Protokoll der Sitzung vom 21.11.2013

1. Der Senat wird aufgefordert, auf Basis der zu erstellenden Personalbedarfskonzepte in den einzelnen Fachverwaltungen Personalentwicklungskonzepte ausarbeiten zu lassen, die nach Laufbahnen und Fachlichkeiten zu gliedern sind.

2. Die Personalentwicklungskonzepte sollen u. a. Maßnahmen zur Gewährleistung eines effektiven Wissenstransfers beinhalten und dabei die Förderung von Nachwuchskräften besonders berücksichtigen.

3. Folgende Maßnahmen sind in der Berliner Verwaltung im Zuge des „Generationswechsels“ zur Sicherung eines Wissenstransfers umzusetzen:

Bei der Berechnung der notwendigen Nachwuchskräfte ist davon auszugehen, dass die in 2013 die Ausbildung – unter den oben genannten Kriterien – abschließenden Auszubildenden und Anwärter übernommen werden.

Eine Nichtübernahme trotz Vorliegen der individuellen Voraussetzungen ist unter Darlegung der Personalentwicklung der jeweiligen Dienststellen jeweils zu begründen.

Für alle die Beschäftigten, die nach Ausbildung in Zeitverträgen übernommenen wurden, ist eine dauerhafte Übernahme nach Bewährung zeitnah zu sichern.

4. Alle zur Zeit in Ausbildung befindlichen oder nach Ende der Ausbildung im Rahmen des Personalkonzeptes 2020 in die Berliner Verwaltung übernommenen Nachwuchskräfte sind bis 2016 nicht auf die Zahl der 100 000 Vollzeitäquivalente anzurechnen, wenn der entsprechende Personalbedarf im Rahmen des Personalkonzeptes bis 2020 stellenscharf nachgewiesen wird. Zusätzliche Ausbildungsmittel müssen den auszubildenden Behörden zur Verfügung gestellt werden.

Die Personalentwicklungskonzepte sind dem Abgeordnetenhaus bis 30.Juni 2014 vorzulegen.

Die hohe Zahl der altersbedingten Personalabgänge in den kommenden Jahren bedeutet für das Land Berlin einen großen Verlust an Wissen und Erfahrungswerten. Für die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit der Berliner Verwaltungen ist deswegen ein strukturierter und effektiver Wissenstransfer notwendig und gewünscht.

Zu lfd. Nr. 24 A:

d) Personalpolitik IV: qualitative Personalgewinnung und Personalbindung forcieren

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 4. November 2013 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. November 2013 Drucksache 17/1326

zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/1129

Der Senat von Berlin wird aufgefordert, Maßnahmen einzuleiten, die zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Erhöhung der Arbeitsmotivation in der öffentlichen Verwaltung und folglich zu einer Steigerung der Attraktivität des Landes Berlins als Arbeitgeber führen.

Dabei ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:

eine deutlich stärkere Öffnung des öffentlichen Dienstes für andere Berufsgruppen, um auch Quereinsteigern den Einstieg zu ermöglichen,

die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen zu beschleunigen, um so vorhandenes Fachpersonal nutzbar zu machen.

Bei der Einstellung der Auszubildenden und Anwärter gilt der Grundsatz, dass bedarfsgerecht ausgebildet wird und alle Absolventen mit mindestens der Note 3 in den öffentlichen Dienst des Landes und unbefristet übernommen werden und diejenigen, die mit Note 4 abschließen, zunächst für 18 Monate auf Probe und zur individuellen Qualifizierung weiterbeschäftigt werden.

Die dauerhafte Übernahme von in der Verwaltung ausgebildeten Kaufleuten für Bürokommunikation erfolgt unter der Maßgabe der gleichen Anstellungssituation wie bei Verwaltungsfachangestellten, wenn Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen.

die Gewährleistung von mehr Durchlässigkeit nach dem seit Januar 2013 gültigen Laufbahngesetz inner

halb der Laufbahngruppen für eine bessere Berufswegeplanung,

die Förderung von Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen

Neuausrichtung des Personalmarketings, um einen möglichst breiten Bewerberkreis zu erreichen,

die Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung und eine Abkehr vom reinen Präsenzarbeitsplatz, damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege deutlich verbessert werden,

die Umsetzung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements für alle Verwaltungen zielgruppengerecht zu erarbeiten und zu finanzieren,

die Förderung von interkultureller Kompetenz in der öffentlichen Verwaltung,

die Entwicklung eines Leitbildes für den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber für ein besseres Arbeitgeberimage und eine moderne Führungskultur.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis 30. Juni 2014 über die einzuleitenden Maßnahmen zu berichten.

Zu lfd. Nr. 24 B:

Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2012 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung und für die Bezirke

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. November 2013 Drucksache 17/1327

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/1243

Das Abgeordnetenhaus genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin nachträglich die vom Senat und von den Bezirksämtern zugelassenen, in den vorgelegten Übersichten – Anlage zur Drucksache 17/1243 – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen. Die Beträge für den Gesamthaushalt teilen sich wie folgt auf:

Ausgaben Hauptverwaltung 96.871.179,14 €

Bezirke 144.027.327,44 €

Gesamt 240.898.506,58 €

Verpflichtungsermächtigungen

Hauptverwaltung 21.062.252,28 €

Bezirke 397.500,00 €

Gesamt 21.459.752,28 €