8. Nutzungsbeeinträchtigungen und erhebliche Mehraufwendungen durch nicht sachgerecht geplante Schadstoffbeseitigung bei der Sanierung des Deutschen Theaters
T 200 – 209 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat im Interesse einer wirtschaftlichen sowie sach- und termingerechten Ausführung von Baumaßnahmen im Bestand die bekannten oder erkennbaren Risiken in den Planungsunterlagen angemessen berücksichtigt, um Mehraufwendungen in der Phase der Bauausführung zu vermeiden.
9. Finanzielle Nachteile Berlins in Millionenhöhe infolge von Mängeln bei der Fachaufsicht über die Investitionsbank Berlin als Geschäftsbesorgerin
T 212 – 215 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen es über den vorhandenen Mittelbestand des Innovationsförderfonds (IFF) sowie die Planungsrechnun
gen für künftige Mittelverwendungen einschließlich der diesen zugrunde liegenden Prämissen informiert. Sofern der vorhandene und geplante Fondsmittelbestand deutlich über die Planungen zum Zeitpunkt der Gründung des IFF hinausgeht, sollte die Senatsverwaltung dies begründen.
T 220 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen über das Ergebnis ihrer juristischen Prüfung, ob die IBB dem IFF Zinsverluste aufgrund verspäteter Mittelbereitstellungen in den Jahren 2005 bis 2008 zu erstatten hat, berichtet und ggf. entsprechende Forderungen unverzüglich bei der IBB geltend macht.
T 223 – 224 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen bei ausreichender Liquidität des IFF die EFREMittel, die für die Durchführung des Förderprogramms ProFIT vorverauslagt werden, für den gesamten Zeitraum bis zur Erstattung der Mittel durch die Europäische Union vorfinanziert
10. Erneut grundlegende Mängel bei der Förderung von Maßnahmen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
T 226 – 234 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat künftig bei GA-Förderungen – eine ordnungsgemäße Antragsprüfung – auch soweit landeseigene Beteiligungsunternehmen Fördernehmer sind – durchführt und die Entscheidungsprozesse nachvollziehbar dokumentiert sowie
durch verbindliche Regelungen in den Zuwendungsbescheiden die Voraussetzungen dafür schafft, dass zur Entwicklung von Grundstücksflächen gewährte Zuschüsse im Verkaufsfall in dem im jeweils geltenden GA-Rahmenplan vorgesehenen Umfang abgeschöpft werden und diese Abschöpfungsregelungen auch konsequent anwendet.
11. Grundlegende Mängel bei der Eingruppierung von Oberärzten sowie der Gewährung von Leistungen bei der Charité - Universitätsmedizin Berlin
T 271 – 277 und 282 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die Charité – Universitätsmedizin Berlin veranlasst, – dass die Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Eingruppierung von Oberärzten ihre Aufgabe sachgerecht und zeitnah erfüllt und
Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2007 Drs 16/3362
A. Versäumnisse der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung und unwirtschaftliches Verhalten einer Anstalt öffentlichen Rechts
T 69 – 74 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass der Senat eine angemessene Herabsetzung des Eigenkapitals des ITDZ und die Rückführung der Mittel in den Landeshaushalt veranlasst, ohne die erforderliche Liquidität zu gefährden.
T 251 – 261 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Auflagenbeschluss des Abgeordnetenhauses vom 1. Juli 2010 umgehend erfüllt
C. Fehlerhafte Zuwendungsvergabe durch den Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
T 274 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass der Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bei der Förderung des Berliner Fördervereins – e. V. – für die klare Abgrenzung zu anderen Stellen des Verbandes in personeller, finanzieller, räumlicher und inhaltlicher Hinsicht sorgt. Hierüber ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. September 2011 zu berichten.
Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2006 Drs 16/2410
D. Mangelhaftes Controlling bei der Durchführung der Risikoabschirmung zugunsten der ehemaligen Bankgesellschaft Berlin AG
T 287 – 302 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass die Senatsverwaltung für Finanzen darüber berichtet, in welcher Weise sie sicherstellt, dass die BCIA bei Prolongationen, Umfinanzierungen und Nova
tionen die Marktüblichkeit der Zinssätze prüft, ihre Prüfungen angemessen dokumentiert und diesen Maßnahmen nicht zustimmt, wenn hierfür nicht marktübliche Zinsen vorgesehen sind. Bei der Beurteilung der Marktüblichkeit ist die vollständige Absicherung des Kreditgebers durch die Kreditgarantie des Landes Berlin zu berücksichtigen.
Das Abgeordnetenhaus erwartet nach wie vor, dass die Senatsverwaltung für Finanzen Alternativen zu dem bisherigen Verfahren prüft, beziffert und bewertet.
Das Abgeordnetenhaus hält ferner seine Erwartung aufrecht, dass sich die Senatsverwaltung für Finanzen mit den kreditgebenden Banken auf einen sachgerechten Berechnungsmodus für den marktüblichen Zinssatz einigt.
Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2005 Drs 16/1647
T 263 – 268 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat in die als Anlage 5 zum Haushaltsplan beigefügte Übersicht sämtliche vom Land Berlin übernommenen Bürgschaften, Garantien sowie sonstigen Gewährleistungen im Sinne des § 39 LHO einbezieht, insbesondere auch die von anderen Stellen als der Senatsverwaltung für Finanzen übernommenen.
Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2004 Drs 16/0655
T 270 – 274 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Finanzhilfenbericht den Auflagenbeschlüssen vom 11. Juni 2009 bzw. 1. Juli 2010 vollständig entspricht. Insbesondere ist nicht die gesamte Förderleistung inklusive Kosten der IBB auszuweisen, sondern nur die Höhe der Zahlungen, die diese im Rahmen ihrer Förderleistung gewährt.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass dem Hauptausschuss zu allen nicht ausdrücklich terminierten Auflagen innerhalb von sechs Monaten über die Erledigung berichtet wird.
Dem Verkauf des ca. 4.500 m2 großen Grundstücks in der Gemarkung Großbeeren, Flur 2, Flurstück 1103 tlw., eingetragen beim Amtsgericht Zossen, Grundbuch von Großbeeren Blatt 2343 zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 8. November 2010 (Urkundenrolle-Nr. 502/2010 des Rechtsanwalts Dr. Sebastian v. Schweinitz als amtlich bestelltem Vertreter des Notars Hellmut Sieglerschmidt, Berlin) wird zugestimmt.