Vielen Dank, Frau Kollegin Möller! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag empfiehlt der Bildungsausschuss mehrheitlich gegen Linke und Piraten bei Enthaltung der Grünen die Ablehnung mit Änderungen. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten und Die Linke. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? – Das sind die Grünen. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 5 war bereits Priorität der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU unter den Nummern 4.1 und 4.2.
Ich komme nun zu einem Tagesordnungspunkt unter dem großen Titel „Parlamentsreform“ und bitte um Ihre besondere Aufmerksamkeit:
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 22. Januar 2014 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29. Januar 2014 Drucksache 17/1430
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/1346
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 22. Januar 2014 Drucksache 17/1418
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/1347
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 22. Januar 2014 Drucksache 17/1419
Wird den Dringlichkeiten widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die zweite Lesung zu a und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel der Drucksache 17/1346 miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II Drucksache 17/1346. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Zum Gesetzesantrag Drucksache 17/1346 empfehlen die Ausschüsse einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme mit Änderungen. Jetzt wird es ganz besonders
wichtig: Gemäß Artikel 100 der Verfassung von Berlin erfordert eine Verfassungsänderung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses.
Wer dem Antrag mit den Änderungen der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sehe ich, sind alle Fraktionen. Eine Gegenstimme der Kollegin Matuschek. Dennoch ist an der erforderlichen Mehrheit nicht zu zweifeln. Enthaltungen? – Habe ich keine gesehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich begründe meine ablehnende Stimmabgabe. Ich finde es geradezu beschämend, dass eine Verfassungsänderung ohne jegliche Besprechung im Plenum erfolgt. Warum eigentlich? Eine Änderung der Verfassung bedarf aus gutem Grund einer Zweidrittelmehrheit, denn die Verfassung ist das Grundgesetz, also das höchste und weitreichendste Gesetz, dessen Änderung einer besonderen Rechtfertigung unterliegen sollte.
Das Parlament ist also gehalten, gerade in einem Fall, in dem das Änderungsbegehren aus dem Parlament selbst herrührt, besondere Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit an den Tag zu legen und dies auch in offener und nachvollziehbarer Argumentation den Wählerinnen und Wählern kundzutun. Doch was finden wir zur Begründung dieses Änderungsgesetzes? – Nichts, kein Wort. Es fehlt eine Problembeschreibung, warum ein Senat aus acht Senatoren, denen im Übrigen 23 Staatsekretärinnen und Staatssekretäre zur Seite stehen, seine Arbeit offenbar nicht bewältigen kann. Es fehlt ein Vergleich mit anderen Bundesländern, die alle mit weniger Spitzenpersonal in ihren Regierungen, also Ministern und Staatssekretären, auskommen. Das arme und kleine Berlin leistet sich schon heute mehr Regierungsspitzenpersonal als das auch arme, aber flächenmäßig große Nordrhein-Westfalen mit seinen sechsmal mehr Einwohnern.
Das moniert seit vielen Jahren der Rechnungshof, dessen Analyse ist aufschlussreich und nachlesbar. Einer eigenen Stellungnahme dazu entziehen sich die Fraktionen, die heute die Autorenschaft für diese Verfassungsänderung tragen. Warum sind zehn Senatoren besser als acht? Warum nicht neun, warum nicht zwölf, wenn es doch, wie in der Stellungnahme des Senats zu der Vorlage, die es immerhin wenigstens gibt, heißt, es um die Entlastung einzelner Senatsmitglieder gehen soll? Und was muss der
Steuerzahler dafür aufbringen, was gewinnt er dafür? Darauf gibt es keine Antworten. Was soll der Wähler also von einer Verfassungsänderung halten, die von Fraktionen getragen wird, die ansonsten größten Wert auf die Qualität von einfachen Gesetzesvorlagen durch den Senat legen, sich aber in diesem Fall nicht einmal ein Wort der Begründung abringen können?
Eine Änderung der Verfassung sollte nicht auch nur dem Anschein nach das Ergebnis einer tagesaktuellen günstigen Gelegenheit für eine Sonderausstattung für Regierung und Parlament sein. Genau dieser Anschein ist aber nicht von der Hand zu weisen und ist in der Öffentlichkeit da. Und nach den Worten von Herrn Torsten Schneider ist es ja eh eine Paketlösung. Ich habe im Dezember gegen das Gesetz gestimmt, und ich habe auch heute gegen diese Verfassungsänderung gestimmt, nicht weil ich meine, dass der jetzige Senat besonders gute Arbeit leistet, auch nicht, weil ich gegen Bürgernähe oder bessere Fragemöglichkeiten von Abgeordneten wäre, mein Stimmverhalten resultiert aus der festen Überzeugung, dass die Änderung der Verfassung einer besonderen Sorgfalt bedarf. Und der Anschein, den ich eben beschrieb, ist nicht von der Hand zu weisen. Es wäre heute die Chance gewesen, es zu tun. Die Chance ist vertan. – Vielen Dank!
