Protocol of the Session on May 26, 2011

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Meine Damen und Herren! Herr Kollege! Mit Sicherheit hätten Sie sich bei dem Chef des Tiefbauamtes in Pankow auch bereits erkundigen können. Sie kennen Herrn Kirchner, der ein nach meiner Einschätzung sehr engagierter und qualifizierter Baustadtrat im Bezirk ist.

[Andreas Otto (Grüne): Sie bauen die Brücken! – Beifall von Michael Schäfer (Grüne)]

Deshalb sage ich Ihnen gern, dass diese Brücke etwa 77 000 Euro kosten wird. Wenn Sie es als Alternative vorgezogen hätten, dass die Brücke langsam, aber sicher zusammenbricht, sollten Sie auch das einfach einmal öffentlich sagen.

[Beifall bei der SPD]

Danke schön, Frau Senatorin Junge-Reyer!

Jetzt geht es weiter mit der Frage des Kollegen Henner Schmidt von der FDP zu dem Thema

Ferienwohnungsangebot der WBM

Bitte schön, Herr Schmidt!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Trifft es zu, dass die WBM auch Ferienwohnungen im Internet anbietet?

2. Wieso lässt der Senat zu, dass eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Mietwohnungen umnutzt und dem Berliner Hotelgewerbe Konkurrenz macht, und wie ist dies mit der offiziellen Politik des Senats vereinbar?

[Beifall bei der FDP und den Grünen – Heidi Kosche (Grüne): Das interessiert uns auch!]

Frau Senatorin Junge-Reyer, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schmidt! Die Wohnungsbaugesellschaft Mitte vermietet keine Ferienwohnungen. Dies sei zunächst festgestellt. Die Wohnungsbaugesellschaft Mitte vermietet für ihre Mieterinnen und Mieter und an diese Mieterinnen und Mieter Gästewohnungen. Die Wohnungsbaugesellschaft Mitte verfügt über etwa 35 000 Wohnungen, zum großen Teil in ihrem Besitz, zum anderen Teil verwaltet. Für diese Mieterinnen und Mieter bietet sie an, dass eine Gästewohnung zur Verfügung gestellt werden

kann, wenn man Besuch bekommt und die eigene Wohnung zu klein ist, um Freunde zu beherbergen. Ich halte dies für ein Angebot, das Wohnungsbaugesellschaften machen sollten. Viele Wohnungsbaugesellschaften, private und auch städtische, sorgen dafür, dass man in einer solchen Situation auf eine Wohnung zurückgreifen kann, die die Wohnungsbaugesellschaft verstreut in ihren Beständen anbietet. Stellen Sie sich vor, dass jemand Besuch von den Kindern und Enkelkindern bekommt. Insgesamt handelt es sich – bezogen auf 35 000 Wohnungen, über die die Wohnungsbaugesellschaft Mitte verfügt – um 11 Wohnungen, die auf diese Weise zur Verfügung gestellt werden. Das halte ich für angemessen und richtig und für einen Service für die eigenen Mieterinnen und Mieter.

Die Wohnungsbaugesellschaft Mitte recherchiert permanent – darauf sind alle Wohnungsbaugesellschaften hingewiesen worden – auf verdächtige Inserate und Wohnungsangebote in den einschlägigen Internetseiten. Bei hinreichendem Verdacht wird Beweismaterial gesammelt und die unberechtigte Vermietung als Ferienwohnung durch die Wohnungsbaugesellschaft dokumentiert. Damit erfolgt mit einer rechtssicheren Dokumentation die Kündigung, gegebenenfalls fristlos, des Mietvertragsverhältnisses mit denjenigen, die Ferienwohnungen illegal – nicht gedeckt über den Mietvertrag – anbieten. Auf diese Weise hat die konsequente Haltung der Wohnungsbaugesellschaft Mitte dazu geführt, dass sie aufgedeckt hat, wo Ferienwohnungen durch Mieterinnen und Mieter angeboten wurden. Sie hat dieses Vermieten von Ferienwohnungen konsequent beendet.

