Das Abgeordnetenhaus erteilt gemäß § 101 LHO Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs im Haushaltsjahr 2012.
Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses (siehe Anlage) enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2011 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2011 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2011 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2011 Entlastung.
Der Unterausschuss „Haushaltskontrolle“ des Hauptausschusses hat in vier Sitzungen den Jahresbericht 2013 des Rechnungshofs von Berlin – Drucksache 17/1014 – über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 2011 und die dazu vom Senat und den Bezirksämtern abgegebene Stellungnahme – Drucksache 17/1185 – beraten. Im Unterausschuss wurde über sämtliche Textziffern (T) Bericht erstattet. Als Ergebnis dieser Beratungen sahen sich der Unterausschuss und entsprechend seiner Empfehlungen der Hauptausschuss veranlasst, folgende
T 84 bis 87 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat im Rahmen der für die gesamte Hauptverwaltung zu erarbeitenden Personalbedarfskonzepte die personelle Ausstattung der Leitungsbereiche unterhalb der politischen Ebene aufgabenkritisch überprüft und dass für jede Senatsverwaltung die Abweichungen vom Senatsbeschluss S-6/2011 begründet werden.
T 88 bis 95 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat unabhängig vom zugesagten Evaluationsbericht bei einer Kennzahl von 1 300 Kindergeldzahlfällen je Vollzeitäquivalent mindestens 9,5 Stellen und bei Erhöhung der Kennzahl auf 1 600 weitere 8,7 Stellen einspart.
Es erwartet ferner, dass der Senat darüber hinaus eine Konzentration der bisher vier verbliebenen Landesfamilienkassen unter Berücksichtigung der Einführung eines IT-Verfahrens umgehend prüft und zügig umsetzt.
T 96 bis 109 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Inneres und Sport darstellt, wie und in welchem Zeitraum sie die Mängel im IT-Sicherheitsniveau im Land Berlin dauerhaft beseitigen wollen. Ferner wird erwartet, dass dargelegt wird, wie eine bessere Qualität des IT-Sicherheitsberichts erreicht werden kann, damit dieser von allen Behörden im Land Berlin so beantwortet wird, dass dieser als zuverlässige Planungsgrundlage dient. Es ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, welche Kontrollmechanismen hierfür praktikabel eingeführt werden können.
T 115 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass bei der Berliner Feuerwehr die Gründe für die Wahl einer freihändigen Vergabe nachvollziehbar dokumentiert und grundsätzlich mindestens drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
T 117 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat den Begriff „Beratungsdienstleistung“ präzise definiert und verbindlich vorgibt, um künftig eine rechtzeitige und vollständige Unterrichtung des Hauptausschusses sicherzustellen.
T 119 bis 124 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat bei der anstehenden Neuausschreibung der arbeitsmedizinischen Leistungen bei der Berliner Feuerwehr nach Auslaufen des bestehenden Vertrags zum 30. April 2015 auf die strikte Einhaltung des Vergaberechts achtet und kein Zuschlag mehr auf ein – nach eigenen im Vorfeld der Ausschreibung festgelegten Maßstäben – unwirtschaftliches Angebot erteilt wird.
5. Versäumnisse bei der Ermittlung von Kosten und Entgelten für Internatsplätze an zentral verwalteten Schulen
T 140 bis 145, 148 bis 152 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
in einem ersten Schritt die angekündigte – nicht kostenrechnungsbasierte – Entgeltordnung für die Internate zügig erlässt und die Berechnungsgrundlagen darlegt,
die künftigen Entgelte für die Beherbergung und Betreuung von Internatsschülern/-schülerinnen der zentral verwalteten Schulen nach einheitlichen Kriterien ermittelt und dabei auf der Grundlage belastbarer Daten der KLR die tatsächlichen Aufwendungen je Platz, insbesondere in Bezug auf die Betreuungsleistungen, angemessen berücksichtigt und in Anlehnung an andere Bundesländer eine soziale Staffelung festlegt,
für die Unterbringung von Internatsschülern/schülerinnen am Standort Sportforum umgehend und unabhängig vom Zeitpunkt des Erlasses einer neuen Entgeltordnung ausschließlich die von ihr festgesetzten Internatsentgelte erhebt und
Über die im Einzelnen getroffenen Ergebnisse und Entscheidungen hat sie dem Abgeordnetenhaus zu berichten.
T 153 bis 165 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft bisher weder die Wirtschaftlichkeit des neuen ISBJ-Verfahrens (Jugendhilfe) untersucht noch die Geschäftsprozesse der Berliner Jugendämter aufgenommen und analysiert hat.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat bei der Ausschreibung und der Realisierung des neuen Jugendhilfeverfahrens die bisher aufgetretenen Versäumnisse und Fehler nicht wiederholt und insbesondere
7. Finanzielle Nachteile Berlins in Millionenhöhe aufgrund von Zahlungen an Betreiber von Kindertagesstätten für nicht vorgehaltenes pädagogisches Personal
T 167 bis 169, 171 bis 178 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat künftig die ihm jährlich vorgelegten Meldungen der finanzierten Personalausstattung der Kindertagesstätten kontrolliert. Dabei sind die Angaben der Träger zu Stellenumfang und Qualifikation des pädagogischen Fachpersonals regelmäßig in ausreichendem Maße zu prüfen und darüber jährlich zu berichten.
Darüber hinaus erwartet das Abgeordnetenhaus, dass der Senat das angekündigte Sanktionsverfahren in die RV Tag aufnimmt.
T 179 bis 185 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung trotz entsprechender Zusage gegenüber dem Abgeordnetenhaus die Zuwendungen eines Trägers (rd. 15 Millionen Euro) erneut über Jahre ungeprüft ließ und damit ihren Pflichten als Zuwendungsgeberin unter Eingehen möglicher finanzieller Risiken in Millionenhöhe bewusst nicht nachgekommen ist.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung künftig eine ordnungsgemäße Prüfung der Verwendungsnachweise unter Einhaltung der in Nrn. 11.1 und 11.9 AV § 44 LHO gesetzten Fristen sicherstellt und die gegenüber dem Abgeordnetenhaus abgegebenen Zusagen in der Zukunft einhält.
9. Intransparente und unwirtschaftliche Strukturen bei Leistungsangeboten (Wohngemeinschaften) für behinderte Menschen mit finanziellen Nachteilen für das Land Berlin
T 195 bis 210 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales umgehend eindeutige, transparente und für die Praxis handhabbare Regelungen für Leistungsangebote im Bereich der Wohngemeinschaften für Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung grundsätzlich den jeweils kostengünstigeren Leistungstyp des Leistungsangebots WG für eine angemessene bedarfsdeckende Hilfeleistung vereinbart, die die sozialhilferechtlichen Vorgaben einhalten und zugleich die Vereinbarungen von leistungsgerechten und angemessenen Vergütungen ermöglichen.
Es erwartet ferner, dass die zugesagte Berichtigung im Handbuch für das Fallmanagement zeitnah vorgenommen wird.
10. Finanzielle Nachteile Berlins in Millionenhöhe infolge erheblicher Mängel bei der Umsetzung des Verkehrsvertrages mit der S-Bahn Berlin GmbH
eine einheitliche Rechtsauffassung zum Thema höhere Gewalt bei streikbedingten Ausfällen zeitnah erarbeitet und nicht erst in künftigen Verkehrsverträgen eindeutig geregelt wird,