Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2009 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2009 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2009 Entlastung.