[Beifall von Christian Gaebler (SPD)]

Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Schmidt, bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Angesichts der Tatsache, dass die WBM auf der Internetseite ganz besonders hervorhebt, wie nah diese Wohnungen an touristisch attraktiven Orten liegen, frage ich Sie, ob Sie nicht meinen, dass dort auch andere Zielgruppen als nur die Gäste der Mieter angesprochen werden. Meinen Sie nicht, dass trotz der relativ kleinen Zahl davon ein falsches Signal für diejenigen ausgeht, die Ferienwohnungen in anderen Gebieten als Belastung empfinden?

Frau Senatorin Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch hier hilft – wie häufig – ein Blick in das Internet. Diesen Blick

haben wir selbstverständlich getan, und dort steht: Sie verfügen als Gast eines unserer Mieter über eine solche Wohnung. Das ist kein Angebot an jedermann! Die Wohnungen sind zudem nicht in einem Komplex zusammengefasst, sondern eingestreut und deshalb für die jeweiligen Gäste der Mieterinnen und Mieter fußläufig zu erreichen. Das ist einer der Beweise dafür, dass es sich nicht um das Vermieten von Ferienwohnungen handelt, wie es an anderen Orten der Stadt zu verzeichnen ist.

Danke schön, Frau Senatorin! – Es geht weiter mit einer Nachfrage des Kollegen Weingartner – bitte!

Herzlichen Dank! – Frau Senatorin! Ist dem Senat klar, dass eine solche Positionierung und Tolerierung von Vermietung von Wohnraum als Ferien- oder Gästewohnung Nachahmer findet und die existierende Situation weiter verschärft?

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte!

Nein, im Gegenteil! Ich halte es für richtig, dass man älter werdenden Menschen, die nur über ein kleine Wohnung verfügen, die Möglichkeit gibt, Gäste einzuladen, sich darum zu kümmern, dass sie gut versorgt und untergebracht sind. Wenn dies in dem von mir beschriebenen Rahmen geschieht, dann ist das ein besonderes Angebot an Mieterinnen und Mieter und keinesfalls ein Signal an andere, ebenfalls Ferienwohnungen zu vermieten. Deshalb habe ich Ihnen geschildert, wie die Wohnungsbaugesellschaft Mitte und andere Gesellschaften dem Vermieten von Wohnungen als Ferienwohnung erfolgreich entgegentreten.

Ich weiß, dass die Bezirke zuständig sind, ich weiß aber auch, dass sie nicht immer hinreichend in der Lage sind, ein Vermieten von Ferienwohnungen – auch nach den Regeln, die wir inzwischen getroffen haben, um das Gaststättengewerbe zu schützen und um zugleich die Sicherheit zu gewährleisten – zu verhindern. Ich habe daher meine Verwaltung gebeten, zu klären, wie wir die Bezirke unterstützen können, damit sie sich besser in der Lage sehen, das Vermieten von Ferienwohnungen zu verfolgen. Wir wollen einige Handreichungen für die Bezirke erarbeiten – zuständig oder nicht, ich glaube, wir müssen ihnen helfen.

Danke schön!

Es geht weiter mit den Fragen 6 und 10. Es beginnt der Kollege Thomas Isenberg von der SPD-Fraktion mit Frage Nr. 6 zum Thema

Gefährdung durch EHEC-Infektionen

Bitte schön, Herr Isenberg!

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Fälle der sogenannten EHEC-Infektion sind bislang in Berlin aufgetreten, und wie viele davon haben einen für die Infizierten lebensbedrohlichen Verlauf genommen?

2. Ist Berlin hinreichend vorbereitet, falls sich die Zahl der Infektionen erhöhen sollte, und welche vorbeugenden Maßnahmen können die Gesundheitsämter ergreifen, um die Infektionsgefahr zu minimieren?

