Um dieses mietenpolitische Steuerungselement nutzen zu können, bedarf es klarer Vorgaben des Senats.
Den nach Wegfall der Anschlussförderung von drastischen Mieterhöhungen und Zwangsumzügen bedrohten Mietern muss endlich beigestanden werden. Das von RotRot erlassene Wohnraumgesetz ist hierzu absolut ungenügend. Die Versuche, hier nachzubessern, wurden auch hier im Hause blockiert, die Probleme negiert oder kleingeredet oder verleugnet.
Zum Vorschlag der Grünen muss ich gleichzeitig sagen: Zusätzlich zu der geforderten Expertenkommission wollen wir als Piraten auch eine öffentliche Debatte und eine breite Beteiligung der Bevölkerung an der Entwicklung eines StEP Wohnen. Die möchte ich hiermit einfordern.
[Antje Kapek (GRÜNE): Wir auch! Steht doch drin! – Dr. Klaus Lederer (LINKE): Der war wohl zu lang?]
Ihre Vorgaben für den Stadtentwicklungsplan Wohnen haben die Grünen wahrscheinlich schon für den Fall einer Regierungsübernahme in der Schublade gehabt.
Er liest sich nämlich eigentlich, muss ich sagen, für einen Antrag der Grünen relativ kompromissbereit und auch kompromissfähig. Ich kann deswegen auch nicht verstehen, warum die Koalition hier so streng mit diesem Plan umgeht.
Nachdem es nun mit der Regierungsübernahme der Grünen nicht geklappt hat, soll jetzt allerdings die Koalition gerade hier nachbessern, die eigentlich für diese völlige Fehlplanung und den Metropolenwahn bis jetzt die Verantwortung hatte. Ich sage nur die Stichworte sozialer Wohnungsbau, Bankenskandal, Schuldenberg. Die Grundlage der drohenden Wohnungsnot ist eigentlich vom letzten schwarz-roten Senat gelegt worden. Dass es dieses Mal jetzt funktioniert, das darf von unserer Seite bezweifelt werden,
Danke schön, Herr Kollege Prieß! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Hier wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt und mitberatend an den Ausschuss
für Bauen, Wohnen und Verkehr empfohlen. – Auch hier gibt es keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.
Mietspiegel 2013 – transparent aufstellen, Bestandsmieten stärker einbeziehen und energetische Eigenschaften sachgerecht berücksichtigen
Auch hat jede Fraktion wieder eine Redezeit von bis zu fünf Minuten. – Auch hier wieder hat Frau Kollegin Lompscher das Wort. – Bitte schön!
Aber ich verspreche ich Ihnen, dass es dann gut ist, wenn wir die eine Rederunde noch gestrichen kriegen, wo ich sonst eine Rede halten müsste.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der letzte Mietspiegel hat ja im Spätsommer 2011 mitten im Wahlkampf für Wirbel in der Stadt gesorgt. Und es wird mir sicher niemand widersprechen, dass das Mietenthema bei den letzten Wahlen zentral war und es weiterhin für viele Menschen in dieser Stadt eine der wichtigsten Zukunftsfragen ist.
Schon mit dem Mietspiegel 2007 wuchs bei vielen Menschen die Sorge, dass der Mietspiegel ein reines Mieterhöhungsinstrument ist. Das ist er nicht, das soll er nicht sein, sondern er soll ein transparentes Abbild der Realität liefern und soll unrechtmäßige Mieterhöhungen vermeiden helfen. Der nächste Mietspiegel wird jetzt vorbereitet und im Frühjahr oder Sommer 2013 vorgelegt. Bis zum 27. April – also morgen – können Berlinerinnen und Berliner beim Senat einen Antrag auf Überprüfung ihrer Wohnlage stellen. Die Arbeitsgruppe Mietspiegel hat ihre Arbeit bereits aufgenommen. Die Befragung und Stichprobenerhebung wird aktuell vorbereitet. Deshalb war es der Linksfraktion wichtig, den Mietspiegel 2013 so schnell wie möglich auf die Agenda dieses Hauses zu setzen. Das hat unter anderem zu der Kritik geführt, die sich heute vermutlich hier wiederholt, dass es doch besser gewesen wäre, das Thema vorher zu besprechen und das nicht nur fraktionsübergreifend zu tun, sondern auch mit Interessengruppen der Mieterinnen und Mieter und Vermieterinnen und Vermieter.
