Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz einer Freifläche des öffentlichen Tennisstandortes Bornitzstraße 17 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Lichtenberg zugunsten von Stellplätzen und Erschließung eines Wohnungsbauvorhabens
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien vom 29. Mai 2013 Drucksache 17/1016
Der Senat wird aufgefordert, den Bestandsschutz für bestehende Einrichtungen der Musik- und Clubkultur zu verbessern und zu prüfen, wie diese Zielsetzung durch eine Änderung der baurechtlichen Rahmenbedingungen unterstützt werden kann.
Sofern in der Nähe eines bestehenden Clubs neue Wohnungen entstehen, sollen die Bauherren dieser herannahenden Wohnbebauung nach Möglichkeit verpflichtet werden, selbst für einen ausreichenden Immissionsschutz zu sorgen. Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren soll künftig geprüft werden, inwieweit durch heranrückende Wohnbebauung eine Verletzung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots gegeben ist, wenn dies durch den Bauherrn nicht entsprechend berücksichtigt wird. Zu diesem Zweck ist gegebenenfalls die Bauordnung des Landes Berlin zu ändern.
Darüber hinaus soll der Bauherr angehalten werden, potenzielle Bewohner vor Verkauf oder Vermietung der neu entstehenden Wohnungen darüber zu informieren, dass sich ein Club in unmittelbarer Nähe befindet.
Die Möglichkeit einer Lastenumkehr soll ebenfalls nach Möglichkeit rechtlich verankert werden. Bauherren heranrückender Wohnimmobilien, die nicht selbst für einen ausreichenden Immissionsschutz sorgen wollen, sollen verpflichtet werden können, die Kosten für aktive Lärmschutzmaßnahmen des Clubs insoweit zu tragen, als sie durch die geplante Baumaßnahme erforderlich werden.
Der Senat wird außerdem aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken Maßnahmen zu entwickeln, wie unter Beachtung der bezirklichen Zuständigkeiten bei der Beschlussfassung über bezirkliche Bebauungspläne und in baurechtlichen Genehmigungsverfahren der Erhalt von Standorten der Musik- und Clubkultur sichergestellt werden kann.
Das Abgeordnetenhaus begrüßt die Einrichtung des Musicboards als wirksame Ergänzung zu bereits bestehenden Unterstützungsangeboten wie ClubConsult für die Musik- und Clubbetriebe. Im Rahmen des Musicboards wird die Kooperation zwischen der Berliner Popmusikszene (z. B. Berlin Music Commission), Verwaltung und Wirtschaft verbessert werden. In Problemfällen soll das Musicboard bzw. der Musikbeauftragte des Landes als Moderator auftreten. Die Fördermaßnahme „Pop im Kiez – Kampagne und Maßnahmen für ein positives Nebeneinander von Live-Clubs und Nachbarschaft“ ist als wichtiger Baustein der Strategie des Landes Berlin zur Stärkung und Sicherung der Musik- und Clubkultur in innerstädtischen Bereichen zeitnah umzusetzen.
Im Rahmen der Kriterien zur künftigen Vergabe landeseigener Liegenschaften sind auch die berechtigten Interessen der Clubwirtschaft zu berücksichtigen. Zu der vom Abgeordnetenhaus unterstützten transparenten Liegenschaftspolitik zählt das Ziel der Wertschöpfung durch die Realisierung wirtschafts-, wohnungs-, kultur- und stadtentwicklungspolitischer Ziele. Damit ergibt sich die Möglichkeit zur stärkeren Nutzung landeseigener Grundstücke für kreativwirtschaftliche und kulturelle Zwecke.
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 29. Mai 2013 Drucksache 17/1017
Der Senat wird aufgefordert ein Konzept vorzulegen, wie die Ansiedlung und der Bestand so genannter CaféCasinos in Berlin reduziert werden können.
Dafür ist insbesondere zu prüfen, ob dies durch eine Änderung des Berliner Spielhallengesetzes oder im Rahmen einer Rechtsverordnung geregelt werden kann. Ziel ist es, den Bezirken Leitlinien für einen einheitlichen Vollzug zu geben.
Ergänzend ist darzustellen, welche zusätzlichen Bemühungen zur Verhinderung und Bekämpfung von Glücksspielsucht durch eine verstärkte Prävention und Hilfeangebote unternommen werden können.
b) Spielhallen und Spielsucht eindämmen (II): Spielhallen intensiver kontrollieren und weiterhin illegales Glücksspiel bekämpfen
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 29. Mai 2013 Drucksache 17/1018
Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen des Gesamtkonzepts zur Eindämmung der Spielhallenflut und der Spielsucht in Zusammenarbeit mit den Bezirken eine verstärkte Überwachung und Kontrolle der Spielhallen und Wettbüros in Berlin zu initiieren und zu verankern. Dabei sind die vollständige Umsetzung und der konsequente Vollzug der geltenden Bestimmungen des Berliner Spielhallengesetzes, der Spielverordnung, des Jugendschutzgesetzes und des Nichtraucherschutzgesetzes anzustreben.
Die Initiative soll den Spieler- und Jugendschutz sowie Maßnahmen der Kriminalitätsvorbeugung in Berlin landesweit stärken. Gleichzeitig dienen verstärkte Kontrollen des gewerblichen Spielangebotes der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels in Berlin. Eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Land Berlin und den Bezirken
ist in dieser Frage erforderlich. Es sind laufende technische Schulungen der betreffenden Mitarbeiter vorzusehen, um der schnellen technischen Weiterentwicklung der Spielautomaten Rechnung zu tragen.