Protokoll der Sitzung vom 12.12.2013

Der Hauptausschuss erwartet von den Bezirken, dass sie die zugewiesenen Mittel für fallunspezi

fische Arbeiten/Fallteamarbeit in Höhe von jeweils 150.000 Euro in den Jahren 2014 und 2015 auch tatsächlich für diese Zwecke ausgeben und jeweils - durch die für Jugend zuständige Senatsverwaltung zusammengefasst - bis zum jeweiligen Jahresende dem Hauptausschuss berichten.

Die Bezirke sind verpflichtet, ein Fach- und Finanzcontrolling umzusetzen (Drucksache 16/2474). Die Zielvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit den Berliner Bezirken bildet hierfür die Grundlage. Dazu ist es erforderlich, auf wissenschaftlicher Grundlage und einer vereinheitlichten Datenbasis eine Fallbetrachtung mit ihren Ziel-Wirkungsbeziehungen flächendeckend durchzuführen und entsprechende Verfahren in allen Bezirken gleichermaßen zu installieren.

Vor diesem Hintergrund ist eine unabhängige, fallbezogene Revision (Prüfung von Umfang und Qualität der Hilfen) im Rahmen des Fach- und Finanzcontrollings des Jugendamtes generell ein- und durchzuführen. Schwerpunkt ist die einheitliche Qualifizierung der Entscheidungsprozesse im Jugendamt.

Die Bezirke sind verpflichtet, die Maßnahme zu evaluieren und zum Stand 30. August 2014 einen Bericht vorzulegen.

27. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. Juni 2014 eine ressortübergreifende einheitliche Statistik im Bereich der Leistungen „Bildung und Teilhabe“ (BuT) zu entwickeln und halbjährlich über die Inanspruchnahme und Ausgabenentwicklung (einschl. der Verwaltungsaufwendungen) auf Landes- und Bezirksebene zu berichten.

28. Die Veranschlagungen nach § 24 Abs. 3 LHO sind zukünftig auf einzelne Ausnahmefälle zu beschränken.

Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, die Aufhebung der nach § 24 Abs. 3 LHO gesperrten Ausgaben und/oder Verpflichtungsermächtigungen durch den Hauptausschuss mit einem Bericht über das Prüfergebnis der BPU gesondert zu beantragen. Mit diesem Bericht ist sowohl die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu begründen als auch der Berlin, bei einem Verzicht der Baumaßnahme, erwachsende Nachteil darzustellen. Ferner muss der Bericht eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und Instandsetzungskosten gemäß Vordruck 123 BauWohn, wo keine Kosten

richtwerttabellen von SenStadtUm vorhanden sind, können ersatzweise normierte Richtkostenvergleichswerte verwendet werden) und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme enthalten; betragliche Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen.

29. Der Senat wird beauftragt bis zum 30. Juni 2014 ein Konzept zu erarbeiten damit alle Landes- und bezirklichen Immobilien in einer Datenbank erfasst werden können.

30. Für die bezirklichen Musikschulen hat das Abgeordnetenhaus zusätzliche 2,5 Mio. Euro je Haushaltsjahr bereitgestellt. Es wird erwartet, dass in den Bezirken die Bedeutung der Arbeit der Musikschulen damit einen hohen Stellenwert behält und mit entsprechender Priorität die bezirkliche Unterstützung stattfindet.

31. Der Senat wird aufgefordert darzustellen, welche direkten und indirekten Konkurrenzsituationen zwischen den beiden Veranstaltungsorten Tempelhofer Feld und Olympiastadion entstanden sind. Darüber hinaus ist darzustellen, auf welcher kalkulatorischen Grundlage die jeweiligen Nutzungsverträge basieren und in welcher Höhe Einnahmeverluste für das Land durch die Verlagerung von Veranstaltungen aus dem Olympiastadion entstanden sind. Dem Hauptausschuss ist bis zum 31. Dezember 2014 zu berichten.

32. Der Senat wird aufgefordert, den vom Land Berlin institutionell geförderten Zuwendungsempfängern folgende Regeln verbindlich vorzugeben: a) Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften) beim Empfänger der Zuwendung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides.

b) Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung.

c) Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Personalvertretung, sofern die Beschäftigten eine solche anstreben.

33. Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass das Grundstück Fabeckstraße 62 in SteglitzZehlendorf zukünftig für ein Technologie- und Gründungszentrum genutzt wird. Zu diesem

Zweck ist das Grundstück aus dem Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds herauszulösen und in das Vermögen der WISTA Management GmbH, bzw. deren Tochterunternehmen IZBM GmbH, oder einen anderen geeigneten Träger einzubringen. Hierüber ist dem Hauptausschuss bis zum 1. Mai 2014 zu berichten.

B. Zu den Einzelplänen des Haushaltsplans

Einzelplan 03 – Regierende/r Bürgermeister/in –

34. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus alle zwei Jahre zum 31. Oktober einen Fortschrittsbericht über die Zusammenarbeit zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin sowie die weitere Zusammenlegung von Behörden und Sonderbehörden vorzulegen. Erreichte Synergieeffekte sind darzustellen.

35. Der Senat wird aufgefordert mit den Kirchen und dem Humanistischem Verband Deutschland eine Neuregelung über die Kostenerstattung für den in den Schulen angebotenen Religions- und Weltanschauungsunterricht neu zu verhandeln. Das Ergebnis ist ggf. im Entwurf des Doppelhaushalts 2016/17 abzubilden. Mit Vorlage des Senatsentwurfs zum Haushalt 2016/17 ist dem Hauptausschuss hierzu gesondert zu berichten.

36. Der Senat wird aufgefordert, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Arbeit der RobertHavemann-Gesellschaft e.V. insbesondere in Bezug auf das Archiv der DDR-Opposition dauerhaft sichern und institutionell zu fördern. Hierzu sind Gespräche mit dem Bund aufzunehmen, mit dem Ziel einer Beteiligung des Bundes an der institutionellen Förderung. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2014 zu berichten.

Einzelplan 05 – Inneres und Sport –

37. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird aufgefordert, das in der Vergangenheit entstandene Personaldefizit beim Zentralen Objektschutz (ZOS) zu verringern und die aufgelaufenen Überstunden abzubauen.

Dem Hauptausschuss ist jeweils zum 1. September 2014 und 1. September 2015 zu berichten.

38. Der Senat wird aufgefordert, den Bericht über die Entwicklung der Versorgungsausgaben jeweils zu Beginn der Haushaltsberatungen dem Hauptausschuss vorzulegen.

39. Der Senat berichtet dem Abgeordnetenhaus unter Wahrung der bisherigen Berichtssystematik jeweils zum 30. Juni über den Fortschritt der Umsetzung des Programms Service Stadt Berlin sowie über die Leitprojekte und die aus Kapitel 05 01 kofinanzierten Projekte halbjährlich zum 30. Juni und zum 31. Dezember.

40. Der Senat wird beauftragt, auf der Grundlage der veränderten Verfahrensweise (siehe Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Drucksache 15/5541) jeweils im November dem Hauptausschuss einen Bericht über das Sportstättensanierungsprogramm vorzulegen, aus dem hervorgeht: – Stand der Umsetzung für das laufende Kalenderjahr,

umverteilte Mittel nach dem 31. Juli,

Planungsstand für das folgende Kalenderjahr und

Abschätzung des weiterhin bestehenden Sanierungsbedarfs.

41. Der Senat wird beauftragt, jährlich über den Fortschritt der Bädersanierung zu berichten und ein Konzept für den Abbau des Sanierungsstaus der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) vorzulegen. In dem Konzept sollen außerdem dargestellt werden, wie die BBB den Betrieb aller Bäder zukünftig gewährleistet und die Wirtschaftlichkeit verbessert wird ohne die bisherigen Vergünstigungen für Schulen, Sportvereine und den Super-Ferienpass zu reduzieren. Der Bericht ist dem Hauptausschuss und dem Fachausschuss bis spätestens November 2014 vorzulegen. Die aus anderen Landes-, nationalen und EUProgrammen zusätzlich zum Einsatz kommenden Mittel sind gesondert darzustellen. Der den aktuellen Zuschüssen angepasste Wirtschaftsplan ist rechtzeitig vorzulegen.

