Protokoll der Sitzung vom 12.05.2011

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/4096

an Sport (f), StadtVerk und Haupt

Lfd. Nr. 35: Vorlage – zur Beschlussfassung –

Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Sporthalle Eberswalder Str. 10 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, zugunsten kultureller Zwecke

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/4097

an Sport (f), StadtVerk und Haupt

Anlage 3

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Seniorenmitwirkung stärken

Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken rechtzeitig vor der Wahl der Vorschlagslisten zur Berufung der bezirklichen Seniorenvertretungen – Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz – mit einer öffentlichen Kampagne die Möglichkeiten der Seniorenmitwirkung in Berlin bekannter zu machen und für eine aktive Beteiligung der Seniorinnen und Senioren zu werben.

Außerdem soll er in Zusammenarbeit mit den Bezirken den Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertretern Qualifizierungsangebote unterbreiten.

Von externen Dritten erarbeitete Gesetzesentwürfe kenntlich machen – Footprint –

Der Senat wird aufgefordert, in seinen Gesetzesvorlagen an das Abgeordnetenhaus diejenigen Externen namentlich zu benennen, die auf Anforderung des Senats eine schriftliche Beratungsleistung erbracht haben.

Maßnahmen des Landes zur Stärkung Berlins als Innovationsstandort durch die Unterstützung bei der Bewertung von Neuheiten, dem Schutzrechterwerb und der Schutzrechtsverwertung

Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, inwiefern die bestehende Innovationsförderung durch die Ergänzung um die Themen Schutzrechtsberatung, -anmeldung und -verwertung verbessert werden kann.

In diesem Zusammenhang ist die Umsetzbarkeit einer Maßnahme zu prüfen und deren Effektivität einzuschätzen, die sich mit den folgenden Leistungselementen an kleine und mittelständische Unternehmen – KMU –, Selbständige und Einzelerfinder/-innen richtet:

Es sind Informationen zum Schutz geistigen Eigentums und dessen Verwertung zu vermitteln; eine Prüfung der Schutzfähigkeit von technologischen, kreativen oder sonstigen schutzrechtsfähigen Neuheiten sowie deren Verwertungspotentials ist anzubieten.

Für die Schutzrechtsanmeldung sollen rückzahlbare Zuschüsse zur Verfügung gestellt werden.

Die aktive Schutzrechtsverwertung ist beratend und über Vernetzung der KMU, Selbständigen und Einzelerfinder/-innen zu betreuen.

Der Senat wird darüber hinaus aufgefordert zu prüfen, wie die bestehende Innovationsförderung dahingehend erweitert werden kann, dass das Wachstumspotenzial von Erfindungen besser in neue Arbeitsplätze umgesetzt wird.

Hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf die prozessorientierte Bewertung und Verwertung von Einzelerfindungen bis hin zum Prototypenbau zu richten.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Mai 2011 zu berichten.

Einbindung der Heidekrautbahn über Wilhelmsruh nach Gesundbrunnen beschleunigen

Das Abgeordnetenhaus unterstützt die Absicht, die Regionalbahnlinie NE 27 „Heidekrautbahn“ über Wilhelmsruh nach Gesundbrunnen wieder aufzubauen und so bisher nicht an das Schienennetz angebundene Ortsteile für den schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) zu erschließen.

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, die notwendigen Vereinbarungen mit dem Land Brandenburg, den anliegenden Gemeinden und dem Eisenbahnunternehmen NEB abzuschließen.

Nr. 6/2011 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Verkauf einer ca. 10 938 m² großen Teilfläche des Grundstücks Heubnerweg 8, 10, Pulsstraße 13 in BerlinCharlottenburg-Wilmersdorf zu den Bedingungen des Grundstückskaufvertrages vom 12. Januar 2011 zur UR.Nr.: W 20/2011 des Notars Klaus-Hinrik Woddow in Berlin wird zugestimmt.

Nr. 8/2011 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Verkauf des 13 082 m² großen Grundstücks BerlinMitte, Seydlitzstr. 18 zu den Bedingungen des als Anlage beigefügten Kaufvertrages vom 20. Dezember 2010 nebst Nachtrag vom 30. Dezember 2010 – UR-Nrn. 1367/2010 sowie 1417/2010 des Notars Detlef Müller in Berlin – wird zugestimmt.

