Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 26. September 2012 Drucksache 17/0561
Antrag der Piratenfraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Annahme einer Entschließung Drucksache 17/0567
a) Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2011 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung
Der Senat von Berlin wird aufgefordert, sich über die Vertreter des Landes Berlin im Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe AöR (BWB) dafür einzusetzen, dass
1. die notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden, um für das Jahr 2012 eine finanzielle Entlastung aller Wasserkunden in Höhe von pauschal insgesamt 60 Millionen Euro sicherzustellen – die Entlastung wird mit den jeweiligen Abrechnungen 2013 erstattet –, und
2. die vorläufigen Tarife 2012 in 2013 nicht steigen werden und unabhängig vom weitergeführten Gerichtsverfahren gegen die Bundeskartellamtsverfügung die Wassertarife neu kalkuliert werden, um eine langfristig wirksame Wasserpreissenkung von mindestens 15 Prozent beim Frischwasser durchzusetzen. Soweit gesetzliche Anpassungen zur Kalkulation der Wassertarife notwendig sind, legt der Senat diese dem Abgeordnetenhaus zur Entscheidung vor.
Sollte die Neukalkulation der Wassertarife erst im Jahr 2014 wirksam werden können, erfolgt eine finanzielle Entlastung aller Wasserkunden für das Jahr 2013 in Höhe von pauschal insgesamt 60 Millionen Euro, die mit der Jahresabrechnung in 2014 erstattet werden.
3. Der Senat wird beauftragt, mit dem verbliebenen Partner Veolia die Grundlage der Zusammenarbeit neu zu verhandeln; Gewinngarantien für private Investoren sind auszuschließen. Im Zuge der Neustrukturierung bleiben die Tarifbindungen für die Mitarbeiter der Wasserbetriebe bestehen; auf betriebsbedingte Kündigungen wird verzichtet.