Protocol of the Session on June 23, 2011

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Sind Spree und Havel jetzt gerettet? Konsequenzen aus den von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung gestoppten Ausbauplanungen

Bitte schön, Herr Buchholz!

Vielen Dank! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Konsequenzen sieht der Senat durch die deutliche Reduzierung der Ausbauplanungen für die Wasserstraßen in Ostdeutschland, insbesondere für den Ausbau von Spree und Havel und für diverse Brücken in Berlin, die bisher abgerissen und neu gebaut werden sollten?

2. Wie bewertet der Senat die Einstellung der Planfeststellungsverfahren zur Abbaggerung des sogenannten Spandauer Horns – Mündung der Spree in die Havel – und für den Neubau der Rohrdammbrücke durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, und wurde er bei dieser Entscheidung einbezogen?

Danke schön! – Die Senatorin für Stadtentwicklung! – Bitte schön, Frau Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich, Herr Abgeordneter Buchholz, bleiben Spree und Havel in Berlin als wesentliche Wasserstraßen gerettet.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Das Projekt des Ausbaus der Wasserstraße HannoverMagdeburg-Berlin – wie Sie wissen, das Projekt 17 – ist von den derzeitigen Überlegungen des Bundes, die dem Deutschen Bundestag mitgeteilt worden sind, nach aktuellen Informationen nicht unmittelbar betroffen. Der Bund strebt weiter eine Fertigstellung des für die regionale Wertschöpfung als Projekt 17 wichtigen Infrastrukturprojektes an. Die neueste Aussage heißt, dass begonnene Projekte nicht von möglichen Einstellungen betroffen sein werden. Das ist die Antwort auf den ersten Teil Ihrer Frage.

Es gibt aber – wie Sie wissen und wie wir miteinander diskutiert haben, auch gemeinsam mit der Wasser- und Schifffahrtsdirektion – eine Einstellung der Planfeststellungsverfahren, die mit dem Senat abgestimmt waren, die nunmehr – das ist Voraussetzung für die Planung – den Ausbau und die Strecke an der Spandauer Havel und der Spree zwischen ihrer Mündung und der Schleuse in Charlottenburg in einem neuen Verfahren zusammenfassen werden. Das ist das Entscheidende. Hier soll auf Uferabgrabungen so weit wie möglich verzichtet werden. Die Strecke soll größtenteils nur für einen eingeschränkten Begegnungsverkehr ausgelegt werden. Die Spreemündung soll im Bereich des Spandauer Horns im Rahmen eines neuen Bau- und Genehmigungsverfahrens vollständig angepasst und in dieses Genehmigungsverfahren integriert werden.

Die Planungen stehen also nach unserer Überzeugung im Grundsatz im Einklang mit dem Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 10. Juli 2008 – Sie erinnern sich. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unterstützt das Vorgehen des zügigen Ausbaus des Projekts 17 allerdings nach Maßgabe der nunmehr zu verändernden oder in Veränderung befindlichen Planung.

Danke schön! – Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Buchholz. Dazu hat er das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Sie haben ausgeführt, dass die Forderungen des Berliner Abgeordnetenhauses damit teilweise umgesetzt werden. Ich habe eine konkrete Nachfrage: Es sind mehrere wirkliche Brückenabrisse im Rahmen des Projekts 17 geplant, beispielsweise die große Freybrücke, also die Heerstraßenbrücke in Spandau, die Charlottenbrücke, die Schulenburgbrücke. Wird es diese Abrisse und Neubauten geben, oder sind sie jetzt obsolet?

Frau Senatorin Junge-Reyer, bitte!

Herr Buchholz! Wir stimmen mit den zuständigen Behörden auf Bundesebene jeweils zu den einzelnen Brücken die Verfahren ab, orientiert an den neuen Aussagen des Bundes, dass sie die Brücken erst dann anfassen wollen, wenn tatsächlich nicht nur eine Notwendigkeit aus der Sicht der Wasserstraßensituation gegeben ist, eine Brücke um- oder neu zu bauen, sondern wenn der Brückenbau oder das Brückenbauwerk selbst dies erforderlich macht.

Konkret habe ich mich nach der Freybrücke erkundigt. Der Neubau bzw. der Umbau der Freybrücke wird nicht infrage gestellt, vor allem deshalb nicht, weil sich die Freybrücke in einem Zustand befindet, bei dem eine Ersatzbrücke oder ein Ersatzneubau erforderlich ist. Danach soll entschieden werden. Es gilt das Kriterium, wo aus technischen und bautechnischen Gründen ein Brückenbau erforderlich ist. Es werden Prioritäten gesetzt. Diese Brückenbauten werden zuerst vollständig umgebaut.

Danke schön, Frau Senatorin! – Es gibt keine Nachfragen mehr.

Dann geht es weiter mit der Frage des Kollegen Goiny von der CDU-Fraktion zum Thema

Kann der Senat die Finanzierung der Charité bedarfsgerecht sichern?

Bitte schön, Herr Goiny!

Herr Präsident, vielen Dank! – Ich frage den Senat:

1. Reicht die Liquidität der Charité aus, um den laufenden Betrieb zu sichern, bzw. inwieweit ist der Senat in der Lage, die Liquidität ggf. auf welchem Wege sicherzustellen?

2. Ist der Senat bereit, Investitionen der Charité vorzufinanzieren, insbesondere dann, wenn es sich um Rationalisierungsinvestitionen handelt oder um Investitionen, die für den wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Erfolg der Charité von wesentlicher Bedeutung sind?

Danke schön, Herr Abgeordneter Goiny! – Der Bildungssenator Prof. Zöllner ist auf dem Sprung und hat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Goiny! Zu Ihrer ersten Frage: Die Liquidität wird im Rahmen des Finanzcontrollings laufend von der Charité geprüft. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit darf die Charité mit Zustimmung des Aufsichtsrates Kredite zur Deckung eines kurzfristigen Mittelbedarfes aufnehmen. Der Aufsichtsrat hat – falls dies im Jahre 2011 erforderlich sein sollte – der Aufnahme von möglicherweise kurzfristig notwendigen Betriebsmittelkrediten von bis zu 20 Millionen Euro zugestimmt. Der Vorstand geht aufgrund seiner Planung gegenwärtig davon aus, die Kreditlinie nicht in Anspruch nehmen zu müssen.

Zur Frage 2: Der Senat ist grundsätzlich bereit, im Einzelfall Investitionen aus dem Landeshaushalt vorzufinanzieren, die aus damit verbundenen Betriebskosteneinsparungen refinanziert werden können. Er sieht darin eine Möglichkeit, sachlich notwendige und betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen zu tätigen.

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Goiny? – Bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Können Sie ein Beispiel nennen, wo aus Ihrer Sicht solch eine Investitionsmaßnahme kurz- oder mittelfristig infrage kommen könnte?

Herr Senator Prof. Zöllner – bitte!

Ich könnte Beispiele nennen. Nur wenn ich sie jetzt nennen würde, würden sie den Eindruck eines hohen Konkretisierungsgrades erwecken, den ich jetzt vermeiden möchte.

[Zuruf von Christian Goiny (CDU)]

Danke schön, Herr Senator!

Dann geht es weiter mit einer Frage des Kollegen Ziller von Bündnis 90/ Die Grünen zu dem Thema

Zukunft der Freiwilligendienstplätze – FÖJ/FSJ – im Land Berlin

was immer das heißen mag! – Bitte schön, Herr Ziller!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Welche Auswirkungen hat das Aussetzen des Wehrdienstes und das daran gekoppelte Ende des Zivildienstes auf die Struktur und auf Platzangebote für die Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr – FSJ – und Freiwilliges Ökologisches Jahr – FÖJ – in Berlin?

2. Steht der Senat zu seiner im September 2010 gemachten Aussage, die 75 Plätze im bisherigen „FÖJ als Zivildienst“ zur Unterstützung des Berliner Umwelt- und Naturschutzes zu sichern?

Danke schön! – Jetzt ist Frau Lompscher mit einer Antwort an der Reihe. – Frau Senatorin – bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ziller! Die Abkürzungen sind schon erläutert worden, insofern werde ich sie verwenden. – Zu Ihrer ersten Frage: Das kann noch nicht abschließend beantwortet werden. Im Rahmen der Neustrukturierung der Freiwilligendienste durch den Bund wurde zwischen Bund und Ländern vereinbart, dass die Zuschüsse für die pädagogische Begleitung durch den Bund von derzeit 153 Euro auf bis zu 200 Euro und weitere 50 Euro für sozial Benachteiligte aufgestockt werden sollen. Weitere Kosten für die Freiwilligen, wie Taschengeld, Sozialversicherungsbeiträge usw., werden im Freiwilligen Sozialen Jahr von den Einsatzstellen getragen. Grundsätzlich

wird das Freiwillige Soziale Jahr maßgeblich von den zivilgesellschaftlichen Trägern durchgeführt.