Danke schön, Herr Isenberg! – Es folgt nun Herr Gersch von der FDP-Fraktion mit Frage Nr. 10 zum gleichen Thema

EHEC-Erreger in Berlin?

Danke schön, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Welche Maßnahmen haben der Berliner Senat und die Bezirksämter ergriffen, um die Berliner Bevölkerung vor dem kursierenden EHEC-Erreger zu schützen?

2. Sind die Lebensmittelkontrollen und Gesundheitsämter aus Sicht des Berliner Senats genügend ausgestattet, um kontaminierte Lebensmittel rechtzeitig aus dem Verkehr zu ziehen?

Für den Senat antwortet Herr Staatssekretär Hoff. – Bitte schön, Sie haben das Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Kollege Isenberg! Sehr geehrter Kollege Gersch! In Berlin sind im Jahr 2011 bislang 15 Fälle einer EHEC-Infektion gemeldet worden. Davon entwickelte ein männliches Kleinkind ein Nierenversagen, erholte sich jedoch später von dieser Erkrankung. In den Vorjahren von 2001 bis 2010 lag die Anzahl der Fälle in Berlin zwischen 10 und 56 pro Jahr.

Im Zusammenhang mit dem aktuellen Ausbruch in Norddeutschland wurden in Berlin bislang drei Verdachtsfälle eines entsprechend hämolytisch-urämischen Syndroms – das ist das Nierenversagen, das das männliche Kleinkind

vergegenwärtigte – gemeldet, wobei für keinen dieser drei Fälle ein Erregernachweis vorliegt.

Bei dem Erreger EHEC, über den derzeit in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert wird, handelt es sich nicht um einen neuen Erreger, vielmehr werden einzelne Erkrankungen, auch kleinere Ausbrüche, regelmäßig beobachtet. Der Erreger ist bekannt, es sind keine besonderen vorbereitenden Maßnahmen – z B. für den öffentlichen Gesundheitsdienst – erforderlich. Präventiv wirksam sind die allgemein üblichen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Lebensmitteln. Dazu kann u. a. das Waschen von Gemüse, das Durchgaren von Fleisch, das Reinigen von Arbeitsflächen und – nicht zuletzt auch in größeren Veranstaltungen wie diesen – das gründliche Händewaschen, insbesondere nach Kontakt zu Tieren und Erkrankten, helfen. Ersteres ist zumindest für die Plenarsitzung auszuschließen.

[Heiterkeit]

Besondere Schutzmaßnahmen sind für Berlin nicht erforderlich. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hat durch aktive Aufklärungsarbeit auf diese Hygienemaßnahmen, die leicht durchführbar sind, hingewiesen. Die Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter der Bezirke sind in der Lage, im Fall einer Gefährdung der Gesundheit durch Lebensmittel angemessen reagieren zu können.

Danke schön! – Es folgt eine Nachfrage des Kollegen Isenberg – bitte!

Das Robert-Koch-Institut geht sehr weit in seinen Verbraucherempfehlungen, gegebenenfalls den Verzehr gewisser Lebensmittel zu unterlassen. Wie ist da die Abstimmung in der Kommunikationspolitik zwischen den Ländern und dem Bund? Welche Schritte sind zukünftig geplant?

Herr Staatssekretär Hoff – bitte!

Das Robert-Koch-Institut hat seine Informationen heute dahingehend korrigiert, dass es nicht mehr darum geht, dass man bestimmte Gemüsesorten aus Norddeutschland nicht verzehren soll, sondern es hat der Bevölkerung in Norddeutschland empfohlen, den Verzehr besonderer Gemüsesorten einzuschränken. Zum jetzigen Zeitpunkt – unter Einhaltung der von mir genannten Hygienemaßnahmen – gehen wir davon aus, dass in Berlin auf den Verzehr besonderer Gemüsearten, wie z. B. Tomaten und Salatgurken, nicht verzichtet werden muss.