Nach der kurzen, prägnanten Arbeit können wir feststellen: Der Untersuchungsausschuss hat vieles offengelegt. Ich habe bereits auf unserer Pressekonferenz gesagt, dass man meinen könnte, die Buchstaben HOWOGE stünden jetzt für hochgradige Verfilzung, obskure Machenschaften, widerrechtliche Vergabe, offensichtliches Kontrollversagen, gescheiterte Steuerungsversuche und ein erschütterndes Ergebnis.
Aus Sicht unsrer Fraktion hat der Ausschussvorsitzende in der Tat einen sehr objektiv abwägenden Bericht vorgelegt. Das Dokument, das Sie durchgepeitscht haben, ist ein rot-rotes Dokument der Schönfärberei. Das wissen Sie auch, Herr Buchholz.
Natürlich hat die Opposition aufgrund dieses Umstands auch das Recht wahrgenommen, ein Minderheitenvotum darzulegen,
das Minderheitenvotum des Ausschussvorsitzenden plus die politische Bewertung der Fraktionen, die Sie sich als Regierungsfraktion ja gespart haben. Sie haben gar keine politische Bewertung abgegeben, sondern nur den Bericht. Insofern wäre ich da ganz zurückhaltend, Herr Buchholz.
Zu den einzelnen Punkten: Die HOWOGE hat eine Vielzahl an Aufträgen an die Baufirmen des SPDAbgeordneten Hillenberg vergeben. Knapp die Hälfte der von seinen Firmen sanierten Wohnungen waren solche der HOWOGE. Ein Zusammenhang zwischen Auftragsvergabe und der Mitgliedschaft in der sozialdemokratischen Partei ist nach den Ergebnissen offenkundig. Das ist auch durch die Zeugenvernehmungen belegt. Ich zitiere an der Stelle. Der Kollege Hillenberg gab selbst an, er habe ohne diese Kontakte
Das Zuschieben von Aufträgen unter Parteifreunden bei gleichzeitiger Ausschaltung von Wettbewerb ist die praktizierte Form von Genossenfilz bei der SPD.
Diese obskuren Machenschaften wurden über Jahre hinweg betrieben. Das war ja kein Einzelfall. Die Ermittlungen des Untersuchungsausschusses haben gezeigt, dass durch die Vergaberechtsabteilung der HOWOGE selbst noch auf eine Ausschreibungspflicht hingewiesen worden ist, die von den Geschäftsführern konsequent ignoriert wurde. Dafür wurden die Geschäftsführer zu Recht entlassen. Es wurden zu Recht Konsequenzen gezogen.
Es ist aber gar nicht die Aufgabe des Ausschusses gewesen, Herr Buchholz, die widerrechtliche Vergabe im Einzelnen zu untersuchen. Da haben Sie recht. Das hat bereits eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dem Unterausschuss Beteiligungsmanagement des Hauptausschusses vorgelegt. Die Wirtschaftsprüfer stellten in mindestens 18 Fällen fest, dass gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Eine Vielzahl der überprüften Vergabeverstöße bezog sich auf Aufträge an Firmen des Kollegen Hillenberg. Diese Frage musste der Untersuchungsausschuss nicht klären, sondern vielmehr, ob der Senat darüber Bescheid wusste und die Aufsichtgremien richtig funktioniert haben. Wie sah die Kontrolle im einzelnen aus? – Die vom Untersuchungsausschuss befragten Aufsichtsratsmitglieder wollen von Vergaberechtsverstößen nichts gewusst haben. Die dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellten Akten zeigen allerdings auch, dass es genügend Anlässe gegeben hätte, bei denen der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion besser hätte wahrnehmen können und nachhaken müssen. So hat die Geschäftsführung bereits im Jahr 2003 dem Aufsichtsrat unterbreitet, dass auf Ausschreibungen wurde. Der Aufsichtsrat hat das zur Kenntnis genommen. Ferner thematisierte die Geschäftsführung wiederholt, die HOWOGE sei kein öffentlicher Auftraggeber. All das hat unter Kenntnis dieser Umstände nie dazu geführt, dass sich auch nur ein Aufsichtsratmitglied die Vergabepraxis einmal genauer angesehen oder sie durchleuchtet hätte. Aus unserer Sicht ist es offenbar, dass der Aufsichtsrat seiner Verpflichtung zur Kontrolle nicht nachgekommen ist. Es handelt sich zu einem großen Teil um ein offensichtliches Kontrollversagen des Aufsichtsrats. Die Vorschläge des Vorsitzenden sind absolut richtig, hier mehr hinzusehen, wen man in derartige Gremien entsendet.
