Das Abgeordnetenhaus erteilt gemäß § 101 LHO Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs im Haushaltsjahr 2005.
Dem Verkauf von insgesamt 14 632 m² großen Flächen der Flurstücke 234/4, Flur 1, 34/2, Flur 2, Gemarkung Rüdersdorf, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Strausberg von Rüdersdorf Blatt 2603, Flurstück 224 tlw., Flur 2, Gemarkung Rüdersdorf, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Strausberg von Rüdersdorf Blatt 2055 und Flurstück 686 tlw., Flur 1, Gemarkung Vogelsdorf, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Strausberg von Vogelsdorf Blatt 239 zu den Bedingungen des am 22. November 2006 zur Urkundenrolle Nr. B 307/2006 des Notars Frieder Buchmann in Berlin beur
Der Senat wird aufgefordert, im Zuge der im Beihilfeverfahren zur Risikoabschirmung von der EU beauflagten diskriminierungsfreien Veräußerung der Landesbank Berlin folgende Aspekte im Rahmen des mit dem Erwerber abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vertrages über die im Sparkassengesetz verankerten sparkassentypischen Auflagen hinaus verbindlich festzuschreiben und durch Vertragsstrafe zu sichern:
Verpflichtung zur Bereitstellung des Girokontos für alle, d. h. zur Entgegennahme von Einlagen in Euro für natürliche Personen mit Wohnsitz im Geschäftsgebiet, soweit kein vorangegangener Leistungsmissbrauch dies als unzumutbar erscheinen lässt, unter der Bezeichnung Sparkasse
Verpflichtung zur Präsenz in der Fläche mit dem Ziel, den Zugang zu Bankdienstleistungen für jede und jeden zu sichern,
Verpflichtung zur langfristigen Erhaltung der Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesbank Berlin.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag nach § 3 VII BSpkG zwischen dem Land Berlin und dem Träger ist dem Abgeordnetenhaus von Berlin vor Abschluss zur Kenntnisnahme zuzuleiten; über seine Einhaltung ist zu berichten.