Protokoll der Sitzung vom 23.06.2011

Die Fraktionen habe sich auf eine dringliche Behandlung dieser Empfehlung des Rechtsausschusses verständigt.

Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden, und höre dazu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I und II – Drucksache 16/4128. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zur Vorlage Drucksache 16/4128 empfiehlt der Ausschuss einstimmig bei Enthaltung der FDP die Annahme. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der Grünen, die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? – Die FDP. Dann ist die Gesetzesvorlage so beschlossen.

Wir sind bei

lfd. Nr. 6 G:

Dringliche zweite Lesung

Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes, des Kindertagesförderungsgesetzes und weiterer Gesetze

Beschlussempfehlungen IntArbBSoz und Haupt Drs 16/4304 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/4093

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der acht Artikel miteinander zu verbinden, und höre dazu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I und VIII – Drucksache 16/4093. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zur Vorlage Drucksache 16/4093 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig bei Enthaltung der Grünen und der Hauptausschuss einstimmig bei Enthaltung der CDU und der Grünen die Annahme mit Änderungen. Wer der Vorlage mit den Änderungen der Beschlussempfehlung Drucksache 16/4304 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? Das sind die Fraktionen der Grünen, der CDU und der FDP. Gleichwohl ist die Gesetzesvorlage mit den empfohlenen Änderungen so beschlossen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 7:

Erste Lesung

Gesetz zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes

Antrag der Grünen Drs 16/4270

Ich eröffne die zweite Lesung. Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags Drucksache 16/4270 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie empfohlen. – Ich höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.

Wir sind dann bei

lfd. Nr. 7 A:

Dringliche Beschlussempfehlung

Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009

Beschlussempfehlung InnSichO Drs 16/4284 Vorlage – zur Kenntnisnahme – Drs 16/3377

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Linksfraktion vor, Drucksache 16/4284-1.

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Zunächst erteile ich dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit das Wort. – Bitte sehr, Herr Dr. Dix, Sie haben eine Redezeit von fünf Minuten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Jahresbericht 2009 steht heute zum letzten Mal in dieser Wahlperiode ein Jahresbericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auf Ihrer Tagesordnung. Dies nehme ich gerne zum Anlass, um Ihnen allen, insbesondere aber den Mitgliedern des Unterausschusses Datenschutz und Informationsfreiheit für die konstruktive Zusammenarbeit und Unterstützung in den zurückliegenden fünf Jahren zu danken.

Datenschutz und Informationsfreiheit haben in der Bundeshauptstadt einen hohen Stellenwert. Das liegt auch daran, dass das Parlament diesen beiden Grundrechten seit Langem einen eigenen Unterausschuss widmet. Ich hoffe, dass auch das neu zu wählende Abgeordnetenhaus diese bewährte Übung fortsetzen wird. Denn in diesem Unterausschuss müssen Verwaltungen den Abgeordneten Rede und Antwort stehen, wenn sie es versäumt haben, ihre Praxis an den gesetzlichen Vorgaben zu orientieren. Das war auch im vergangenen Jahr der Fall und hat zu einer Reihe von Beschlussempfehlungen geführt, die Ihnen heute vorliegen. Sie behandeln eine große Bandbreite von praktisch bedeutsamen Fragen.

Allein 4 der 13 Beschlussempfehlungen betreffen den Gesundheitssektor, und das nicht ohne Grund. Es gibt wohl kaum einen anderen Bereich des menschlichen Lebens, in dem so sensitive Informationen über den Einzelnen verarbeitet werden. Die Medizintechnik in Kliniken entwickelt sich rasant, ohne dass die Krankenhausinformationssysteme den Schutz des Patientengeheimnisses immer ausreichend gewährleisten würden. Wir haben deshalb auf Bund-Länder-Ebene unter Beteiligung der Krankenhäuser und der Hersteller die Erarbeitung einer Orientierungshilfe initiiert, die den Datenschutzbehörden jetzt bundesweit als Prüfmaßstab dient. Das ist ein wesentlicher Schritt hin zu einem proaktiv verstandenen Datenschutz, denn es nützt dem betroffenen Patienten wenig, wenn bei Prüfungen nur festgestellt wird, dass in Krankenhäusern nicht nachvollzogen werden kann, wer wann auf ihre Daten zugegriffen hat, weil die technischen Systeme das bisher nicht protokollieren. Vielmehr sind jetzt auch die Hersteller solcher Systeme in die Pflicht genommen, ihren Teil dazu beizutragen, damit datenschutzgerechte Technik auf den Markt kommt, die die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht in einem hochtechnisierten Klinikumfeld erst ermöglicht.

Allerdings ist unverständlich, dass ein landeseigenes Unternehmen wie Vivantes, immerhin der größte kommunale Krankenhauskonzern Deutschlands, meint, es genüge ein einziger Datenschutzbeauftragter für das gesamte Unternehmen. Dieser Konzern, der im vergangenen Jahr 6 Millionen Euro Gewinn gemacht hat, ist bekanntlich aus den ehemaligen Krankenhäusern der Bezirke gebildet worden, die jeweils eigene Datenschutzbeauftragte hatten. Wenn man das Beispiel der Charité zugrunde legt, müsste auch bei Vivantes pro 1 000 Betten ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, um die gesetzlichen Aufgaben auch nur halbwegs erfüllen zu können. Hier ist der Senat aufgefordert, seinen Einfluss auf das Unternehmen entsprechend geltend zu machen.

Aber auch der gesetzliche Rahmen für den Datenschutz in Berliner Krankenhäusern muss neu bestimmt werden. Hierzu wird in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses gegenwärtig ein Gesetzentwurf des Senats zur Neuregelung des Krankenhausrechts beraten, der wichtige Klarstellungen zum Datenschutz in einer hochtechnisierten Klinikumgebung enthält und in enger Abstimmung mit uns formuliert worden ist. Gegenüber dem federführenden Ausschuss habe ich einen zusätzlichen Vorschlag zur Klarstellung gemacht, der verbleibende Einwände ausräumen sollte. Ich appelliere an Sie, diesen Gesetzentwurf, zumindest aber die darin enthaltenen überfälligen Neuregelungen des Datenschutzes, noch vor dem Ende der Legislaturperiode zu beschließen.

[Beifall bei den Grünen]

Die Krankenhäuser in der Bundeshauptstadt benötigen endlich Rechtssicherheit, wenn sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und Patientendaten im Rahmen des Outsourcings für bestimmte Zwecke an externe Unternehmen weitergeben.

Im Bereich der Informationsfreiheit hat Berlin im vergangenen Jahr erhebliche Fortschritte gemacht. Das ist zum einen auf die vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes, aber auch auf den Volksentscheid vom Februar dieses Jahres zurückzuführen. Ich denke, es ist kein Zufall, dass der erste erfolgreiche Volksentscheid in Berlin Fragen der Informationsfreiheit betraf.

[Beifall bei den Grünen]

In diesem Zusammenhang begrüße ich es auch sehr, dass das Abgeordnetenhaus den widerwilligen Senat aufgefordert hat, externe Beratungsleistungen bei Gesetzentwürfen, sogenannte Footprints, namhaft zu machen.

Aber sowohl beim Datenschutz wie auch bei der Informationsfreiheit gibt es keinen Grund, sich zufrieden zurückzulehnen. Die Herausforderungen in beiden Bereichen nehmen zu, das machen die Schlagzeilen in den Medien nahezu täglich deutlich. Es reicht dabei auch nicht, auf die Zuständigkeit des Bundes zu verweisen. Berlin wirkt über den Bundesrat an der Bundesgesetzgebung mit. Deshalb ist es erfreulich, dass der Senat in der vergangenen Woche meine Anregung aufgegriffen und eine Entschließung des Bundesrats herbeigeführt hat, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, bei der Energiewende und insbesondere beim Aufbau intelligenter Energieversorgungsnetze den Datenschutz stärker zu berücksichtigen.

Der Bildungssenator hat 2011 zum Jahr der Medienkompetenz erklärt. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Anstrengungen zur Steigerung der Medienkompetenz und damit auch des Datenschutzbewusstseins in den Berliner Schulen erhöht werden müssen. Umso befremdlicher ist es, dass die Bildungsverwaltung neuerdings einen Facebookauftritt hat. Dieses Unternehmen ist international bekannt für seine Geringschätzung des Datenschutzes. Demgegenüber bietet ein Berliner Unternehmen soziale Netzwerke wie SchülerVZ oder StudiVZ an, die wesentlich datenschutzfreundlicher sind. Mir ist unerklärlich, weshalb nicht ausschließlich solche Angebote genutzt werden. Entweder hat man sich in der Bildungsverwaltung bewusst für einen Massentrend und gegen den Datenschutz entschieden, oder die linke Hand weiß dort nicht, was die rechte tut.

Meine Damen und Herren! Sie haben mich zur Wahrung der Rechte auf informationelle Selbstbestimmung und auf Informationszugang in dieses Amt gewählt. Datenschutz und Informationsfreiheit sind Grundrechte, deren Wahrung nicht allein Aufgabe eines Beauftragten und seiner Mitarbeiter ist. Vielmehr hoffe ich dabei auch künftig auf Ihre nachhaltige Unterstützung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Allgemeiner Beifall]

Vielen Dank, Herr Dr. Dix! Ich möchte mich auch im Namen des Hauses bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen

und Mitarbeitern für Ihren Bericht und die geleistete Arbeit sehr herzlich bedanken.