Die Frage ist aber auch, welche Rolle eigentlich der Eigentümer, das Land Berlin, vertreten einerseits durch die Senatsverwaltung für Finanzen und auf der anderen Seite durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, spielte. Beide sind aus unserer Sicht ihrer Steuerungsfunktion nur unzureichend nachgekommen. Beide Senatoren haben an einem sogenannten Gesellschaftergespräch am 9. Juli teilgenommen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht
zweifelsfrei hervor, dass die Baunebenkosten mindestens in einem Projekt so hoch sind, dass sie hätten ausgeschrieben werden müssen. Beide Senatoren haben nicht den Anlass zur Nachfrage gesehen. Während Herr Sarrazin zur Entlastung der beiden Geschäftsführer anschließend im Rahmen des Gerichtsprozesses feststellte, dass die rechtswidrige Vergabe ersichtlich war und von ihm gebilligt worden ist, gab Frau Junge-Reyer hingegen im Untersuchungsausschuss an, für sie sei das nicht erkennbar gewesen. Frau Bausenatorin! Eigentlich muss man bei einer Senatorin mit solch langjähriger Fachkenntnis davon ausgehen, dass sie einen solchen Rechtsbruch erkennen musste, ihn nicht erkennen wollte oder nicht dazu in der Lage war. Beides wäre schlimm. Insofern haben wir uns auch zu dieser Fehlleistung klar positioniert.
Im Ergebnis kommen wir zu einem erschütternden Resultat. Neben der Verantwortung der damaligen Geschäftsführer bleibt ein Kontrollversagen des Aufsichtsrats und ein Steuerungsversagen des rot-roten Senats festzuhalten. Der Aufsichtsrat ist in der Zusammensetzung nicht den erfolgten Hinweisen nachgegangen, er hat seine Kontrollfunktion nicht wirklich ausgeübt. In der Tat, Herr Kollege Buchholz, Frau Junge-Reyer hat als Staatssekretärin im Jahr 2002 zwar die städtischen Wohnungsbaugesellschaften auf die Ausschreibungspflicht mit einem Rundschreiben hingewiesen, sie hat jedoch in den darauffolgenden neun Jahren nichts getan, um das zu überwachen. Hinzu kommt – das wissen Sie auch –, dass ein solches Rundschreiben nicht nur juristisch unverbindlich ist, sondern der Senat juristisch nur mittels einer Weisung des Eigentümers hätte handeln können. Hier war man nicht nur mit dem falschen Mittel, sondern hier war auch noch der Nichtzuständige unterwegs, denn eine Weisung des Finanzsenators Sarrazin hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben.
Der Auslöser der HOWOGE-Affäre ist die Verflechtung von privaten Interessen des SPD-Abgeordneten Hillenberg auf der einen Seite und der nichtöffentlichen Vergabe von Aufträgen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE auf der anderen Seite. Dieser SPD-Filz allein hätte schon den Einsatz eines Untersuchungsausschusses gerechtfertigt. Ein Skandal darüber hinaus ist, Frau Bausenatorin, die Behinderung der Untersuchung durch Ihre Behörde, die der Aufforderung nach Überlassung von Akten nur unzureichend nachkam. Während erst sehr spät lediglich vier Aktenordner aus Ihrem Haus – die relevanten Akten wurden, wie wir erst später erfuhren, zum großen Teil vernichtet – zur Verfügung gestellt wurden, präsentierten Sie uns bei einem Ortstermin 122 Akten zum gleichen Thema. Die Senatsverwaltung gab zu, dem Untersuchungsausschuss die Akten bereits vorsortiert zu haben. Auch das widerspricht der verfassungsmäßigen Stellung eines Untersuchungsausschusses. Sie haben somit für die Aufklärung wichtige Daten vorenthalten, weil sie vernichtet worden sind. Insofern erschwert das die Arbeit eines Untersuchungsausschusses zu konkreten Ergebnissen zu kommen. Wenn keine Akten
Deshalb, meine Damen und Herren, nutze ich an dieser Stelle – hier wurden ja heute viele Kolleginnen und Kollegen verabschiedet – die Gelegenheit, Sie, Frau JungeReyer, zu verabschieden. Ich glaube, gleich welcher Senat gebildet werden wird, Sie werden dem weiteren Senat nicht mehr angehören. Das hat auch etwas damit zu tun, wie Sie bei diesen Affären agiert haben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede auch mein Dank an den Ausschussvorsitzenden und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschusses für ihre hervorragende Arbeit. Ich bedanke mich speziell bei Herrn Zimmer für seine sachliche, kompetente und ruhige Art, mit der er den Ausschuss geleitet und durch manche Klippe geführt hat. Das ist ihm hervorragend gelungen. – Danke schön!
