Protokoll der Sitzung vom 17.01.2013

Lfd. Nr. 26:

Amtliche Tiersammelstelle auskömmlich ausstatten

Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/0718

an Recht

Lfd. Nr. 28:

EU-Strukturfonds-Förderperiode ab 2014: Nachhaltigkeit in der beruflichen Bildung und Weiterbildung, der Berufsorientierung und der Berufsvorbereitung strukturell verankern

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0721

an EuroBundMed (f) und ArbIntFrau

Lfd. Nr. 29:

Kein Gift auf unseren Straßen

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0722

an StadtUm

Lfd. Nr. 34:

Berliner Feuerwehr mit wichtigen Informationen versorgen!

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0743

an InnSichO

Lfd. Nr. 36:

Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans (FNP Berlin)

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/0740

an StadtUm

Anlage 2

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Zu lfd. Nr. 8:

b) Umsetzung des Gesetzes für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe

Beschlussempfehlung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ vom 16. November 2012 Drucksache 17/0666

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/0055

Das Abgeordnetenhaus beschließt, entsprechend § 3 des Gesetzes für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zu verfahren.

Zu lfd. Nr. 13:

Geheimniskrämerei um das ICC beenden – alle Gutachten offenlegen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Forschung und Technologie vom 10. Dezember 2012 Drucksache 17/0726

zum Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/0168

1. Der Senat wird aufgefordert, alle ihm bisher vorliegenden sowie zukünftig vorliegenden Gutachten in Zusammenhang mit der beabsichtigten Sanierung des ICC sowie damit verbundenes Grundlagenmaterial unverzüglich im Datenschutzraum des Abgeordnetenhauses den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses zugänglich zu machen.

2. Weiterhin wird der Senat aufgefordert, im Datenschutzraum des Abgeordnetenhauses den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses eine Aufstellung über die Kosten der bisher in Auftrag gegebenen Gutachten vorzulegen und diese dergestalt aufzuschlüsseln, dass ersichtlich ist, welches Gutachten wie viel gekostet hat.

3. Alle Materialien sind im Datenschutzraum des Abgeordnetenhauses den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses maschinenlesbar und indexierbar vorzulegen.

4. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2013 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 14:

Medienvielfalt in Berlin sichern – neutrale, unabhängige Pressevertriebswege gewährleisten

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien vom 21. November 2012 Drucksache 17/0727

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0249

1. Die Neutralität und Verlagsunabhängigkeit des Pressegroßhandels wird als wesentliche Voraussetzung für Medien- und Pressevielfalt anerkannt. Allen Zeitungen und Zeitschriften soll auch weiterhin zu gleichen Bedingungen und ohne ungerechtfertige Behinderung Zugang zum Pressevertrieb ermöglicht werden.

2. Wir begrüßen, dass der Senat in diesem Sinne bereits tätig geworden ist. Der Senat wird bestärkt, sich für eine bundeseinheitliche Regelung einzusetzen, um das bewährte Presse-Grosso-System weiterhin zu gewährleisten. Insbesondere ist eine Ergänzung zur Wahrung der Neutralität und Verlagsunabhängigkeit des Pressegroßhandels sowie zum Zugang zum Pressevertrieb zu gleichen Bedingungen und ohne unbillige Behinderungen in das Gesetz aufzunehmen.

3. Der Senat soll prüfen, ob eine Schlichtungsstelle für Streitfragen zwischen Verlagen und Grossisten ein geeignetes Instrument wäre, um Streitfragen rund um die Neutralität des Pressegroßhandels außergerichtlich, aber verbindlich klären zu können.

Zu lfd. Nr. 17 A:

Nr. 18/2010 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 16. Januar 2013 Drucksache 17/0758

Dem Verkauf des ca. 26 345 m² großen Grundstücks in Berlin-Pankow, Lindenberger Weg 27 zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 08.12.2009 (UrkundenrolleNr. 227/2009 des Notars Robin Maletz in Berlin) wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Kaufpreis 1 230 057 Euro beträgt und die Käuferin die vom Liegenschaftsfonds festgestellten Verbrauchskosten vom Beurkundungszeitraum bis zum Besitz- und Lastenwechsel vollständig bezahlt.