Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die verbleibende neunte Amtsperiode des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE)
Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, unter welchen Bedingungen und in welcher Form die Erbpachtverträge zwischen dem Land Berlin und der Spreepark Berlin GmbH über die Sondernutzungsfläche „Spreepark“ im Plänterwald inklusive aller Anlagen und ggf. Nebenabsprachen für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können, um eine transparente, öffentliche und ergebnisoffene Prüfung der zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten zu ermöglichen.
Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von öffentlichen Sportflächen, Hartriegelstr. 77 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof, zwecks Überführung des ehemaligen Schulstandortes in Erbbaurecht an einen privaten Schulträger
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 10. Februar 2012 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. März 2012 Drucksache 17/0213
Der Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der öffentlichen Sportflächen, Hartriegelstr. 77 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof, zwecks Überführung des ehemaligen Schulstandortes in Erbbaurecht an einen privaten Schulträger wird zugestimmt.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Dem Verkauf des Grundstücks Robert-Koch-Platz 9 in Berlin-Mitte wird zu den im Kaufvertrag vom 16.01.2012 zur Urkundenrolle-Nr. 2/2012 des Notars Rainer G. Kröger vereinbarten Bedingungen zugestimmt.
Entwurf des Bebauungsplans I-219 (HumboldtForum) für das Gelände zwischen Schloßbrücke, Schloßplatz, Liebknechtbrücke, Spree, Rathausbrücke, Schloßplatz, Schleusenbrücke und Spreekanal sowie die Rathausbrücke, einen Abschnitt der Spree und eine Teilfläche des Schloßplatzes im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 14. März 2012 und Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 21. März 2012 Drucksache 17/0235
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 21.2.2012 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans I-219 gemäß § 9 Abs. 3 i. V. mit § 8 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs zu.
Der Senat wird aufgefordert, gemäß Artikel 12 b EUV zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Proposal for a General Data Protection Regulation – COM(2012) 11/4 draft)“ – BRDrs. 52/12 im Bundesrat die Subsidiaritätsrüge zu erheben.
Der Senat wird weiter aufgefordert, sich gegenüber Bundesregierung und EU-Kommission für die Stärkung des Datenschutzes auf EU-Ebene im Wege der Novellierung per Richtlinie einzusetzen, um die Zuständigkeit der Länder zu wahren, das Datenschutzniveau im Land Berlin zu erhalten sowie die Anwendbarkeit des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 I GG sicherzustellen.
Das Abgeordnetenhaus stellt fest, dass die vorgeschlagene Vollregelung im Verordnungswege den Mitgliedsstaaten nahezu jeglichen Gestaltungsspielraum im Datenschutzrecht nehmen würde und das nationale Datenschutzrecht, das in Deutschland ein hohes Niveau hat, verdrängen würde. Zudem widerspricht die Schaffung von unmittelbaren Einwirkungsmöglichkeiten der Kommission der Kompetenzordnung der EU. Danach haben die Mitgliedsstaaten die Aufgabe, Rechtsakte der EU zu vollziehen und die zur Durchführung erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass bei Rechtsakten der EU die Zuständigkeitsverteilung zwischen EU und Mitgliedsstaaten beachtet wird.