Protokoll der Sitzung vom 13.06.2013

Zu lfd. Nr. 18:

b) Zu gut für die Tonne – mehr Wertschätzung für Lebensmittel schaffen!

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 22. Mai 2013 Drucksache 17/1039

zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/0844

Der Senat wird aufgefordert, die Verbraucherinnen und Verbraucher durch geeignete Maßnahmen für eine höhere Wertschätzung von Lebensmitteln zu sensibilisieren. Hierzu soll der Senat insbesondere im Rahmen einer landesweiten Projektarbeit über einen ökonomischeren Umgang mit Lebensmitteln und die daraus resultierenden Vorteile informieren, um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer größeren Achtsamkeit im Umgang mit Lebensmitteln anzuhalten.

Ebenso ist verstärkt über die Bedeutung des Mindesthaltbarkeitsdatums vor allem im Unterschied zum Verbrauchsdatum aufzuklären und auf die gerade beschlossene Steuerfreiheit bei Lebensmittelspenden an „Tafeln“ hinzuweisen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Oktober 2013 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 20 A:

Busse sollen weiterhin barrierefrei sein

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 5. Juni 2013 Drucksache 17/1056

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0295

1. Der Testversuch zum Bedarfskneeling wird beendet.

2. Bis zum Ende des Jahres 2013 sind sämtliche Busse auf das automatische Kneeling zurückzustellen. Dem Abgeordnetenhaus ist der Stand der Umstellung auf das automatische Kneeling zu berichten.

3. Bei Neubestellungen für die Busflotte wird die BVG beauftragt, das automatische Kneeling als Standardausführung zu bestellen.

Zu lfd. Nr. 20 B:

Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2010

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. Juni 2013 Drucksache 17/1061

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/0014

Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses (siehe Anlage) enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2010 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2010 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2010 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2010 Entlastung.

Anlage

Bericht

Der Unterausschuss „Haushaltskontrolle“ des Hauptausschusses hat in vier Sitzungen den Jahresbericht 2012 des Rechnungshofs von Berlin – Drucksache 17/0374 – über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 2010 und die dazu vom Senat und den Bezirksämtern abgegebene Stellungnahme – Drucksache 17/0494 – beraten. Im Unterausschuss wurde über sämtliche Textziffern (T) Bericht erstattet. Als Ergebnis

dieser Beratungen sahen sich der Unterausschuss und entsprechend seiner Empfehlungen der Hauptausschuss veranlasst, folgende

Missbilligungen und Auflagen

gegenüber dem Senat zu beschließen:

1. Ungenutzte Einsparpotenziale in den Standesämtern der Bezirke

T 94 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die Schnittstelle zwischen AutiSta und ProFiskal schnellstmöglich realisiert und über die Umsetzung dem Hauptausschuss bis zum 30. September 2013 berichtet.

2. Schwerwiegende Versäumnisse bei der Durchführung des IT-Projekts MODESTA (Modernisierung der Staatsanwaltschaften)

T 140 bis 147 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat beim ITVerfahren MESTA in der Weiterentwicklungsphase bis zur Realisierung des flächendeckenden Einsatzes der E-Akte für die Strafverfolgungsbehörden die Versäumnisse und Fehler von MODESTA (z. B. fehlendes Risikomanagement und Controlling) nicht wiederholt und dem Hauptausschuss bis zum 31. Dezember 2013 über die weitere Entwicklung berichtet.

T 148 und 149 Das Abgeordnetenhaus erwartet ferner, dass die immer noch fehlende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für das IT-Verfahren MESTA umgehend nachgeholt wird.

3. Grundlegende Mängel bei der Kooperation der Humboldt-Universität zu Berlin mit einem AnInstitut

T 157 bis 168 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die HU auf der Grundlage ihrer neuen Satzung für An-Institute mit dem IQB und in Abstimmung mit der KMK einen Kooperationsvertrag schließt, der das Verhältnis zwischen der HU und IQB in Übereinstimmung mit § 85 BerlHG regelt. Hierbei ist der Austausch von Leistungen zwischen der HU und dem IQB, insbesondere die Überlassung von Räumlichkeiten und die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen zugunsten des IQB, angemessen zu berücksichtigen. Dabei ist zwischen Unterstützungsleistungen für das IQB und solchen für eigene Projekte der HU, die aus dem IQB heraus eingeworben werden, zu differenzieren.

4. Finanzielle Nachteile für den Landeshaushalt bei der Vereinbarung von Vergütungen der stationären Pflege

T 169 bis 179 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat seiner Steuerungspflicht nachkommt, zur Vermeidung weiterer finanzieller Nachteile für den Landeshaushalt bei der Vereinbarung von Pflegevergütungen die Rechtslage umsetzt, den Nachranggrundsatz strikt einhält und die Bezirksämter bei der nachträglichen Realisierung von Ansprüchen gegenüber den Krankenkassen unterstützt.

