Wahl der Präsidentin/des Präsidenten sowie von zwei Richterinnen/Richtern des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin
Das Abgeordnetenhaus hat gemäß § 1 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof vom 08. November 1990 (GVBl. S. 2246), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2011 (GVBl. S. 336), für die Dauer von sieben Jahren eine Präsidentin sowie eine Richterin und einen Richter als neue Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs gewählt.
Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses durch eine in der Jugendhilfe erfahrene oder tätige Person
Wahl von fünf Personen zu ordentlichen Mitgliedern des Gnadenausschusses und fünf weiteren Personen zu stellvertretenden Mitgliedern des Gnadenausschusses
Abschluss einer außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung des Landes Berlin mit der Bundesrepublik Deutschland zur Zuordnung der Eigentumsrechte an einer Liegenschaft
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Dem Abschluss der außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung des Landes Berlin mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, zur Zuordnung der Eigentumsrechte an der Liegenschaft Kronprinzenpalais in Berlin-Mitte, Unter den Linden 3 wird gemäß § 64 Absatz 2 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) zugestimmt.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuordnung der nachfolgend genannten Grundstücke bzw. Teilflächen zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) rückwirkend zum 1.4.2011 zu.