Vielen Dank! – Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat das vorliegende und im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen erstellte Konzept „Wireless Open Public Access Netzwerk Berlin“ – wOPLAB-B –?

2. Welche Chancen sieht der Senat, mit der Realisierung des darin konzipierten Pilotvorhabens noch im Jahr 2011 zu beginnen?

Danke schön! – Für den Senat antwortet der Wirtschaftssenator Wolf – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Ziller! Die von Ihnen angesprochene Konzeptstudie hatte zum Inhalt, die technischen und rechtlichen Bedingungen für eine Verknüpfung von vorhandenen privaten und eventuell öffentlichen WLAN-Systemen zu einem offenen, sicheren und rechtskonformen Gesamtangebot bzw. Gesamtsystem zu analysieren.

Durch die Konzeptstudie ist es erstmals gelungen, wichtige Partner aus der Internetwirtschaft und aus der Freifunkszene zusammenzubringen und eine konzeptionelle Diskussionsgrundlage für ein Wireless Open Public Access Netzwerk Berlin zu schaffen. Eine erste Gesprächsrunde Anfang März aller Partner der Konzeptstudie hat ergeben, dass ein wichtiger und unerlässlicher Baustein für ein solches Gesamtsystem ein Teilnehmer-Authentifizierungssystem ist.

Zur Frage der Realisierungschancen für ein Pilotvorhaben: Hier muss man abwarten; das hängt auch von den weiteren Fortschritten und Ergebnissen ab, die die Partner aus der Internetwirtschaft und der Freifunkszene erzielen. Da nicht ein WLAN in öffentlicher Trägerschaft geplant ist, hängt die Realisierung nicht vom Senat ab, sondern davon, ob es gelingt, die Partner zusammenzubringen, ob sich diese auf eine gemeinsame Konzeption verständigen und auch die entsprechenden technischen Lösungen ent

wickeln werden. Wir sind gern bereit, bei diesem Prozess begleitend und unterstützend aktiv zu werden, aber das muss ein Projekt der Freifunkszene und der Internetwirtschaft sein.

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Ziller.

Vielen Dank! – Wir begrüßen das Konzept sehr und auch den Umstand, dass sich der Senat auf den Weg gemacht hat, gemeinsam mit Partnern so ein Projekt für Berlin auf den Weg zu bringen. Meine Frage: Können Sie sich vorstellen, dass die öffentliche Hand und der Senat als Partner einen Beitrag leisten? Haben Sie überlegt, ob Sie nicht irgendwelche Fördermittel als Beitrag des Landes haben, um so ein Pilotprojekt anzuschieben und auf den Weg zu bringen, oder ist das völlig ausgeschlossen?

Herr Senator Wolf!

Wenn ein konkreter Antrag auf Förderung vorliegt, zum Beispiel im Rahmen der Innovationsförderung, werden wir das selbstverständlich nach den Förderkriterien prüfen. Wir haben ein Interesse daran, dass ein solches Projekt erfolgreich ist. Ich kann aber an dieser Stelle keine Zusage geben, solange kein konkreter Förderprojektantrag vorliegt, zum Beispiel für die Entwicklung eines Authentifizierungssystems. Da bestehen grundsätzliche Möglichkeiten. Aber ich gebe ich hier in der Fragestunde keine Förderzusagen, sondern nur Bemühungszusagen.

Danke schön!

Dann geht es weiter mit der Frage Nr. 4 der Kollegin Baba-Sommer von der Linksfraktion zum Thema

Chancengleichheit von Frauen in der Wirtschaft und Frauen in Führungspositionen

Bitte schön, Frau Baba-Sommer!

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Position nimmt der Senat zur Bremer Bundesratsinitiative für eine Entschließung des Bundesrates zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft ein?

2. Wie bewertet der Senat den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und

Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen, der am 18. März 2011 im Bundesrat auf der Tagesordnung steht?

Danke schön! – Herr Frauensenator, Herr Wolf, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Frau Baba! Berlin unterstützt die Bremer Bundesratsinitiative uneingeschränkt. Diese Bundesratsinitiative beinhaltet eine Aufforderung an die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf einzubringen, mit dem die Gleichstellung von Männern und Frauen gefördert wird, bestehende Diskriminierungen wegen des Geschlechts beseitigt und künftige verhindert werden.

Die Eckpunkte des Antrags sind die Verpflichtung der Betriebe zu Maßnahmen der Gewährleistung von Chancengleichheit – hier insbesondere das Thema der Entgeltgleichheit; wir haben ja immer noch die Situation, dass Frauen 23 Prozent weniger als Männer in vergleichbaren Tätigkeiten verdienen –, eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen, die Einführung einer Vierzigprozentquote für Aufsichtsräte und eine Verpflichtung zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Schaffung von familiengerechten Arbeitsbedingungen.