Nr. 10/2011 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Verkauf der Grundstücke: Bredowstr. 48 /Turmstr. 34 in Berlin-Mitte, Pohlstr. 91, 93 in Berlin-Mitte, Akazienallee 51, 51A, 51B, 51C Spandauer Damm 179 in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf, Bernburger Str. 6 - 9C Dessauer Str. 34-40 Stresemannstr. 105/109 in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, Luckeweg 13/17 in Berlin Tempelhof-Schöneberg, Oudenarder Str. 5, 6 in BerlinMitte, Oudenarder Str. 9 in Berlin-Mitte, Ackerstr. 116 in Berlin-Mitte, Koburger Str. 9, 10 Fritz-Elsas-Str. 22 in

Berlin Tempelhof-Schöneberg, Sommerstr. 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 25A, 25B in Berlin-Reinickendorf und Augsburger Str. 2-10 Passauer Str. 10, 11, 12 in Berlin Tempelhof-Schöneberg zu den im Kaufvertrag vom 17. Dezember 2010 zur UR-Nr. 140/2010 des Notars Dr. von Stocki vom Liegenschaftsfonds vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Nr. 12/2011 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Verkauf der insgesamt 9 775 m² großen Grundstücke Berlin-Mitte, Kurfürstenstr. 53, 54 und Lützowstr. 41 zu den Bedingungen des als Anlage beigefügten Kaufvertrages vom 13. April 2011 – UR-Nr. 52/2011 des Notars Andreas Borck in Berlin – wird zugestimmt.

Abfallwirtschaftskonzept für das Land Berlin

Dem vom Senat von Berlin vorgelegten Abfallwirtschaftskonzept – Planungszeitraum 2010 bis 2020 – wird mit folgenden Änderungen im Teil 1 zugestimmt:

1. Zu Ziff. 2.2

Auf den Seiten 16 bis 17 wird die Passage von Seite 16 Abs. 2 („Ob, unter welchen Bedingungen...“) bis Seite 17 Abs. 3 („... aus Haushaltungen eröffnet wird.“) gestrichen und durch folgende Passage ersetzt:

„Aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.06.2009 folgt, dass verschiedene Wertstoffsammlungen, die derzeit im Land Berlin von privaten Entsorgungsunternehmen durchgeführt werden, keine Rechtsgrundlage haben und sich als unzulässiger Eingriff in die Überlassungspflicht für Haushaltsabfälle darstellen. Insbesondere sind solche „gewerblichen Sammlungen“ als unzulässig anzusehen, die nach Art eines Entsorgungsträgers auf der Grundlage vertraglicher Bindungen zwischen dem sammelnden Unternehmen und den privaten Haushaltungen in dauerhaften Strukturen abgewickelt werden.

Im Zuge der Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der eine Neuregelung des Rechts der gewerblichen Sammlungen vorsieht.

Die endgültige Regelung für „gewerbliche Sammlungen“ ist auch geboten, da der Bund die Frist zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie nicht eingehalten hat und die „gewerbliche Sammlung“ ein höchst umstrittener Diskussionsgegenstand des gesamten Novellierungsverfahrens ist.

Das Land Berlin wird sich im Gesetzgebungsverfahren gegen eine Schwächung der kommunalen

Entsorgungsverantwortung für Haushaltsabfälle aussprechen.“

2. Zu Ziff. 5.2.2

a) Auf Seite 34 wird der neunte Anstrich „Verabschiedung eines Klimaschutzgesetzes /35/,“ gestrichen.

b) Auf Seite 35 wird der zweite Absatz „Untermauert werden diese Bestrebungen durch die Regelungen des in Arbeit befindlichen Klimaschutzgesetzes. Besonderes Anliegen des Gesetzes wird es sein, vorhandene Energiepotentiale von biogenen Stoffen bzw. Abfällen insbesondere bei kommunalen Stellen effizienter und hochwertiger als bisher in den nächsten Jahren zu nutzen. Dabei soll sichergestellt werden, dass eine hochwertige energetische Nutzung erfolgt.“ gestrichen.

3. Zu Ziff. 5

Auf der Seite 51 wird ein neues Kapitel eingefügt:

„5.5. Jährliche Abfallbilanz mit Stoffstrom-, Umwelt- und Klimaübersichten

Für eine bessere Evaluierung und Steuerung der Abfallpolitik des Landes Berlin wird dem Abgeordnetenhaus jährlich eine umfassende Abfallbilanz vorgelegt. Diese Abfallbilanz bietet unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten eine Übersicht, welche Abfallmengen in Berlin anfallen, in welchen Anlagen diese beseitigt oder verwertet werden und wo die dabei entstehenden Wert- und Reststoffe einschließlich der Emissionen letztendlich verbleiben.

Gerade die rasante technische Entwicklung der letzten zehn Jahre zeigt die Notwendigkeit einer solchen vollständigen Abfallbilanz. Um die vorhandenen und zukünftigen Techniken und Anlagen bezüglich der tatsächlichen Stoffströme, Umwelt- und Klimaauswirkungen bewerten zu können, wird die Abfallbilanz des Landes Berlin in folgender Weise deutlich ausgeweitet: