Protokoll der Sitzung vom 01.09.2011

Beschlussempfehlung Recht Drs 16/4289 Antrag der FDP Drs 16/3788

mehrheitlich gegen FDP bei Enthaltung CDU und Grüne abgelehnt

Lfd. Nr. 14 a: Beschlussempfehlung

Keine Unterzeichnung eines mangelhaften Glücksspielstaatsvertrages (I) – bürgerrechtsfeindliche Netzsperren verhindern!

Beschlussempfehlung Haupt Drs 16/4310 Antrag der FDP Drs 16/4147

mehrheitlich gegen Grüne und FDP bei Enthaltung CDU abgelehnt

Lfd. Nr. 14 b: Beschlussempfehlung

Keine Unterzeichnung eines mangelhaften Glücksspielstaatsvertrages (II) – sinnvoller Wettbewerb bei Sportwettenkonzessionen!

Beschlussempfehlung Haupt Drs 16/4311 Antrag der FDP Drs 16/4148

mehrheitlich gegen FDP abgelehnt

Lfd. Nr. 16: Beschlussempfehlungen

Regionalbahnhof Köpenick bauen!

Beschlussempfehlungen StadtVerk und Haupt Drs 16/4313 Antrag der CDU Drs 16/3751

mehrheitlich gegen CDU und Grüne bei Enthaltung FDP auch mit geändertem Berichtsdatum „31. 8. 2011“ abgelehnt

Lfd. Nr. 17: Beschlussempfehlungen

Drogenspürhunde im Strafvollzug stärker einsetzen!

Beschlussempfehlungen Recht und Haupt Drs 16/4314 Antrag der FDP Drs 16/2218

mehrheitlich gegen CDU und FDP auch mit neuem Berichtsdatum „30. 9. 2011“ abgelehnt

Lfd. Nr. 18: Beschlussempfehlung

Berlin digitalisiert seine Programm- und Filmkunstkinos

Beschlussempfehlung EuroBundMedienBerlBra Drs 16/4317 Antrag der CDU Drs 16/3205

mehrheitlich gegen CDU und Grüne abgelehnt

Lfd. Nr. 19: Beschlussempfehlung

Umweltinformationen für Migrantinnen und Migranten bereitstellen

Beschlussempfehlung GesUmVer Drs 16/4356 Antrag der Grünen Drs 16/3308

mehrheitlich gegen Grüne bei Enthaltung FDP abgelehnt

Anlage 2

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Freundschaft zwischen Deutschland und Polen – Berlin und Warschau vertiefen ihre Partnerschaft

Enge Beziehungen zwischen Deutschland und Polen sind nach der leidvollen Geschichte Polens für uns Deutsche ein historischer Auftrag. Die dunklen Kapitel der deutschpolnischen Geschichte liegen hinter uns, wir dürfen sie jedoch nie vergessen. Mit dem Überfall auf Polen am 1. September 1939 begann Deutschland den Zweiten Weltkrieg. Millionen Menschen verloren durch die verbrecherische Besatzung ihr Leben. Der Holocaust löschte auch in Polen millionenfach Leben und blühende jüdische Kultur aus.

Aus dieser gemeinsamen Geschichte erwächst unsere Verantwortung für die Zukunft. Der Weltfriedenstag mahnt uns, gemeinsam für den Frieden und für die europäische Einigung einzutreten.

Seit dem Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970 sind Gewaltverzicht und Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen in Europa geltendes Völkerrecht. Dieser historische Vertrag hat die Weichen für die Aussöhnung zwischen Deutschland und Polen gestellt. Mit dem Grenzvertrag von 1990 und dem Nachbarschaftsvertrag von 1991 hat das vereinte Deutschland die Grundlage für eine enge, partnerschaftliche und zukunftsorientierte Zusammenarbeit geschaffen, auch zwischen den beiden Hauptstädten Warschau und Berlin.

Beide Städte verbindet eine nun 20-jährige Städtepartnerschaft. Mit der geschlossenen „Rahmenvereinbarung über gegenseitige Zusammenarbeit zwischen Berlin und Warschau“ hat sich eine vertrauensvolle Verbindung zum beiderseitigen Vorteil entwickelt. Durch den stetigen Austausch von Wissen und Erfahrung sind Berlin und Warschau die Vorreiter einer Vertiefung der deutschpolnischen Beziehungen. Sie erfüllen diese mit Leben. Der auf polnischer Seite von vielen erbrachte Vertrauensvorschuss hat diese Partnerschaft möglich gemacht.

Gerade am 50. Jahrestag des Mauerbaus spricht das Abgeordnetenhaus von Berlin Polen für seinen wesentlichen Beitrag zum Ende des Kalten Krieges und zum Fall der Mauer großen Dank aus. Ohne die polnische Freiheitsbewegung wären Deutschland und Berlin heute nicht wiedervereinigt.

