a) Der Senat startet eine berlinweite Kampagne, um mehr Neumitglieder und insbesondere Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund für ein Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr zu begeistern.
b) Bundesweite Tätigkeiten in Hilfsorganisationen, THW und den Freiwilligen Feuerwehren werden ohne Abzüge als Gesamtdienstzeit anerkannt. Auch vergleichbare Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen und erworbene Dienstgrade werden im Land Berlin anerkannt. Die Gesetzeslage/Verordnungen sind entsprechend anzupassen.
d) Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderung und dem Landesbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehren
e) Die Landesbeauftragte für Integration entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen und dem Landesbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehren ein Konzept für die interkulturelle Öffnung der Freiwilligen Feuerwehr.
a) Der Senat prüft, ob der Lehrauftrag der BFRA vollumfänglich erfüllt wird und eine qualitativ hochwertige Ausbildung aller Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr an der Feuerwehrschule gewährleistet wird. Weiterhin prüft der Senat, ob eine Teilnutzung der Liegenschaft auf dem heutigen Gelände des Flughafens Berlin Tegel für die BFRA möglich ist und dieser zentrale Standort für die BFRA nutzbar gemacht werden kann.
b) Der Senat prüft, ob eine Gleichbehandlung mit der Berufsfeuerwehr erreicht werden kann und Sportgeräte auf den Feuerwachen der Freiwilligen Feuerwehr die Fitnessmöglichkeiten sicherstellen. Außerdem prüft der Senat, ob in Kooperation mit Vereinen Nutzungsmöglichkeiten von Sportanlagen im Land Berlin in Betracht kommen.
c) Der Senat prüft die Prioritätenliste der Berliner Feuerwehr zur baulichen Instandsetzung von Dienstgebäuden und setzt sich insbesondere für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Bereich der Jugendarbeit und Arbeit in den Freiwilligen Feuerwehren ein. Der Senat prüft die Auflage eines Sonderprogramms zur Abarbeitung des Sanierungsstaus, insbesondere bei den Freiwilligen Feuerwehren.
Dem Verkauf des Grundstücks Wiener Str. 56, 57, 58, Reichenberger Str. 95 in Berlin – FriedrichshainKreuzberg zu den vom Liegenschaftsfonds, vertreten durch die BIM GmbH, im Kaufvertrag vom 27.04.2015 zur UR-Nr. 481/2015 des Notars Detlef Müller in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.
Entwurf des Bebauungsplans XV-55a-1-1 für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „BerlinJohannisthal/Adlershof“ zwischen Groß-Berliner Damm, Zum Großen Windkanal, Katharina-BollDornberger-Straße, Abram-Joffe-Straße, KarlZiegler-Straße und der Hermann-Dorner-Allee sowie für eine Teilfläche zwischen Erich-ThiloStraße, Rudower Chaussee, Newtonstraße und der Straße Zum Großen Windkanal im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 16. September 2015 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 23. September 2015 Drucksache 17/2469
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 28.07.2015 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans XV-55a-1-1 zu.
1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Herauslösung der nachfolgend genannten Grundstücke aus dem Treuhandvermögen der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG und der Rückübertragung in das Eigentum des Landes Berlin zu.
2. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuordnung der nachfolgend genannten Grundstücke zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) rückwirkend vom 01.01.2015 zu:
Die Wirksamkeit der Herauslösung der v.g. Grundstücke aus dem Treuhandvermögen der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG und die Wirksamkeit der Zuweisung der Grundstücke zum SILB stehen unter dem Vorbehalt des Abschlusses eines rechtswirksamen notariellen Vertrages über die Herauslösung der genannten Grundstücke aus dem Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds.