Der Senat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Krankenhäuser im Land Berlin jeweils eine zentrale Stelle bestimmen – z. B. Geschäftsleitung oder die ärztliche Direktion –, die über das in der Regel schriftlich zu stellende Auskunftsersuchen der Polizei entscheidet. Auskunft darf nur erteilt werden, wenn dadurch im konkreten Fall eine gegenwärtige Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit eines Menschen abgewendet werden kann. Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit der Verfolgung von Straftätern aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
Der Senat wird aufgefordert, die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Land Berlin in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass die Erhebung biografischer Angaben bei Pflegebedürftigen deren informierte Einwilligung voraussetzt und auf den für die Biografiearbeit erforderlichen Umfang zu beschränken ist.
Der Senat wird aufgefordert, ein Verfahren zu prüfen, dass Lehramtsanwärtern gestattet wird, dem Prüfungsamt zum Nachweis krankheitsbedingter Ausfallzeiten zunächst ein Attest vorzulegen, das nur eine Beschreibung der Symptome bzw. eine Darstellung der krankheitsbedingten Beeinträchtigungen sowie Angaben zu Beginn und voraussichtlicher Dauer der Erkrankung enthält. Erst wenn dieses Attest aufgrund der Art der beschriebenen Symptome im Einzelfall für die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit nicht ausreicht, soll das Prüfungsamt ausnahmsweise die Vorlage eines substanziierten Attests mit Diagnose verlangen dürfen. Der Senat wird weiter aufgefordert, die Möglichkeit der Angleichung der Verfahren bei Krankheit der Prüfungsämter für Lehramtsanwärter und juristische Staatsexamina darzustellen und im Einvernehmen mit dem Datenschutzbeauftragten umzusetzen.
Der Senat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Hochschulen des Landes Berlin ihre behördlichen Datenschutzbeauftragten personell und sachlich angemessen ausstatten.
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 17. Mai 2011 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans I-B4bb – Drucksache 16/4137 – zu.
Planreife für die Teilfläche der Änderung des FNP „Adlershof – Nachnutzung Betriebsbahnhof Schöneweide“, (Lfd. Nr. 08/08) im Bezirk Treptow-Köpenick entsprechend dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 9-16-1 sowie Entwurf des Bebauungsplans 9-16-1 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteile Johannisthal und Adlershof
Zeitnahe, vollständige und ergebnisoffene Sonderüberprüfung des Berliner Forschungsreaktors vor der Wiederaufnahme des Betriebs
Das Berliner Abgeordnetenhaus begrüßt die von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz eingeleitete zusätzliche außerordentliche Sonderüberprüfung des Forschungsreaktors BER II in BerlinWannsee, die anhand des von der Reaktorsicherheitskommission erstellten „Anforderungskatalogs für anla
genbezogene Überprüfungen deutscher Kernkraftwerke in Folge der Ereignisse in Fukushima (Japan)“ erfolgt.
1. darauf hinzuwirken, dass die Überprüfung zeitnah vor der Wiederaufnahme des Betriebs des zur Zeit aufgrund planmäßiger Umbauarbeiten abgeschalteten Reaktors erfolgt, sofern nicht einzelne technische Überprüfungen bei laufendem Betrieb vorgenommen werden müssen,
2. die Öffentlichkeit und das Berliner Abgeordnetenhaus zeitnah über die Ergebnisse der Überprüfung zu unterrichten,
3. sich beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für eine Ausweitung des Flugbeschränkungsgebiets im Bereich des Forschungsreaktors einzusetzen,
4. den Bund zu einer Weiterverfolgung seiner Initiative zu einer zentralen Sammlung und Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen zu drängen, um die längerfristige Zwischenlagerung von Abfällen bei der Zentralstelle für radioaktive Abfälle – ZRA – beim Helmholtz-Zentrum mittelfristig überflüssig zu machen,
5. zu den jüngst erhobenen Vorwürfen gegen die Sicherheit des Forschungsreaktors bezüglich eines nicht dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Bauteils und einer angeblich vorhandenen Undichtigkeit im Kühlsystem Stellung zu nehmen.
welche Erfahrungen in den Städten Wien, Zürich, Bern und Utrecht mit Drugchecking-Projekten gesammelt wurden,
welche Voraussetzungen für die Einführung eines Modellprojektes „Drugchecking und Prävention“ in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht zu schaffen wären und inwieweit diese Voraussetzungen in Berlin derzeit bestehen,
welche Ergebnisse das von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz unterstützte Symposium „Drugchecking als Strategie der Gesundheitsförderung für Konsumenten illegaler Drogen“, das am 6. Mai 2011 stattfand, verzeichnete und
Das Abgeordnetenhaus von Berlin fordert den Senat auf, zum angekündigten Verfahren zur Erleichterung der Beantragung von Handwerkerparkausweisen im Aktionsprogramm Handwerk 2011 bis zum 15. August 2011 zu berichten. Insbesondere soll über die Vorschläge der Handwerkskammer von Berlin für eine umsetzbare Optimierung der Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung berichtet werden und über die Stellungnahme des Senats hierzu.
Entwürfe von Bauleitplänen im Internet veröffentlichen und Stellungnahmen über das Internet ermöglichen
Der Senat möge für den eigenen Zuständigkeitsbereich sicherstellen und bei den Bezirken darauf hinwirken, dass bei allen Bauleitplanverfahren der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie denen der Berliner Bezirke die Schritte der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der öffentlichen Auslegung auch online erfolgen und somit alle dafür erforderlichen Unterlagen auf den Internetpräsentationen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie auf denen der Bezirke eingestellt werden und abrufbar sind.
Weiterentwicklung des Adressraums Internet – Unterstützung der Einführung der Top-Level-Domain „.berlin“
Der Senat wird aufgefordert, angesichts der aktuellen Entscheidung der ICANN zur Vergabe neuer regionaler Top-Level-Domains nach Rücksprache mit weiteren Großstädten Varianten der Beteiligung der Stadt Berlin im Vergabeverfahren der Top-Level-Domain „.berlin“ zu prüfen.
Die Volksinitiative gemäß Artikel 61 Absatz 1 der Verfassung von Berlin „Frische Luft für Berlin“ – Drucksache 16/4115 – wird nach Durchführung des Verfahrens gemäß § 9 des Abstimmungsgesetzes für abgeschlossen erklärt.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuordnung der aus der Anlage ersichtlichen Grundstücke bzw. Teilflächen zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin – SILB – mit Wirkung vom 1. Januar 2012 zu.