All diese Anliegen werden selbstverständlich von Berlin unterstützt, und ich teile insbesondere die Auffassung, dass wir hier endlich klare, gesetzliche Regelungen brauchen, weil die von der rot-grünen Bundesregierung vor über zehn Jahren abgeschlossene freiwillige Vereinbarung mit der Privatwirtschaft nicht gegriffen hat. Das Prinzip der Freiwilligkeit funktioniert in diesem Bereich nicht, und deshalb brauchen wir gesetzliche Regelungen, wie sie im Bremer Antrag gefordert werden.

Das ist nicht nur aus gleichstellungspolitischen Gesichtspunkten geboten, sondern auch wirtschaftspolitisch. Die Erfahrung zeigt, dass gemischte Teams wesentlich erfolgreicher sind. Auch die Berliner Erfahrung zeigt: Es gibt genug qualifizierte Frauen, die die Tätigkeit in Aufsichtsräten und in Führungspositionen ausüben können. Ich kann an dieser Stelle nur den Vorstandsvorsitzenden von Siemens, Herrn Löscher, zitieren, der gesagt hat, dass die Führungsetagen deutscher Unternehmen zu homogen, zu männlich, zu weiß und zu deutsch seien. Das kann ich nur unterstützen, und deshalb unterstützen wir auch diese Bremer Bundesratsinitiative.

[Beifall bei der Linksfraktion– Beifall von Lars Oberg (SPD)]

Was den Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen angeht, da geht es um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen.

Dieses Anliegen wird von uns selbstverständlich vom Grundsatz her geteilt. Ich selbst habe sowohl in der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister als auch in der Wirtschaftsministerkonferenz entsprechende Anträge eingebracht. Wir werden im Rahmen der Ausschussberatung des Bundesrats noch einzelne Aspekte dieses Antrags aus Nordrhein-Westfalen diskutieren. So schlägt Nordrhein-Westfalen zum Beispiel eine relativ niedrige Einstiegsquote von 30 Prozent vor. Man kann da diskutieren, ob man damit versucht, ein gewissermaßen niedrigschwelliges Angebot zu schaffen. Ich bin allerdings der Auffassung: Wenn man schon mit einer so niedrigen Quote von 30 Prozent einsteigt – zur Erinnerung: Norwegen hat innerhalb kürzester Zeit 40 Prozent geschafft –, muss man aber auch verpflichtend regeln, dass diese Dreißigprozentquote am Ende der laufenden Amtsperiode des Aufsichtsrats erfüllt sein muss, spätestens nach fünf Jahren. Das ist das eine Beispiel.

Ein zweiter Punkt: Es geht ja nicht nur um Aufsichtsräte, sondern auch um Vorstandspositionen. Wir haben gegenwärtig bei den 100 umsatzstärksten Unternehmen in der Bundesrepublik 437 Männer und 4 Frauen in den Vorständen. Dieses Missverhältnis ist eklatant, und auch das müsste in einem entsprechenden Gesetzentwurf zur Vertretung von Frauen in Führungspositionen angegangen werden. Es geht also nicht nur um Aufsichtsräte, sondern auch um Führungspositionen.

Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage von Frau Baba-Sommer? – Bitte!

Herr Senator! Welche Chancen räumen Sie den Initiativen im Bundesrat im Bezug auf die Kräfteverhältnisse ein?

Herr Senator Wolf, bitte!

Sie wissen, wie die Mehrheiten gegenwärtig noch im Bundesrat sind. Insofern ist mein Optimismus, dass es eine Mehrheit im Bundesrat für einen derartigen Vorstoß gibt, relativ gering. Gleichwohl: Wenn man sich die intensiven Diskussionen dieses Themas etwa in der Frauenunion ansieht und der öffentliche Druck entsprechend groß wird, ist es, glaube ich, eine Frage der Zeit, bis wir hier zu gesetzlichen Regelungen kommen.

Ich glaube auch, dass die Landtagswahlen in diesem Jahr – das sind ja eine ganze Menge – an der einen oder anderen Stelle die Chance bieten werden, die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat zu ändern, was ein Anlass sein könnte, einen weiteren Vorstoß zu unternehmen.

Danke schön, Herr Senator! – Es gibt eine Nachfrage von Frau Kollegin Kofbinger von Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte!

Danke, Herr Präsident! – Herr Senator Wolf! Zuerst einmal muss ich sagen, dass ich mich freue, dass Berlin eine solch sinnvolle Initiative unterstützt. Ich frage aber Sie und mich und alle, die hier sitzen: Warum erst jetzt? Seit über zwei Jahren fordern wir Sie dazu auf, das zu tun, aber Sie haben sich mit Händen und Füßen gesträubt, schon in Berlin die landeseigenen Betriebe im Vorstand mit Frauen zu besetzen.