Im Geiste des Nachbarschaftsvertrags von 1991 ist es das Ziel Berlins, zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit und zur Überwindung wirtschaftlicher und sozialer Unterschiede beizutragen. Für Berlin ist dabei die 2006 ins Leben gerufene Oder-Partnerschaft von herausragender Bedeutung. Der Regionalverbund zwischen den Bundes

ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und den Woiwodschaften Großpolen, Westpommern, Niederschlesien und Lubuski entwickelt sich durch politische und infrastrukturelle Vernetzung zu einem dynamischen Wirtschaftsraum, der sich mit anderen europäischen Wirtschaftsräumen messen kann.

Nicht erst seit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 tragen Deutschland und Polen gemeinsam Verantwortung für Frieden und Verständigung in und außerhalb Europas. Für Polens Schlüsselrolle bei der Gestaltung der europäischen Nachbarschaftspolitik steht Berlin als verlässlicher Partner zur Seite. Wir begrüßen und unterstützen daher die Schwerpunkte der polnischen EU-Ratspräsidentschaft.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin bekräftigt das Ziel, die vielfältigen Beziehungen zwischen Deutschland und Polen auf allen Ebenen auszubauen und die Freundschaft zwischen Deutschen und Polen weiter zu vertiefen.

Willy-Brandt-Flughafen zeitgerecht in Betrieb nehmen – Belastungen für die Bevölkerung gering halten

Der neue Willy-Brandt-Flughafen am Standort Schönefeld ist ein wichtiger Standort- und Wirtschaftsfaktor für Berlin und Brandenburg. Er sorgt für eine bessere Anbindung Berlins an das internationale Flugliniennetz. Dies sichert und schafft mehrere Zehntausend Arbeitsplätze direkt und 100 000 indirekt durch die Effekte für Wirtschaft, Tourismus und Dienstleistungen. Eine Steigerung der Anzahl der Interkontinentalverbindungen ist dafür unerlässlich.

Das Abgeordnetenhaus begrüßt daher den zügigen Fortgang der Bauarbeiten und erwartet eine termingerechte Inbetriebnahme des Willy-Brandt-Flughafens im Juni 2012. Das Abgeordnetenhaus bekräftigt den Willen, die Belastungen für die Bevölkerung im Umfeld des Flughafens und im Einzugsbereich der Flugrouten zu begrenzen. Die Programme für Lärmschutzmaßnahmen sind daher zügig und unbürokratisch umzusetzen und gegebenenfalls auszuweiten.

Das Abgeordnetenhaus unterstützt den Senat in seinem Bestreben, die von der Deutschen Flugsicherung vorgelegten Flugrouten noch einmal in einzelnen Punkten überprüfen zu lassen. Der vorgelegte Vorschlag ist Ergebnis eines langen Diskussionsprozesses unter Einbeziehung der betroffenen Brandenburger Gemeinden und Berliner Bezirke, der bereits an vielen Punkten zu Veränderungen der Routen geführt hat. Insbesondere da, wo durch die Veränderungen Anwohnerinnen und Anwohner

neu betroffen sind, haben Umweltbundesamt und Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die Verpflichtung zu einer vertieften Verträglichkeitsprüfung und zur Erwägung von Alternativrouten. Dabei dürfen Aspekte der Wirtschaftlichkeit und einer einfacheren Organisation des Flugbetriebs, soweit sie nicht eindeutig sicherheitsrelevant sind, nicht den Ausschlag geben.

Die vom Senat gegenüber den Bundesbehörden eingeforderte Prüfung der Alternativen zur Müggelseeroute soll in diesem Sinne erfolgen. Das Abgeordnetenhaus erwartet von der Bundesregierung, ihren Einfluss geltend zu machen, um dem Begehren von Landesregierung, Landesparlament und der betroffenen Bevölkerung hinsichtlich der Alternativen zu den von der Flugsicherung vorgelegten Flugrouten nachzukommen.

Wirtschaftskriminalität wirksam bekämpfen – Managerhaftung verschärfen

Der Senat wird aufgefordert, im Bundesrat die Gesetzesinitiative für eine Verschärfung des Wirtschaftsstrafrechts zu ergreifen. Ziel ist ein wirksamer Schutz öffentlichen und privaten Vermögens vor unverantwortlichen Risikogeschäften. Dazu ist insbesondere die Haftung von Managern zu erweitern und zu präzisieren. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu prüfen, ob

die Sorgfaltspflichten und Verantwortlichkeiten der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften gemäß § 93 Aktiengesetz um eine Strafbarkeitsnorm ergänzt werden können,

ein Gefährdungstatbestand geschaffen werden kann, der bei Kredit- und Kreditersatzgeschäften gravierende Verstöße gegen Prüfungs- und Informationspflichten unter Strafe stellt. Hierzu soll die Ordnungswidrigkeit nach § 56 Abs. 3 Nr. 4 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Kreditwesengesetz zu einem Straftatbestand heraufgestuft werden;

Risikogeschäfte von Zweckgesellschaften der Finanzinstitute außerhalb der eigenen Bilanz eingeschränkt werden können.

Außerdem ist zu prüfen, wie die zivilrechtliche Haftung von Managern so verschärft werden kann, dass die Geschädigten den Ersatz des erlittenen Schadens effektiver durchsetzen können.