Protokoll der Sitzung vom 16.05.2013

1. Inwieweit tragen anonymisierte Bewerbungsverfahren in der Berliner Verwaltung und den Landesbetrieben dazu bei, Benachteiligungen von Menschen mit Migrationshintergrund bei Einstellungen zu verhindern, und ggf., auf welchen konkreten Erkenntnissen beruht diese Schlussfolgerung?

2. Wirken anonymisierte Bewerbungsverfahren im Hinblick auf die mit dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) verfolgten Ziele hilfreich oder kontraproduktiv, oder haben sie darauf keinen Einfluss, und auf welchen konkreten Erkenntnissen beruht diese Schlussfolgerung?

3. Inwieweit ist das Verfahren anonymisierter Bewerbungen geeignet, einen Beitrag zur interkulturellen Öffnung insbesondere der Behörden zu leisten, in denen die Belegschaft einen unterdurchschnittlichen Anteil von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund aufweist, und ggf., auf welchen konkreten Erkenntnissen beruht diese Schlussfolgerung? Hierzu sollen u. a. die

Erfahrungen bei der Berliner Polizei und der Feuerwehr berücksichtigt werden.

4. Hat das anonymisierte Bewerbungsverfahren für die Besetzung von Ausbildungsplätzen die gleichen Effekte wie bei sonstigen Einstellungen, oder gibt es signifikante Unterschiede, und auf welchen konkreten Erkenntnissen beruht diese Schlussfolgerung?

5. Zu welchen nachweisbaren Effekten führt das anonymisierte Bewerbungsverfahren zur Erreichung des Politikziels Integration von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Migrationshintergrund in den öffentlichen Dienst?

Zu lfd. Nr. 17 C:

Kinderwunsch unterstützen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 6. Mai 2013 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Mai 2013 Drucksache 17/0983

zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/0873

1. Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, wie die Initiative der Bundesregierung zur Reduzierung der Kostenbeteiligung für Paare, die Leistungen für die künstliche Befruchtung (IVF und ICSI) in Anspruch nehmen möchten, genutzt werden kann, und dazu konkrete Vorschläge für das Land Berlin vorzulegen.

2. Ziel soll dabei sein, dass die Bundesmittel durch kinderlose Berliner Paare, die Leistungen für eine künstliche Befruchtung (IVF und ICSI) in Anspruch nehmen wollen, genutzt werden können.

3. Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit Maßnahmen zur niedrigschwelligen Beratung von Paaren vor und nach einer erfolgreichen und nicht erfolgreichen künstlichen Befruchtung aufzubauen bzw. zu unterstützen sind.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum Ende des Jahres 2013 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 17 D:

Anwendung des § 33 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung – „Planreife“) für das Bauvorhaben Büro- und Verwaltungsgebäude „HumboldthafenEins“ auf dem Grundstück Alexanderufer/Kapelle-Ufer – MK H6 – im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs II-201da („Humboldthafen-Süd“) im Bezirk Mitte

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 10. April 2013 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Mai 2013 Drucksache 17/0984

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/0879

Das Abgeordnetenhaus stimmt der vom Senat am 12. März 2013 beschlossenen Anwendung des § 33 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung – „Planreife“) für das Bauvorhaben Büro- und Verwaltungsgebäude „HumboldthafenEins“ auf dem Grundstück Alexanderufer/Kapelle-Ufer – MK H6 – im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs II-201da für das Gelände zwischen Alexanderufer, Kapelle-Ufer, Hugo-Preuß-Brücke, Rahel-Hirsch-Straße, Friedrich-ListUfer und Stadtbahn sowie für Abschnitte der Stadtbahn und des Alexanderufers im Bezirk Mitte, Ortsteile Mitte und Moabit („Humboldthafen-Süd“) zu.