Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die drei Anträge, die wir hier behandeln, befassen sich mit dem Problem der Verdrängung, der Gefährdung von sozialen Strukturen und des Schutzes der Mieterinnen und Mieter. Das sind Themen, die auch für die Linksfraktion ein besonderes Gewicht haben. Dem Antrag der Grünen „Wohnraum
erhalten – Zweckentfremdung verhindern“ hat Die Linke im Bausausschuss in geänderter Fassung zugestimmt. Ich glaube, das haben Sie, Herr Otto, vergessen zu erwähnen. Auch für Die Linke ist die zunehmende Zweckentfremdung von Wohnungen ein drängendes Problem. Ob durch Umwandlung in Gewerberäume oder durch gewerbliche Nutzung als Ferienwohnung, die Zweckentfremdung von Wohnungen entzieht dem ohnehin inzwischen angespannten Wohnungsmarkt dringend benötigten Wohnraum. Die Umwandlung von Wohnungen in gewerbemäßig genutzte Ferienwohnungen nimmt in der Innenstadt enorme Ausmaße an. Die Wilhelmstraße ist das Negativbeispiel dafür.
Bisher herrschte die Auffassung, dass Verbote für Zweckentfremdung von Wohnraum nur über die gesamte Gemeinde, also für die gesamte Stadt, erlassen werden können, wenn berlinweit ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt wird. Als Maßstab hierfür galt bisher ein berlinweiter Wohnungsleerstand von 3 Prozent. Durch eine Anhörung im Bausausschuss, die ja schon erwähnt wurde, und durch die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage – zum Nachlesen: Nr. 16/15 322 – haben wir nun erfahren, dass das Land Berlin die Kompetenz besitzt, das Zweckentfremdungsverbot auch für einzelne Bezirke gesetzgeberisch selbst zu regeln. Wir meinen, dass das in der Anhörung vorgestellte Hamburger Modell auch für Berlin ein gangbarer Weg ist.
Einige kurze Bemerkungen zum Antrag „Vorkaufsrechte und Abwendungsvereinbarungen in Erhaltungs- und Sanierungsgebieten anwenden“. Es gibt in den Erhaltungsgebieten nach Baugesetzbuch ein Vorkaufsrecht und die Abwendung des Vorkaufsrechts durch Abwendungsverträge. In diesen Verträgen wird der Verzicht auf Eigenbedarf und die Bindung der Neuvermietung an Einkommensgrenzen festgehalten.
Danke schön, Herr Präsident! – Herr Kollege! Wie beurteilen Sie denn die Aussagen des Kollegen Nelken von Ihrer Partei zur Sanierungspolitik in Pankow? Er sagt:
Das Ziel einer sozialverträglichen Sanierung und des sozialen Erhalts der Gebietsbevölkerung wurde verfehlt.
Wenn man sich die Ergebnisse der Sanierungspolitik anguckt, kann ich dem nur zustimmen, man muss sich ja bloß die Zusammensetzung der heutigen Bevölkerung dort ansehen.
[Beifall bei der Linksfraktion – Christian Gaebler (SPD): Hätte man es deshalb nicht machen sollen?]
In der bereits erwähnten Anhörung, die ich schon angesprochen hatte, wurde auch deutlich, dass in Hamburg das Vorkaufsrecht lediglich in acht Fällen angewandt wurde. In Hamburg gibt es lediglich ein Gebiet mit einer Umwandlungsverordnung. Und Hamburg ist das einzige Land, das diese Regelung anwendet. Es stellt sich also schon die Frage, warum diese städtebaurechtliche Instrument in der Praxis so gut wie gar nicht angewendet wird. Dies hat sicher Gründe.
Einer davon wurde von den Hamburgern bereits selbst genannt: der große Verwaltungs- und Personalaufwand in den Bezirken bei begrenzten Nutzen. Der wesentliche Satz, Herr Otto, steht in Ihrem Antrag, im letzten Absatz in der Begründung.
Ich betone: „haushaltsmäßige Auswirkungen“. Ich frage Sie: Wie geht das bei der Haushaltslage des Landes Berlin? Ich frage hier insbesondere wegen der Bemerkung von Frau Pop in diesen Tagen, Berlin befinde sich haushaltsmäßig wie das Land Griechenland vor einem Abgrund. Ich frage Sie wirklich, wie sich Ihre Aussage in diesem Antrag mit der Aussage von Frau Pop deckt.
Weiter: Welchen Käufer sollte das Land Berlin an der Hand haben? Sollten sich städtische Wohnungsbaugesellschaften daran beteiligen? Sollten Sie die Wohnungen aufkaufen und sie später wieder an einen anderen Eigentümer verkaufen? Herr Otto! Sie haben es doch selbst in der Anhörung gehört. Es geht in Hamburg nicht so sehr um den Vorkauf, sondern um die Abwendungsverträge. Ihr Antrag wirft also viele Fragen auf, und wir haben viel im Ausschuss zu diskutieren.
Nur noch einige Worte zum Antrag „Milieuschutzgebiete wirksam steuern“. Da kann ich das Ansinnen der Grünen
durchaus nachvollziehen. Mir scheint allerdings, dass wir uns im Moment auf die Kündigungsschutzverordnung zum Schutz von Mieterinnen und Mietern bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen konzentrieren sollten. Diese läuft, wie bereits erwähnt, im August aus und muss verlängert werden. Meine Fraktion will einen Kündigungsschutz von zehn Jahren und möglichst flächendeckend für die Stadt. Darum geht es jetzt. – Danke schön!
