Protokoll der Sitzung vom 07.03.2013

Lfd. Nr. 22:

Kitaausbau nur mit Qualität! (VI): Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern auf akademischem Niveau ausbauen

Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/0847

BildJugFam (f) und Wiss

Lfd. Nr. 26:

Ein gemeinsames IT-Nachnutzungs- und IT-Recyclingkonzept für das Land Berlin

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0852

ITDat und Haupt

Anlage 2

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Zu lfd. Nr. 3:

Bezirkliches Planungschaos an der East-Side-Gallery beenden

Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/0866

Der Senat von Berlin wird aufgefordert, das berlinschädliche bezirkliche Planungschaos an der weltberühmten East-Side-Gallery zu beenden und auf eine diesem Gedenkort von internationaler Bedeutung angemessene Gesamtlösung unter Zugrundelegung folgender Vorgaben hinzuwirken:

1. Die East-Side-Gallery soll als zusammenhängendes Denkmal dauerhaft der Berliner und der Weltöffentlichkeit zur Verfügung stehen und weiterhin als erlebbare Stätte der Mahnung und Erinnerung an die deutsche Teilung und den Willen der Deutschen nach Freiheit und Wiedervereinigung dienen.

2. Der Senat soll mit den Eigentümern der Flurstücke 77 bis 82 des Bebauungsplanes V 74 des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg Gespräche aufnehmen mit dem Ziel, gemeinsam alternative Erschließungsszenarien zu prüfen. In diese Prüfung sind u. a. folgende Varianten einzubeziehen:

a) Eine endgültige gemeinsame verkehrliche Erschließung erfolgt ohne weiteren Mauerdurchbruch unter Berücksichtigung des Vergleichsvorschlages des Verwaltungsgerichts durch Nutzung des vorhandenen Durchbruchs, der für die gewerblich-gastronomische Zwischennutzung geschaffen wurde.

b) Eine endgültige gemeinsame verkehrliche Erschließung erfolgt hinter der Mauer parallel zur Mühlenstraße durch die bereits vorhandene große Maueröffnung in östlicher Richtung.

c) Eine endgültige gemeinsame verkehrliche Erschließung erfolgt über die Spree durch Anpassung der Planungen für die sog. Brommybrücke (Sackgasse ohne Mauerdurchbruch).

3. Der Senat prüft außerdem, ob die bisherigen Planungen für die Errichtung der sog. Brommybrücke zum Zwecke der Erschließung des Areals entlang der EastSide-Gallery weiterhin verfolgt werden müssen.

4. Das Abgeordnetenhaus begrüßt den begonnenen Dialog zur Zukunft des Planungsraumes obere Stadtspree, um die Beteiligung der Stadtgesellschaft mit einem

Höchstmaß an Transparenz und Akzeptanz sicherzustellen.

Zu lfd. Nr. 9:

Grundrechtsschutz durch Beschränkung der Funkzellenabfrage auf das erforderliche Maß

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 23. Januar 2013 Drucksache 17/0796

zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/0162

hierzu:

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0162-1

Die Funkzellenabfrage ist als eine Ermittlungsmethode zur Ergreifung von Tätern zum Beispiel bei gemeingefährlichen Straftaten wie Brandstiftungen notwendig.

Der Senat von Berlin wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, im Interesse der Rechtssicherheit den Anwendungsbereich der Funkzellenabfrage in § 100g Strafprozessordnung (StPO) so festzulegen, dass sie der Verfolgung schwerer Straftaten entsprechend dem Katalog des § 100a Abs. 2 StPO dient.

Dabei ist auch in den Fällen eine allgemein zugängliche Information der Öffentlichkeit über Zeit und Ort einer Funkzellenanfrage zu gewährleisten, in denen nach § 101 Abs. 4 Satz 4 StPO eine Information der betroffenen Personen unterblieben ist, weil diese von der Maßnahme nur unerheblich betroffen wurden und anzunehmen ist, dass sie kein Interesse an einer individuellen Benachrichtigung haben. Zu prüfen ist, ob eine solche Veröffentlichung über in Berlin durchgeführte Funkzellenanfragen auf der Internetseite der zuständigen Senatsverwaltung erfolgen kann, sofern keine schutzwürdigen Belange Dritter oder ermittlungstaktische Belange betroffen sind. Zu prüfen ist, ob eine Opt-In-SMS-Information sinnvoll und umsetzbar ist, bei der Bürger durch eine SMS an eine behördliche Stelle den Wunsch dokumentieren können, per SMS über eine Erhebung ihrer Verkehrsdaten informiert zu werden.

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wird aufgefordert, die Staatsanwaltschaft durch eine Richtlinie anzuweisen, die Verhältnismäßigkeitsprüfung

einer nicht individualisierten Funkzellenabfrage stärker zu strukturieren.

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wird ferner aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus von Berlin jährlich bis zum 30. März über die Anzahl der beantragten und bewilligten Funkzellenabfragen sowie den Umfang der abgefragten Daten des Vorjahres zu berichten.

Zu lfd. Nr. 14:

Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans (FNP Berlin)

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 20. Februar 2013 Drucksache 17/0842

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/0740

I. Das Abgeordnetenhaus stimmt den vom Senat am 08.01.2013 beschlossenen Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans zu.

1. Dörferblick (Neukölln) 2. Mahlsdorfer Grünzug (Marzahn-Hellersdorf) 3. Warener Str./Blumberger Damm (Marzahn-Hellersdorf)

siehe Anlage der Drucksache 17/0740: 3 Änderungsblätter einschließlich Stellungnahmeblätter und Legenden

II. Das Abgeordnetenhaus stimmt den „Stellungnahmen zu den nicht berücksichtigten Anregungen“ zu, die jeweils Bestandteil der Anlagen 1 bis 3 auf Drucksache 17/0740 sind.

Zu lfd. Nr. 15 A:

„Online-Ordnungsamt“ für Mängelmeldungen in ganz Berlin einführen!

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 28. Januar 2013 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 6. März 2013 Drucksache 17/0864

zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/0687

Der Senat von Berlin wird aufgefordert, gemeinsam mit weiteren interessierten Berliner Bezirken schnellstmöglich eine Onlineplattform für Mängelmeldungen („Online-Ordnungsamt“) nach dem Vorbild Lichtenbergs einzuführen, das die bestehenden Serviceangebote der bezirklichen Ordnungsämter ergänzt, mit den herkömmlichen

Kontaktwegen gleichwertig behandelt wird und auch die Bürgerdienste des Berliner Senats einbezieht.

Um zu gewährleisten, dass auch auf der Onlineplattform eingestellte Hinweise der Bürgerinnen und Bürger, die nicht in der Zuständigkeit der Ordnungsämter liegen, bearbeitet werden, ist eine vernetzte Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden und für die Ordnung zuständigen landeseigenen Betriebe erforderlich. Hierfür sind Absprachen mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR), der Verkehrslenkung Berlin (VLB) und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie ggf. weiteren Beteiligten zu treffen.

Es ist ergänzend zu prüfen, ob und inwiefern die Entwicklung und der Einsatz einer mobilen Applikation (App) für Smartphones und Tablets umzusetzen ist. Alternativ sollen die Daten zur freien Verfügung für verwaltungsexterne Entwickler im Rahmen des Open Data veröffentlicht werden.

Die Anschubfinanzierung für die berlinweite Onlineplattform soll zentral aus Mitteln des Modernisierungsprogramms „ServiceStadt Berlin 2016“ erfolgen. Für den Dauerbetrieb muss ein Finanzierungskonzept entwickelt werden.