Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 14. Oktober 2013 Drucksache 17/1231
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 16. Oktober 2013 Drucksache 17/1255
Mehr Bürgernähe und Effizienz bei Informationsansprüchen: elektronische Einsicht in elektronische Akten
Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2012 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung und für die Bezirke
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
I. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt dem Erwerb eines 50-prozentigen Geschäftsanteils an der RWE-Veolia Berlinwasser Beteiligungs GmbH („RVB“) zu den Bedingungen des den Mitgliedern des Unterausschusses „Vermögensverwaltung“ des Hauptausschusses vorgelegten Vertrages zu.
II. Das Abgeordnetenhaus von Berlin nimmt zur Kenntnis, dass nach dem Erwerb des Geschäftsanteils von Veolia an der RWE-Veolia Berlinwasser Beteiligungs GmbH („RVB“) eine Neuorganisation der Berlinwasser-Gruppe und die Auflösung der konsortialvertraglichen Strukturen vorbereitet wird.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 14. Oktober 2013 Drucksache 17/1231
Der Senat wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Zuwendungen von Pharmaunternehmen an niedergelassene Vertragsärzte und -ärztinnen als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens sowie deren Annahme unter Strafe gestellt werden.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom
Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, wie mehr Transparenz bei der Bestellung von Insolvenzverwaltern und Pflichtverteidigern durch die Gerichte hergestellt werden kann. Dabei ist insbesondere die Erstellung und Veröffentlichung einer Liste der im Vorhalbjahr berufenen Insolvenzverwalter und Pflichtverteidiger, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Kammern und Verfahren der Berliner Gerichte, ins Auge zu fassen. Bei Insolvenzverwaltern soll zudem geprüft werden, ob die Dauer und der Erfolg des Verfahrens und die Höhe der Vergütung der Insolvenzverwalter erfasst und veröffentlicht werden können.
Des Weiteren wird der Senat aufgefordert, zur Herstellung von mehr Transparenz bei der Bestellung von Insolvenzverwaltern und Pflichtverteidigern die Änderung bundesgesetzlicher Regelungen zu prüfen und – falls erforderlich – eine Bundesratsinitiative zu ergreifen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 16. Oktober 2013 Drucksache 17/1255
Der Senat wird aufgefordert, die von der Bundesantidiskriminierungsstelle vorgesehene Durchführung einer wissenschaftlichen Testing-Studie im Rahmen einer fachlichen Kooperationspartnerschaft aktiv zu unterstützen und deren Ergebnisse sowie Handlungsempfehlungen der Untersuchung auf ihre mögliche Übertragbarkeit für den Berliner Wohnungsmarkt hin sorgfältig auszuwerten. Hierüber ist dem Abgeordnetenhaus erstmals zum 1. Juni 2014 zu berichten.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 14. Oktober 2013 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 30. Oktober 2013 Drucksache 17/1265