Das Wort zum Bericht über die Ausschussberatungen hat nun die Vorsitzende des Unterausschusses Datenschutz und Informationsfreiheit. – Bitte sehr, Frau Seelig!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Dix! Ich möchte mich im Namen des Unterausschusses Datenschutz und Informationsfreiheit sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit mit Ihnen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Hauses bedanken.

[Beifall]

Das Prozedere für unsere Entscheidungsfindung möchte ich hier noch einmal kurz erläutern, weil es sich von anderen Ausschüssen unterscheidet und von allen immer wieder nachgefragt wird. Wir bekommen als Ausschuss den Bericht des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit über seine Beanstandungen und Erläuterungen zum Verwaltungshandeln im Zeitraum eines Jahres, der an den Senat geht, ebenfalls zur Kenntnis. Dazu gibt es eine Stellungnahme des Senats, und über diese beiden Papiere, die dann sozusagen in einem Formular erscheinen, berät dann der Ausschuss. Die Punkte, an denen beide Stellungnahmen strittig sind, werden dann von unseren Mitgliedern diskutiert, und es wird jeweils eine Beschlussempfehlung für den Innenausschuss und danach für das Plenum verabschiedet. Die Zusammenfassung dieser einzelnen Beschlussempfehlungen liegt Ihnen heute vor.

Kernpunkt ist immer die Stärkung von Datenschutz und Informationsfreiheit, die unseren Mitgliedern, gleich, welcher Fraktion sie angehören, ein wichtiges Anliegen ist. In den einstimmig angenommenen Beschlussempfehlungen finden Sie Punkte wie den verstärkten Schutz von Patientenwerten im Krankenhausinformationssystem und die Aufforderung, dass Auskunftsersuchen bzw. deren Beantwortung in den Kliniken zu zentralisieren sind. Herr Dr. Dix hat ja auch darauf hingewiesen, wie hochsensibel gerade Daten im medizinischen Bereich sind. Andere Punkte betreffen das Meldesystem und Biografiedaten in der Pflege.

Der Punkt 3, bei dem es um klarstellende Regelungen durch eine Änderung des ASOG über Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Akkreditierungsverfahren bei Großereignissen geht, konnte inzwischen durch die 10. Änderung des ASOG klargestellt werden.

Über die Erarbeitung der Beschlussempfehlung hinaus beschäftigt sich der Unterausschuss mit allen relevanten Fragen, die Datenschutz und Informationsfreiheit betreffen, sei es, dass Anträge als relevant überwiesen werden oder Gesprächspartnern Bedarf durch Herrn Dr. Dix oder einzelne Fraktionen signalisiert wird. So hat uns natürlich Google-View ebenso interessiert wie US-Anforderungen von Flugpassagierdaten.

Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Prävention, um einen kritischen Umgang mit den eigenen Daten im Netz zu befördern. Leider mussten wir feststellen, dass die Datenschutzstandards – auch darüber sprachen Sie – in den sogenannten sozialen Netzwerken immer wieder zu Lecks und Pannen zulasten der Nutzer geführt haben. Gerade Facebook, da gebe ich Ihnen recht, ist da besonders aufgefallen. Aber wir erinnern uns: Bevor Sie interveniert haben, waren auch StudiVZ und SchülerVZ durch Datenpannen aufgefallen. Ich denke, der Unterschied zu Facebook ist insbesondere da zu sehen, dass Sie an dieser Stelle eine direktere Datenschutzaufsicht haben.

Die Situation für Datenschutz und Informationsfreiheit hat sich meines Erachtens dramatisch zugespitzt. Ich denke, wir sind uns einig, dass Recht wie beispielsweise Arbeitnehmerdatenschutz dringend weiterentwickelt werden muss. Ebenso kommt mit unserem modernsten und weitgehendsten Berliner Informationsfreiheitsgesetz auch wieder ein erheblicher Lernprozess auf unsere Verwaltung zu. In diesem Sinne bin ich davon überzeugt, dass unserem Unterausschuss noch ein langes Leben beschieden sein wird.

Abschließend bedanke ich mich bei den Mitgliedern aller Fraktionen für ihre Zusammenarbeit und beim Ausschussbüro für die oftmals sehr flexiblen Anforderungen an ihre Arbeit. – Vielen Dank!

[Beifall bei der Linksfraktion, der SPD, den Grünen und der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Vielen Dank auch von hier oben! – Eine Besprechung ist nicht vorgesehen. Der Innenausschuss empfiehlt einstimmig, die Vorlage Drucksache 16/3377 mit der Maßgabe der 13 Einzelempfehlungen der Beschlussempfehlung Drucksache 16/4284 zur Kenntnis zu nehmen. Der auf Ihren Tischen liegende Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 16/4284-1 wird zurückgezogen. Dann stimmen wir über die Einzelempfehlungen der Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 16/4284 ab. Wer dem seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, Grünen, CDU, FDP und der Fraktionslose. Damit ist so beschlossen, und zwar mit der Maßgabe der Einzelempfehlungen zur Kenntnis genommen.