5. Schwerwiegende Mängel bei der Ermittlung von Nutzungskosten im Rahmen der Planung von Hochbaumaßnahmen

T 180 bis 209 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Baudienststellen – die Nutzungskosten künftig ordnungsgemäß, sorgfältig und vollständig berechnen und in den Bauplanungsunterlagen nachvollziehbar darstellen, – künftig im Zuge der Veranschlagung von Baumaßnahmen die Nutzungskosten in den Erläuterungen der Haushaltspläne darstellen und – nach Abschluss der Hochbaumaßnahmen im Rahmen von abschließenden Erfolgskontrollen einen Vergleich der geplanten mit den tatsächlichen Nutzungskosten durchführen, um daraus Erkenntnisse und Vergleichswerte für die Planung künftiger Bauvorhaben zu gewinnen.

Das Abgeordnetenhaus erwartet ferner, dass die für Bauen zuständige Senatsverwaltung – Bauplanungsunterlagen für Baumaßnahmen des Hochbaus künftig nur genehmigt, wenn diese ordnungsgemäß und nachvollziehbar ermittelte Nutzungskostenangaben enthalten, – die bestehenden Vorgaben zur Nutzungskostenermittlung und -darstellung evaluiert und durch geeignete Maßnahmen (z. B. methodische Vorgaben, Berechnungs- und Ausfüllhinweise sowie Musterbeispiele) auf eine vollständige, methodisch einheitliche sowie nachvollziehbare Berechnung und Angabe der Nutzungskosten in den Bauplanungsunterlagen durch die Baudienststellen hinwirkt und – die Nutzungskostenangaben von Hochbaumaßnahmen, die für eine Richtwertbildung geeignet sind, von den Baudienststellen zielgerichtet abfragt und an die ZBWB zur Aufnahme in die Datenbank PLAKODA meldet.

Ferner erwartet das Abgeordnetenhaus, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bis zum 30. September 2013 einen Zwischenbericht mit einem Zeit- und Maßnahmenplan vorlegt.

6. Mängel und Versäumnisse bei der Rückzahlung im Rahmen des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus gewährter Aufwendungsdarlehen

T 210 bis 228 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – unter Außerachtlassung maßgeblicher Förderregelungen und ohne nachvollziehbare Darlegung der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit im Jahr 2007 in Verträgen mit einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft die Rückzahlung von Aufwendungsdarlehen an Berlin lediglich zum geminderten Barwert vereinbart hat und – im Zusammenhang mit dem Abschluss der Verträge das erforderliche Einvernehmen mit dem Hauptausschuss wegen eines finanziell bedeutsamen Einnahmeverzichts nicht herbeigeführt hat.

T 210 bis 228 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat für den Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus künftig die Beachtung – der einschlägigen Förderregelungen und Haushaltsvorschriften und – der aus Auflagenbeschlüssen resultierenden Mitwirkungs- und Informationsrechte des Abgeordnetenhauses sicherstellt.

7. Finanzielle Nachteile durch Verzögerungen beim Aufbau des Verwaltungs- und Kontrollsystems für EU-Mittel

T 232 bis 239 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung künftige IT-Projekte rechtzeitig und sachgerecht, insbesondere im Hinblick auf die Abrechnung der neuen Förderperiode, organisiert.

T 240 bis 242 Das Abgeordnetenhaus erwartet ferner, dass der Senat nunmehr bei der EU mindestens vier Erstattungsanträge pro Jahr stellt.

8. Fehlendes Finanzierungskonzept für das „Entwicklungskonzept Zitadelle Spandau“

T 264 bis 278 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass das Bezirksamt Spandau das Entwicklungskonzept für die Zitadelle mit einem schlüssigen und tragfähigen Finanzierungskonzept unterlegt. Im Finanzierungskonzept müssen sich parallel zur Zeitvorgabe des Entwicklungskonzepts alle bereits bekannten und aufgrund der geplanten Investitionen zu erwartenden Kosten für den Unterhalt der Zitadelle unter Berücksichtigung der aus dem Kulturbetrieb der Zitadelle

erzielbaren Einnahmen aus Eintrittsgeldern und Vermietung und Verpachtung widerspiegeln.

Im Falle eines sich dauerhaft abzeichnenden Defizits erwartet das Abgeordnetenhaus, dass das Bezirksamt Spandau das Entwicklungskonzept mit dem Ziel überprüft, das Defizit schrittweise abzubauen.