Derzeit ist auch bundesweit eine starke Nachfrage nach dem FSJ zu verzeichnen. Aktuell werden über 50 000 Anmeldungen genannt. Für Berlin haben wir derzeit weit über 2 000 Plätze pro Jahr. Aber auch in Berlin kann davon ausgegangen werden, dass die Zahlen steigen könnten. Der Bund hat sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dazu verpflichtet, insgesamt 70 000 Plätze in den Bundesfreiwilligendiensten zu bezuschussen. Davon sind 35 000 Plätze für den generationenübergreifenden Bundesfreiwilligendienst und 35 000 für die Jugendfreiwilligendienste, also Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr, vorgesehen.

Durch die Aussetzung von Wehrdienst und damit auch Zivildienst, aber auch aufgrund der veränderten Finanzierungsmodalitäten des Bundes ist eine Neukonzipierung des Freiwilligen Ökologischen Jahres im Land Berlin erforderlich. Bisher wurden insgesamt rund 295 FÖJPlätze in Berlin angeboten, darunter 75 Plätze für Freiwillige, die ein FÖJ als anerkannte Kriegsdienstverweigerer geleistet haben. Die 220 Teilnehmerplätze des sogenannten regulären FÖJ werden derzeit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, aus Bundes- und aus Landesmitteln finanziert. Hier fördert der Bund die pädagogische Begleitung derzeit mit einem Festbetrag von 153 Euro pro Teilnehmer und Monat. Die 75 FÖJ-Plätze für anerkannte Kriegsdienstverweigerer konnten zusätzlich zu den genannten 220 regulären FÖJ-Plätzen von den Trägern angeboten werden, da sie ohne zusätzliche Landesmittel finanziert werden konnten.

[Mieke Senftleben (FDP): Ist doch schon was!]

Ein Teil der Plätze, insgesamt 30, wurde mit Mitteln des Bundesamts für Zivildienst in Höhe von 421,50 Euro und ESF-Mitteln, ein weiterer Teil, nämlich 45 Plätze, aus den gleichen Mitteln des Bundesamts plus Eigenmitteln der Träger finanziert. Aufgrund der geänderten Finanzierungsmodalitäten entsteht also bei diesen rund 75 FÖJPlätzen eine Finanzierungslücke von derzeit rund 240 000 Euro, die durch die angekündigte Erhöhung der Bundesförderung auf 200 Euro pro Teilnehmer und Monat zwar minimiert, aber nicht vollständig kompensiert werden dürfte.

Daraus ergibt sich die Antwort auf ihre zweite Frage. Durch die komplexe Förderstruktur, die ich gerade erläutert habe, führen Veränderungen auf der einen Stelle zu tiefgreifenden Auswirkungen im Gesamtsystem. Wir können derzeit noch keine abschließenden und verbindlichen Aussagen machen, weil sich der Bund nicht abschließend und verbindlich geäußert hat. Das betrifft auch die zukünftige Platzzahl im Freiwilligen Ökologischen Jahr in Berlin. Der Senat und ich persönlich setzen sich sehr intensiv dafür ein, dass die Zahl der Plätze im Freiwilligen Ökologischen Jahr insgesamt erhalten werden kann. Bevor die zukünftigen Fördermodalitäten des Bundes jedoch nicht abschließend und verbindlich bekannt sind, können wir nach außen hin nur Zusagen treffen,

soweit wir verbindlich wissen, dass wir sie auch einhalten können.

Sofern die Bundesförderung erhöht wird, ist beabsichtigt, die dadurch frei werdenden Landesmittel zur Finanzierung von ehemaligen FÖJ-Plätzen für anerkannte Kriegsdienstverweigerer einzusetzen. Das alles führt mich zu meiner Schlussbemerkung, dass es derzeit nicht möglich ist, den Erhalt dieser 75 bisherigen Plätze für Kriegsdienstverweigerer verbindlich zuzusagen.

Danke schön, Frau Senatorin Lompscher! – Herr Ziller, eine Nachfrage? – Bitte!

Rechnen Sie damit, dass angesichts des doppelten Abiturjahrgangs im nächsten Jahr eine höhere Nachfrage entsteht,