Einzelplan 06 – Justiz und Verbraucherschutz –

42 Zu den Kapiteln 06 11 bis 06 13 - Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltschaft 06 15 bis 06 31 - Zivil- und Strafgerichtsbarkeit 06 32 – Zentrales Mahngericht BerlinBrandenburg 06 41 und 06 42 – Verwaltungsgerichtsbarkeit 06 51 – Sozialgericht

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wird ersucht, dem Hauptausschuss für die vorgenannten Bereiche jährlich bis zum 31. August über die Geschäftsentwicklungen und die Verfahrensdauern jeweils mit Angabe

der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklungen im Bundesgebiet zu berichten.

43. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wird aufgefordert bis zum 31. Januar 2014 über die eingeleiteten Maßnahmen zum Abbau des Beförderungsstaus im Justizvollzug zu berichten und das Verfahren zur Umsetzung der Stellenhebungen darzustellen.

44. Durch die Senatsjustizverwaltung ist ein Schulungskonzept vorzulegen, indem dargestellt wird, wie in den Jahren 2014 und 2015 eine umfassende Schulung von nichtrichterlichem Personal, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Richterinnen und Richtern in ITGrundlagen-, IT-Aufbau- bzw. IT-Schwerpunktseminaren erfolgt.

Der Bericht ist dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses bis zum 31. März 2014 vorzulegen.

45. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft ist zu prüfen, die Sicherheitsrichtlinie mit dem Ziel zu ändern, dass die staatsanwaltschaftlichen PCArbeitsplätze unmittelbaren und direkten Zugang zum Internet erhalten. Kommt eine Änderung der Sicherheitsrichtlinie nicht in Betracht, ist darzustellen, wie die Mitarbeiterarbeitsplätze einem unmittelbaren Zugang zum Internet ausgestattet werden können.

Dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ist bis zum 30. Juni 2014 zu berichten.

46. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis 28. Februar 2014 einen Bericht zum Verbraucherschutz vorzulegen. Darin ist darzulegen, welche Prioritäten im Bereich Verbraucherschutz zukünftig gesetzt und welche Ziele erreicht werden sollen.

Einzelplan 09 – Arbeit, Integration und Frauen –

47. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen wird aufgefordert, jährlich bis zum 30. Juni einen Bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie der Senat sicherstellen wird, dass zum Ausbildungsstart am 1. September allen ausbildungswilligen Jugendlichen – einschließlich der nicht versorgten Jugendlichen aus dem vorherigen Jahr – ein Ausbildungsplatz in Berlin angeboten werden kann.

48. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen wird ersucht, dem Hauptausschuss jährlich bis zum 31. August über die Geschäftsentwicklung und die Verfahrensdauer der Arbeitsgerichtsbarkeit jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklungen im Bundesgebiet zu berichten.

Einzelplan 10 – Bildung, Jugend und Wissenschaft –

49. Der Senat wird aufgefordert, unmittelbar die Ergebnisse seiner Prüfung sowie der Gespräche mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem Dachverband der Kinder- und Schülerläden (DaKS) hinsichtlich der Änderung der Finanzierungssystematik im Bereich der Schulhilfeleistungen jeweils dem Hauptausschuss und dem zuständigen Fachausschuss vorzulegen.

Zum Einsatz der Schulhelfer ist dem Abgeordnetenhaus regelmäßig zum 31. März darzustellen: – der Einsatz von Schulhelfern und der Bewilligung von Schulhelferstunden (Anträge und erfolgte Bewilligungen) nach Jahrgangsstufen;

die Zahl der Fälle, in denen wegen einer Nicht-Bewilligung von Schulhelferstunden eine gewollte integrative Beschulung der betroffenen Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht nicht möglich war;

eine Übersicht über die Anträge, Bewilligungen und Klagen bei den Jugendämtern, wenn von den Schulen Schulhelfer nicht oder nicht ausreichend gewährt wurden.

50. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich, erstmalig zum 31. Dezember 2014 über die Umsetzung der Maßnahmen für die Brennpunktschulen zu berichten.