Der Untersuchungsausschuss HOWOGE hat am 24. August dem Abgeordnetenhaus seinen Bericht vorgelegt. Die Arbeit des Ausschusses brachte im Wesentlichen keine neuen Erkenntnisse. Im Hauptausschuss und im Unterausschuss Beteiligungsmanagement und Controlling wurden vorab die Vorgänge um die Vergabepraxis der HOWOGE umfassend beraten und dargelegt. Die angeforderten relevanten Unterlagen standen den Ausschussmitgliedern zur Verfügung. Damit will ich aber nicht sagen, dass alles rechtens und in Ordnung gewesen ist.
Zu den Ergebnissen des Ausschusses: Es hat sich bestätigt, dass die Vergabepraxis der HOWOGE in der Vergangenheit teilweise rechtswidrig gewesen ist. Aber auch wenn die Opposition bei ihrer Bewertung zu den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses auffällig oft auf die Formulierungen wie „hätte“, „könnte“ und „aber“ zurückgreift, bleibt es dennoch bei der Feststellung, dass der Stadtentwicklungssenatorin Junge-Reyer nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie von der rechtswidrigen Auftragsvergabe der HOWOGE wusste. Vielmehr konnte anhand von Protokollen des Aufsichtsrats der HOWOGE nachvollzogen werden, dass Mitarbeiter der Stadtentwicklungsverwaltung wiederholt auf die Notwendigkeit von Ausschreibungen bei Auftragsvergabe hinwiesen. So zum Beispiel im Dezember 2003. Dem Protokoll der 60. Sitzung des Aufsichtsrats ist zu entnehmen, dass die Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung davon ausgingen, dass es bei Vergabe von Leistungen zu
einer europaweiten Ausschreibung kommen werde. Letztlich – das ist bereits erwähnt worden – gibt es auch ein Schreiben der damaligen Staatssekretärin Junge-Reyer vom 31. Juli 2002, das die städtischen Wohnungsbaugesellschaften als öffentliche Unternehmen aufforderte, sich an die Vergaberichtlinien zu halten.
In diesem Zusammenhang ist die Bewertung des Schreibens durch die Geschäftsführer der HOWOGE interessant. Sie stuften dieses Schreiben als ein eher unverbindliches Rundschreiben ein. Da muss man sich schon fragen, was ist das für ein Verhältnis von Verwaltung und Landesunternehmen? Dieses Verhältnis muss offenbar dringend geklärt werden.
Das in der Öffentlichkeit bekannt gewordene Schreiben des ehemaligen Finanzsenators Dr. Sarrazin an den ehemaligen Geschäftsführer der HOWOGE, Herrn Adam, hat Fragen nach der Rolle der Stadtentwicklungssenatorin bei der Vergabepraxis der HOWOGE aufgeworfen. In diesem Schreiben berichtete Dr. Sarrazin von einem Senatorengespräch aus dem Juni 2006. Dieses Schreiben war letztlich der Anlass für die Opposition, den Untersuchungsausschuss einzusetzen und ihn zu befragen. Immerhin schrieb Herr Dr. Sarrazin im September 2010:
Sie hatten dargestellt, dass die Form der Direktvergabe ohne förmliche Ausschreibung aus verschiedenen Planungsbüros die wirtschaftlichste Lösung für die HOWOGE war.
Ich habe diese Vorgehensweise der HOWOGE aus wirtschaftlichen Gründen zum Wohl der Gesellschaft und damit auch des Gesellschafters, des Landes Berlin, von Anfang an uneingeschränkt gebilligt.
Der von der Opposition erhoffte Kronzeuge gegen die Senatorin Junge-Reyer konnte nicht bestätigen, dass die Senatorin von diesem Vorgang Kenntnis hatte. Auch Nachfragen brachten keine neuen Erkenntnisse.