Bevor ich Herrn von Lüdeke das Wort gebe, kommen wir zu einer Kurzintervention des Kollegen Otto. – Bitte schön, Herr Kollege!
Meine Damen und Herren! Wenn hier an mich Fragen gestellt werden, dann bin ich auch jemand, der sie gerne beantwortet.
[Lars Oberg (SPD): Wird noch ein bisschen Wahlkampf gemacht? – Daniel Buchholz (SPD): Jetzt mal sachliche Argumente! – Lars Oberg (SPD): Er hat keine!]
Sehr geehrter Herr Kollege Doering! Sie haben beim Thema Vorkaufsrechte nutzen und Abwendungsvereinbarungen abschließen die Frage aufgeworfen, ob es bei der geringen Anzahl in Hamburg überhaupt sinnvoll sei oder was es bedeute und dass es vielleicht auch noch Geld koste. Sie haben unterschlagen, dass uns der Kollege gesagt hat: Vorkaufsrecht in diesen acht Fällen in einem bestimmten Zeitraum. Dann hat er gesagt, dass es eine wesentlich größere Zahl von Abwendungsvereinbarungen gebe. Das heißt, ich schließe einen Vertrag mit einem Erwerber und vereinbare z. B., dass keine Umwandlung in Eigentumswohnungen erfolgt, bestimmte Modernisierungskosten oder einen bestimmten Modernisierungskatalog. – Da kann ich auch die Nutzung der Wohnung durch einen bestimmten Personenkreis vereinbaren. All das kann ich machen. Das ist unsere Idee. Dass Sie das jetzt hier einfach so runterreden, ist vielleicht verständlich, weil Sie sich inzwischen in einer Art Opposition zu allen sehen.
Aber auf die Frage, kostet das vielleicht Geld, wenn man ein Haus erwirbt, gibt es die Antwort, das kann Geld kosten, wahrscheinlich sogar. Sie haben das aber vielleicht nicht zu Ende gedacht. In dieser ganzen Regelung steckt ja drin, dass man das weiterverkauft, z. B. an die Bewohnerschaft, wenn sie einer Genossenschaft beitreten. Auch das haben sie uns in der Anhörung erzählt. Sie haben sogar gesagt, in Hamburg machen sie das sogar so,
dass sie das dann an Wohnungsbaugesellschaften weiterverkaufen. Ich bitte Sie also, wenn Sie hier so etwas behaupten und solche Fragen stellen, immer den vollständigen Zusammenhang mit zu erwähnen. Wir sehen, das Nutzen des Vorkaufsrechts ist eine Methode, das ist eines der Werkzeuge, das ist eines der Elemente aus unserem Werkzeugkasten.
Mit dem wollen wir hier gerne aktiv werden. Im Gegensatz zu dem Nichtstun, das die Senatorin an den Tag legt, ist das eine ganze Menge. – Danke schön!
Erstens, Herr Otto, habe ich gesagt, dass wir darüber diskutieren wollen. Aber wenn ich das noch einmal aufzählen darf, das habe ich an anderer Stelle schon einmal gemacht: Wenn Sie sich hinstellen und sagen, wir sollen Wohnungen aufkaufen – in der Regel soll das durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften passieren –,
die wollten Sie ja sowieso verkaufen. Das ist ein ganz anderes Thema –, wenn ich mich an die Anträge der Grünen erinnere,
[Ramona Pop (Grüne): Wer hat denn verkauft? – Michael Schäfer (Grüne): Wer hat denn eine Kleinstadt an die Börse gebracht mit der GSW?]
bin ich jetzt dran oder sind Sie dran? –, wenn ich mich also an die diversen Anträge der Grünen erinnere, was die Wohnungsbaugesellschaften so alles sollen, da fangen wir an bei Wohnungsaufkäufen, gehen wir über Wohnungsneubau weiter bis hin zur energetischen Sanierung. Jetzt kommen wir zu dem Fall, den wir eben besprochen haben.
Herr Otto! Irgendwann, auch wenn Sie Opposition sind, müssen Sie sich die Frage stellen, wer das finanzieren soll.
Und das vor dem Hintergrund der Sparorgien, die Sie ständig einklagen, wo Sie unserem Senat keinen Sparwillen attestieren wollen.
Zweiter Punkt: Ich kann über viele kleinteilige Maßnahmen nachdenken, auch über die Frage, ob die Bezirke künftig per Verordnung in die Lage versetzt werden sollen, der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen überhaupt erst mal zuzustimmen, was ja nur für die Mi
lieuschutzgebiete gelten würde. Ich rede aber erst mal, vor dem Hintergrund, dass die Kündigungsschutzverordnung ausläuft und wir die gerne flächendeckend haben wollen, darüber, dass dies dringend notwendig ist, dass diese Kündigungsschutzverordnung verlängert wird. Das möchte ich an erster Stelle sehen. Und da wiederhole ich: Zehn Jahre nicht nur für die Milieuschutzgebiete, sondern flächendeckend für die Stadt.