Zum Antrag Drucksache 17/1347, der Änderung der Geschäftsordnung, empfiehlt der Rechtsausschuss mehrheitlich gegen Grüne die Annahme mit Änderungen. Ich lasse also zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der Grünen abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind, soweit ich sehe, die übrigen Fraktionen des Hauses. Wer enthält sich? – Einige Enthaltungen bei den Piraten, zwei genau. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wer nun dem Antrag der vier Fraktionen mit den Änderungen der Beschlussempfehlung Drucksache 17/1418 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Piraten, CDU, SPD und Die Linke. Wer ist dagegen? – Das sind die Grünen und eine Stimme bei den Piraten. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist dem Antrag stattgegeben, der Antrag ist angenommen. Die Änderung unserer Geschäftsordnung wird ab morgen in Kraft treten.
Ich kann mir die Bemerkung als jemand, der dem Haus lange angehört, erlauben: Das ist ein langer Weg gewesen, bis wir das gemacht haben. Trotzdem, glaube ich, haben wir etwas Gutes beschlossen.
Frau Matuschek hat das mündlich getan. Er kann jederzeit zu seinem Abstimmungsverhalten eine Erklärung abgeben.
Ich habe heute gegen die Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin, Drucksache 17/1347, gestimmt und möchte Ihnen kurz erklären, warum ich – wie alle anderen Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen – dagegen gestimmt habe: Wir nehmen dem Parlament unter dem Strich die Möglichkeit, die Regierung effektiv zu kontrollieren. Das Abgeordnetenhaus von Berlin wird durch die neue Geschäftsordnung nicht gestärkt, sondern geschwächt.
Im Einzelnen – erstens: Wir schaffen als erstes Landesparlament die Große Anfrage ab. Die Große Anfrage bietet dem Parlament die Möglichkeit, die Regierung zu stellen, wenn es aktuelle Probleme – ja, auch Skandale – gibt.
Zweitens reduzieren Sie, indem die Mündlichen Anfragen abgeschafft werden, die Möglichkeiten für das Parlament, gut vorbereitet die Mitglieder des Senats zu befragen.
Drittens wird insbesondere die Opposition geschwächt, indem Tagesordnungspunkte nicht mehr frei zur Beratung angemeldet werden können, sondern auf lediglich drei Zugriffe beschränkt werden. Dadurch können sich insbesondere die Koalitionsfraktionen wichtigen Debatten entziehen.
Viertens dürfen in Zukunft die Fraktionen nicht mehr ihre Vorschläge für die Aktuelle Stunde begründen. Dadurch entfällt eine echte Möglichkeit für die politische Schwerpunktsetzung.
Durch die von den Fraktionen der SPD, CDU, Linken und Piraten beschlossene Geschäftsordnung wurde auch eine große Chance vertan, einvernehmlich zu einer echten Stärkung der Parlamentsrechte zu kommen und die Bürgerinnen und Bürger an politischen Prozessen zu beteiligen.
Im Einzelnen: Erstens schwächeln die Berliner Politik und das Parlament daran, dass sich der Berliner Senat so gut wie gar nicht vor dem Abgeordnetenhaus für seine
Politik rechtfertigen muss. Wie in keinem anderen Bundesland mangelt es an zwingenden Regelungen, die die zweite Gewalt, die Exekutive, zur Verantwortung gegenüber der ersten Gewalt, der Legislative, verpflichten – wie es etwa durch ein Parlamentsbeteiligungs- und -informationsgesetz hätte bewerkstelligt werden können.
Zweitens ist weder über die Stärkung der Minderheitenrechte noch über Bürgerbeteiligung nachgedacht worden. Wie von den Verfassungsgerichten mehrfach festgestellt, obliegt es in der Regel der parlamentarischen Minderheit, die Regierung zu kontrollieren, die ja von einer Mehrheit getragen wird. In einer Zeit, in der Bürgerinnen und Bürger immer mehr von Beteiligungsrechten Gebrauch machen, haben wir als gewählte Abgeordnete keine Überlegungen angestellt, wie Bürgerinnen und Bürger besser beteiligt werden können. Gerade die Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hätten hier Verbesserungen insbesondere in der Ausschussarbeit, also der eigentlichen fachpolitischen Arbeit, gebracht. Es wurden Chancen vertan und Oppositionsrechte beschnitten. Deswegen kann ich die eingebrachten Geschäftsordnungsänderungen nur ablehnen. Die wenigen Vorzüge, wie der frühere Beginn und die engere Frist für die Beantwortung von Fragen, wiegen die Nachteile in keinster Weise auf.