Kritisch hinterfragt wurde im Untersuchungsausschuss die Rolle des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hätte grundsätzlich mit dem Thema Vergabe sensibler umgehen müssen. Zwar kann ein Aufsichtsrat meiner Auffassung nach nicht in das operative Geschäft eingreifen, aber an der einen oder anderen Stelle zu geschäftlichen Vorgängen nachfragen, das kann und muss er schon. In dem Moment, in dem bei der HOWOGE eine neue Vergabestelle eingerichtet wurde, wäre eine Kontrolle der Funktionsfähigkeit der neu eingerichteten Organisationseinheit angemessen gewesen. Insbesondere dann, wenn die Auftragsvergabe schon einmal Thema war und Berichte der Geschäftsführung in diesem Punkt durchaus nachfragenswert gewesen wären. Nach Bekanntwerden der Vorgänge bei der HOWOGE veranlasste der Aufsichtsrat der HOWOGE eine Untersuchung der Vorgänge durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Im Ergebnis dieser Untersuchung wurden die Geschäftsführer der HOWOGE entlassen. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften wurden vom
Senat erneut angewiesen, als öffentliche Unternehmen die Vorgaben für die Vergabe von Aufträgen einzuhalten, und diese Vorgaben zur Auftragsvergabe wurden verschärft.
Auch das Ergebnis der vom Aufsichtsrat veranlassten Untersuchung sowie die daraus resultierenden Schlussfolgerungen und Vorgaben für die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften wurden bereits vor der Einsetzung des Untersuchungsausschusses in den entsprechenden Ausschüssen dargelegt und ausführlich beraten. So wurde im März 2010 im Zwischenbericht zur Vergabepraxis der HOWOGE von dem beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmen festgestellt, dass es in den vergangenen fünf Jahren zu mehreren Verstößen gegen das Vergaberecht kam. Dabei wurden Aufträge im Wert von mehr als 200 000 Euro ohne Ausschreibung vergeben, und es wurden Aufträge gestückelt, um ein Ausschreibungsverfahren zu umgehen.
Festgestellt werden muss, dass bei der rechtswidrigen Auftragsvergabe teilweise persönliche und auch Parteikontakte der Beteiligten eine Rolle spielten. So im Falle des Abgeordneten Hillenberg! Man kannte sich eben. Der ehemalige Finanzsenator Sarrazin hatte zumindest die Geschäftsführung in ihrer rechtswidrigen Vergabepraxis bestärkt und das Vorgehen sogar geduldet. Das ist kritikwürdig.
Es muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass bei der rechtswidrigen Vergabe von Aufträgen und Folgeaufträgen Kompetenz, Fachwissen und wirtschaftliche Ausführung der Aufträge im Vordergrund standen und den Ausschlag gaben. Aber auch das war rechtswidrig.
Anschließend muss zudem kritisiert werden, dass die Vernichtung von Akten zum Vorgang HOWOGE durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Arbeit des Untersuchungsausschusses behindert hat. Immerhin bedurfte es mehrerer Ermahnungen des Ausschussvorsitzenden zur Vervollständigung der Unterlagen. Eine zusätzliche Sitzung des Untersuchungsausschusses und sogar die Bildung eines Unterausschusses sowie die Inaugenscheinnahme der Aktenbestände in der Senatsverwaltung waren notwendig. Ob mit der Vernichtung von Akten gegen rechtliche Bestimmungen und Vorschriften verstoßen wurde, wurde vom Ausschuss nicht weiter verfolgt. Die Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Otto zur Verwaltung von Unterlagen in den Senatsverwaltungen erbrachte, dass die Aktenverwaltung und die Führung von Aktenplänen sehr unterschiedlich gehandhabt wird.
Eine Aktenführung, wie sie in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wohl ständige Praxis war, ist in Zukunft nicht hinzunehmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Berlin verstehen“ – diesem Slogan wohnen ganz andere Bedeutungen inne, als die Wohlfühlplakate auf der Straße uns glauben machen wollen. Im Untersuchungsausschuss „HOWOGE“ wie zuvor auch im Untersuchungsausschuss „Spreedreieck“ haben wir viel darüber herausgefunden, wie man Berlin auch verstehen kann, nämlich als Stadt, in der Gesetze und Regeln nicht für alle gelten, und als Stadt, in der vieles geht, wenn man nur die richtigen Leute kennt.
Mitte Juni 2009 lud der Wahlkreisabgeordnete Ralf Hillenberg zu einem sogenannten Bürgerforum in ein Lokal in Buch ein. Es ging um die geplante Sanierung von Plattenbauten, die die HOWOGE dort von einer anderen landeseigenen Gesellschaft übernommen hatte. Mit dabei waren Bernd Kirschner, der Geschäftsführer der HOWOGE, die Senatorin Ingeborg Junge-Reyer und eben Herr Hillenberg. Die drei hatten eines gemeinsam: Sie sind in der SPD.