Ich komme nun gemäß § 59 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung, abweichend der Tagesordnung, im Konsens zur
Wahl der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten sowie von fünf Richterinnen/Richtern des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin
Zunächst möchte ich die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Frau Schudoma, und alle anwesenden amtierenden und künftigen Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichtshofes ganz herzlich begrüßen. – Willkommen in unserer Mitte!
Den ausscheidenden Richterinnen und Richtern möchte ich im Namen des gesamten Hauses für die geleistete Arbeit danken.
Heute steht nun die Wahl des Vizepräsidenten sowie von fünf weiteren Mitgliedern des Verfassungsschutzgerichtshofes für die Dauer von sieben Jahren an. Zur Wahl werden vorgeschlagen, zum Vizepräsidenten Herr Dr. Robert Seegmüller sowie zum Richter bzw. Richterin – ich führe diese in alphabetischer Reihenfolge auf:
Herr Ahmet Alagün Frau Dr. Margarete Gräfin von Galen Herr Sönke Hilbrans Herr Jürgen Kipp Frau Dr. Sabrina Schönrock
Die Lebensläufe der Kandidatinnen und Kandidaten sind den Fraktionen bekannt. Sie haben sich in den Fraktionen vorgestellt.
Nach dem Gesetz über den Verfassungsgerichtshof werden die Kandidatinnen und Kandidaten ohne Aussprache und in geheimer Wahl mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Nach dem Wahlgang und der Auszählung finden bei erfolgter Wahl die Ernennungen und Vereidigungen statt.
Zur Wahl selbst: Wir führen einen Wahlgang durch, für den zwei verschiedenfarbige Wahlzettel vorbereitet worden sind, ein grüner Stimmzettel für die Wahl des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes und ein blauer Stimmzettel hinsichtlich der fünf weiteren Richterinnen bzw. Richter. Zu jeder einzelnen Kandidatur ist eine Abstimmung mit den drei Feldern Ja, Nein und Enthaltung vorgesehen. Es darf zur jeweiligen Kandidatin bzw. zum Kandidaten jeweils nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz oder mit mehreren Kreuzen zu einem Wahlvorschlag oder mit zusätzlichen Bemerkungen sind ungültig. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen benutzt werden, sind einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Der Umschlag ist erst dann in vorgesehene Wahlurnen zu legen, wenn die Stimmabgabe von einem Beisitzer schriftlich vermerkt worden ist.
Nun bitte ich die Beisitzer und Beisitzerinnen an den Wahlkabinen und Wahlurnen Aufstellung zu nehmen. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich freizumachen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte, die Plätze wieder einzunehmen! Gestatten Sie mir vorab noch einen Hinweis. Das jeweils erforderliche Quorum, das ich mit bekanntgeben werde, ist zum Teil unterschiedlich. Das hängt damit zusammen, wie viele ungültige Stimmen, es gab. Das erforderliche Quorum bezieht sich immer auf die abgegebenen Stimmen ohne Enthaltung und die ungültigen Stimmen.
Die Sitzung wird fortgesetzt. Ich gebe das Ergebnis bekannt. Die Wahl des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin brachte für Herrn Dr. Robert Seegmüller folgendes Ergebnis: abgegebene Stimmen: 144, Ja-Stimmen: 137, Nein-Stimmen: 6, Enthaltungen:
Die Wahl zum Richter des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin brachte für Herrn Ahmet Alagün folgendes Ergebnis: abgegebene Stimmen: 144, Ja-Stimmen: 134, Nein-Stimmen: 8, Enthaltungen: 2. Das erforderliche Quorum waren 95 Stimmen. Herr Alagün ist damit gewählt. – Ich darf Sie fragen: Nehmen Sie die Wahl an?
Die Wahl zur Richterin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin brachte für Frau Dr. Margarete Gräfin von Galen folgendes Ergebnis: abgegebene Stimmen: 144, JaStimmen: 137, Nein-Stimmen: 5, Enthaltungen: 2. Das erforderliche Quorum betrug 95 Stimmen. Frau Dr. von Galen ist damit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit gewählt. – Ich darf auch Sie fragen: Nehmen Sie die Wahl an?
Die Wahl zum Richter des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin brachte für Herrn Sönke Hilbrans folgendes Ergebnis: abgegebene Stimmen: 144, Ja-Stimmen: 121, Nein-Stimmen: 14, Enthaltungen: 7, 2 Stimmen waren ungültig. Das erforderliche Quorum von 90 Stimmen wurde damit erreicht. Herr Hilbrans ist damit gewählt. – Auch Sie darf ich fragen: Nehmen Sie die Wahl an?
Die Wahl zum Richter des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin brachte für Herrn Jürgen Kipp folgendes Ergebnis: abgegebene Stimmen: 144, Ja-Stimmen: 134, Nein-Stimmen: 8, Enthaltungen: 2. Das erforderliche Quorum von 95 Stimmen wurde erreicht. Damit ist Herr Kipp mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit gewählt. – Ich darf auch Sie fragen, Herr Kipp: Nehmen Sie die Wahl an?
Die Wahl zur Richterin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin brachte für Frau Dr. Sabrina Schönrock folgendes Ergebnis: abgegebene Stimmen: 144, JaStimmen: 135, Nein-Stimmen: 5, Enthaltungen: 2, und 2 Stimmen waren ungültig. Das erforderliche Quorum von 94 Stimmen wurde erreicht. Sie sind mit Zweidrittelmehrheit gewählt. – Frau Dr. Schönrock! Ich darf auch Sie fragen: Nehmen Sie die Wahl an?
Vielen Dank! – Damit sind Herr Vizepräsident Dr. Seegmüller, Herr Richter Alagün, Frau Richterin Dr. Gräfin von Galen, Herr Richter Hilbrans, Herr Richter Kipp und Frau Richterin Dr. Schönrock für die Dauer von sieben Jahren gewählt. Ich bitte Sie sechs, hier nach vorn zu treten, damit wir die Ernennung und Vereidigung gemäß §§ 4 und 5 des Verfassungsgerichtshofgesetzes vornehmen können.
Herr Dr. Seegmüller! Hiermit ernenne ich Sie entsprechend Ihrer Wahl zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin und überreiche Ihnen die Ernennungsurkunde. – Herzlichen Glückwunsch!
Ich komme zu Ihrer Vereidigung. Ich habe Sie als Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofs zu vereidigen. Ich spreche Ihnen den Vereidigungstext vor, und Sie können ihn dann mit der Formel „Ich schwöre es.“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“ bestätigen.