Ja, da haben Sie recht, das stimmt. Das hätte es aber unmöglich gemacht, den Antrag heute hier zu debattieren. Deshalb sage ich ganz deutlich: Dieser Antrag ist ein Angebot an alle, die wie wir finden, dass es sinnvoll und nützlich ist, den Aufstellungsprozess für den Mietspiegel 2013 politisch zu flankieren.
Für Ergänzungs- und Verbesserungsvorschläge sind wir aufgeschlossen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass zu diesem Antrag so schnell wie möglich eine Anhörung im Bauausschuss stattfindet. Wir knüpfen mit dem Antrag übrigens an eine gute Tradition dieses Hauses an. Auf Initiative der damaligen Koalitionsfraktionen SPD und Linke mit den Stimmen der Grünen hatte das Abgeordnetenhaus im Februar 2008 einen ähnlichen Beschluss zum Mietspiegel 2009 gefasst. Dieser war seinerzeit von allen Beteiligten als außerordentlich hilfreich eingeschätzt worden. Deshalb haben wir uns auch inhaltlich an dem alten Beschluss orientiert. Der Senat wurde seinerzeit aufgefordert, eine Erarbeitung im Konsens zu unterstützen und insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen: die energetische Beschaffenheit der Gebäude, Anzahl der Leerfelder möglichst gering halten, Festlegung der Spanne mit geringer Breite und die Berücksichtigung von Verkehrslärm. Diese Kriterien aus dem alten Beschluss sind auch in unserem aktuellen Antrag enthalten. Ich denke, es ist ohne weitere Erläuterung einsichtig, warum dies auch weiterhin sinnvoll ist.
Aber Die Linke ist bei ihrem Antrag zum Mietspiegel 2013 über den alten Beschluss inhaltlich hinausgegangen. Als erstes wichtiges Stichwort möchte ich Transparenz nennen. Wir wollen, dass die Protokolle der Arbeitsgruppe, in der Vermieter- und Mieterorganisation mit dem Senat zusammenwirken, zeitnah veröffentlicht werden. Und wir wollen, dass die Abwägung zur Veränderung der Wohnlageneinordnung nachvollziehbar begründet und ebenfalls zeitnah veröffentlicht wird.
Dabei reicht es im Übrigen nicht aus, das Gesamtergebnis nach Festlegung des Mietspiegels zu veröffentlichen, wie es bisher Praxis ist. Letzteres dient auch einer besseren Partizipation. Das ist mein zweites Stichwort. Einerseits werden Bürgerinnen und Bürger, wie eben gesagt, aufgefordert, sich am Aufstellungsprozess zu beteiligen, andererseits erhalten sie gegenwärtig überhaupt kein Feedback zum Ergebnis. Die Stellungnahmen der Bezirksämter zur Wohnlageneinordnung sind bisher eine rein verwaltungsinterne Angelegenheit. Hier kann durch die Beteiligung der Bezirksverordnetenversammlungen, so wie wir sie vorschlagen, Öffentlichkeit hergestellt und Partizipation ermöglicht werden.
Nicht zuletzt dient unser Vorschlag zur Erweiterung der AG Mietspiegel um Vertreter der Mieterbeiräte der städtischen Gesellschaften – sie wollen ja bekanntlich, das sie auch stärker im Mietspiegel berücksichtigt werden – einer breiteren Bürgerbeteiligung. Das will die Koalition ausweislich ihres Vertrags wohl auch.
Mein letztes Stichwort für heute: Klarheit und Wahrheit. Bisher fließen in den Mietspiegel nur solche Wohnungen ein, die neu vermietet worden sind oder deren Miete sich in den letzten vier Jahren verändert, also de facto erhöht hat. Das ist bundesrechtlich so vorgeschrieben. Wir wollen, dass Berlin die aktuelle Mietrechtsnovelle des Bundes zum Anlass nimmt, sich aktiv für realitätsnahe Änderungen einzusetzen. Sonst wird der Mietspiegel auch künftig lediglich die Mieterhöhungsdynamik abbilden und keinen ausreichenden Schutz vor unrechtmäßigen Mietsteigerungen bieten.
Die Mieterinnen und Mieter in Berlin, das sind mehr als 80 Prozent aller Berlinerinnen und Berliner, erwarten von uns schlicht, dass wir ihre Sorgen und Ängste um die künftigen Wohnkosten ernst nehmen und ihre Rechte stärken. Deshalb bitte ich Sie, dass wir hier gemeinsam zu einer sinnvollen Stellungnahme kommen. – Vielen Dank!
Verehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, verehrte Herren! Selbstverständlich, Frau Lompscher, widerspreche ich Ihnen hier auf keinen Fall, sondern ich stimme Ihnen natürlich zu, dass die Mietenpolitik eines der zentralsten Themen nicht nur im Wahlkampf, sondern auch jetzt in diesem Haus ist und wir uns dem auch sehr intensiv widmen, auch als Koalition. Lassen Sie mich trotzdem auf ein paar kleine Punkte in Ihrem Antrag noch eingehen.
Die Qualifiziertheit eines Mietspiegels hängt nicht von einer zeitnahen Veröffentlichung aller Einzelheiten ab, sondern – das wissen Sie, Frau Lompscher – natürlich von anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen der Erstellung sowie der Art der förmlichen Anerkennung sowie der zeitlichen Anpassung gemäß BGB. Das haben Sie hier schon richtigerweise gesagt. Der Berliner Mietspiegel ist vollumfänglich durch die Berliner Gerichte als qualifizierter Mietspiegel mit entsprechender Rechtssicherheit anerkannt. Und das ist sehr wichtig, denn sonst werden wir vor Gericht keinen Bestand haben. Sowohl die Methodik als auch die Ergebnisse der Mietspiege
lerstellung werden bereits jetzt für jeden Mietspiegel nach dessen Veröffentlichung transparent und nachvollziehbar dargestellt und für die Anwesenden kostenlos im Internet bzw. in Druckmedien veröffentlicht.
Auch hier kann man jetzt sagen, es ist langjährige und auch bewährte Praxis – hier möchte ich Ihnen ein bisschen widersprechen –, dass zu Beginn jeder Mietspiegelerstellung öffentlichkeitswirksam darauf zu verweisen ist, dass begründete Einwendungen zur Änderung der derzeitigen Wohnlage eingereicht werden können. Das fordern Sie ja, aber das ist schon gängige Praxis. Die Forderung, die Einwendungen nachvollziehbar abzuwägen, schriftlich zu begründen und zu veröffentlichen, wird bereits jetzt durch Prüfung in der Arbeitsgruppe Mietspiegel durch die entsprechenden Endberichte erfüllt. Da haben sie die Nennung aller eingereichten und behandelten Einwendungen einschließlich Begründung, nämlich öffentlich transparent darzustellen.
Der nächste Punkt, den Sie genannt haben, die Bezirksverordnetenversammlungen: Frau Lompscher, den Bezirksämtern steht es auch jetzt schon frei, ihre Bezirksverordnetenversammlungen mit einzubeziehen, um Wohnlageeinwendungen einzubringen. Der für die Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung geforderte differenzierte prozentuale Abzug vom Mittelwert bei ungünstigen Energieverbrauchskennwerten ist auch bereits Praxis, nämlich seit 2009. Die Darstellung im Antrag, was Sie geschrieben haben, dass im Mietspiegel 2011 undifferenzierte Abzüge von 20 Cent pro Quadratmeter vom Mittelwert zugrunde gelegt werden, ist falsch, Frau Lompscher. Auch darüber müssen wir uns unterhalten.
Also, der nächste Mietspiegel wird ebenfalls, denke ich, als Tabellenmietspiegel erstellt. Ob nun eine Zusammenlegung, wie Sie das im Antrag gefordert haben, bisher noch getrennter ausgewiesener Spalten möglich und gerechtfertigt ist, das müssen wir diskutieren; das sehe ich auch so. Es wird mit Sicherheit von uns dann auch gefordert, dass das in der Arbeitsgruppe Mietspiegel intensiv geprüft werden muss.
Trotzdem, Frau Lompscher, Sie haben einen Antrag geschrieben, gemeinsam mit Ihrer Fraktion, der eine Fleißarbeit war, wo ich Ihnen einige Punkte herausgenommen habe, wo wir sicherlich schon entsprechende Vorstellungen auch im Mietspiegel haben. Nichtsdestotrotz werden wir selbstverständlich gemeinsam schauen, was wir am Vorgang mit dem Mietspiegel noch verändern müssen. Aber das Wichtigste überhaupt, ansonsten bestehen wir vor keinem Gericht, ist die Rechtssicherheit aller der Forderungen, die wir dann gemeinsam im Ausschuss, unter Umständen auch verändernd, noch stellen können. – Herzlichen Dank!